Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: SJG/AK
GRDrs 803/2012
Stuttgart,
11/16/2012



Zentrale Anmeldung in Kindertageseinrichtungen über www.stuttgart.de/kits



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
28.11.2012
03.12.2012



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Anmeldung in Kindertages-einrichtungen über www.stuttgart.de/kits und den laufenden Vormerklistenabgleich umzusetzen.

2. Vom Stellenbedarf einer 75 % Stelle in EG 10 (A 11) sowie einer 75 % Stelle in EG 5 der Dienststelle 51-AL-01 wird Kenntnis genommen.

3. Das Jugendamt wird ermächtigt, Personal entsprechend Beschlussantrag Nr. 2 außerhalb des Stellenplans mit sofortiger Wirkung bis zum 31.12.2013 im Beschäftigungsverhältnis anzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Anmeldung in Kindertageseinrichtungen
Derzeit melden Eltern ihr Kind persönlich und vor Ort in den Kindertageseinrichtungen ihrer Wahl an. Da im Kleinkindbereich das Angebot an Plätzen den Bedarf noch nicht deckt, melden viele Familien ihr Kind vorsorglich in mehreren Einrichtungen an. Dies wird oft als „unerträgliche Rennerei“ empfunden. In den Kindertageseinrichtungen führen die unzähligen Anmeldungen zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Eine zentrale Anmeldemöglichkeit gibt es bisher nicht. Aufgrund von Beschwerden durch Eltern ist dieses Thema bereits mehrmals im Jugendhilfeausschuss thematisiert und die dringliche Notwendigkeit für eine zentrale Anmeldemöglichkeit in Stuttgart festgestellt worden.

Die Suche nach Kindertageseinrichtungen in Stuttgart über das Online-Angebot www.stuttgart.de/kits wird von Eltern gern und intensiv genutzt. 2004 wurde der Kindertagesstättenfinder auf der Website der Stadt Stuttgart eingeführt. Dieser bietet Eltern eine differenzierte Suchfunktion für Plätze in Kindertageseinrichtungen. Suchmerkmale sind bspw. Standort (Wohnortnähe), Alter des Kindes und Betreuungsdauer, Umfang der gewünschten Betreuung, Trägerprofil. Eltern finden an dieser Stelle ständig aktuelle Informationen über die über 550 Kindertageseinrichtungen mit mehr als 26.000 Plätzen in Stuttgart.

Diese Suchfunktion soll durch eine Anmeldemöglichkeit per Kontaktformular ergänzt werden. Hier können Eltern den Betreuungsbedarf ihres Kindes den Kindertageseinrichtungen ihrer Wahl direkt melden. Den Einrichtungen wird mit diesem Verfahren der Aufnahmewunsch mit den dazugehörigen Daten des Kindes und der Eltern vollständig übermittelt.

Gemäß dem Anmeldeverfahren, dem sich alle großen Träger angeschlossen haben, sollen Eltern den Platzbedarf ihres Kindes für das kommende Kindergartenjahr bis zum 15. Februar melden. Da eine zentrale Platzvergabe gegen das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern verstoßen würde, erfolgt die Platzvergabe weiterhin in der Kindertageseinrichtung bzw. beim Träger.

Die Erweiterung des bisherigen Anmeldeverfahrens um die hier beschriebenen, neuen Funktionalitäten wurde der Kita-Trägerrunde am 7. November 2012 vorgestellt. Die freien Träger haben das geplante Verfahren begrüßt und erklärt, dass sie sich daran beteiligen werden. In die nächste Überarbeitung der Förderrichtlinien wird die Verpflichtung zur Beteiligung mit einbezogen.


Abgleich der Vormerklisten
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren im Rahmen des eGovernmentkonzeptes eine Datenbank entwickelt, die die Daten aller Kindertageseinrichtungen in Stuttgart enthält. Über das Portal „Mein Service Stuttgart“ können die Träger und Einrichtungen seit 2009 selbst ihre Daten pflegen. Diese stehen u.a. für den Kindertagesstättenfinder zur Verfügung. Auch freie Plätze können über das Portal eingegeben werden und stehen am nächsten Tag im Internet bereit.

In dieser Datenbank können außerdem die jährlichen Statistiken von den Einrichtungen erledigt sowie der jährliche Wartelistenabgleich erstellt werden. Insbesondere durch die Möglichkeit der computerunterstützten Erstellung der gesetzlichen Statistiken für Statistisches Landesamt und KVJS (Landesjugendamt) sowie für das Jugendamt ist die Datenbank bei Einrichtungen und Trägern bereits bekannt. In diesem Bereich hat sich in den letzen Jahren das Konzept von Schulungsveranstaltungen plus gut erreichbarer Hotline im Abgabezeitraum März bis Mai bewährt.

Der Wartelistenabgleich wird zurzeit einmal jährlich – und zwar nach erfolgter Platzvergabe im Juni - durchgeführt. Ziel ist die Ermittlung der fehlenden Plätze im Kleinkindbereich. Dazu werden der Verwaltung von den Kindertageseinrichtungen alle Kinder unter drei Jahren anonymisiert (mit Geburtsdatum und Adresse, Kennzeichnung von Mehrlingen) gemeldet, die einen Platzbedarf geltend gemacht haben. Ein Teil der Tageseinrichtungen gibt die Listen online in die Datenbank ein; von einem großen Teil der Einrichtungen müssen diese noch manuell erfasst werden. Die Kinder mit Mehrfachanmeldungen werden von der Anwendung identifiziert und so kann die Zahl der Kinder, die keinen Platz erhalten haben, ermittelt werden.

Es bietet sich daher an, diese Datenbank zu nutzen, um die laufenden Anmeldungen aller Kindertageseinrichtungen verwalten und trägerübergreifend auswerten zu können. Die Anmeldungen der Eltern sollen in diese Datenbank fließen und werden mittels eines differenzierten Zugriffskonzeptes den Einrichtungen bzw. Trägern zugeordnet. Dadurch erhält jede Einrichtung ihre eigene Liste mit allen Anmeldungen (Vormerkliste), die online bearbeitet werden können. Dabei sollen die Einrichtungen durch Dokumentvorlagen und Textbausteine in der Kommunikation mit den Eltern unterstützt werden.

Die Träger können die Vormerklisten aller ihrer Einrichtungen einsehen und ggf. zentral verwalten.

Von zentraler Stelle in der Verwaltung können alle Vormerkungen erstmals stadtweit ausgewertet werden und so ein detailliertes Bild des Platzbedarfs in Stuttgart bieten. Insofern wären nach Einführung des Verfahrens tagesaktuelle Auswertungen über die Anzahl der angemeldeten Kinder, der Ab- und Zusagen möglich und würden den jährlichen Wartelistenabgleich (für Kleinkindplätze) ersetzen. Da das geplante Verfahren für alle Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen wird, wird hier der Datendurchsatz weitaus größer als beim Wartelistenabgleich sein.

Ein „Nebenprodukt“ des geplanten Verfahrens ist die Servicefunktion für Kindertages-einrichtungen, die unmittelbar informiert werden, wenn ein Kind auf ihrer Liste einen Platz in einer anderen Einrichtung erhält.



Personalbedarf
Die Umsetzung des geplanten Verfahrens ist eine neue Aufgabe der Verwaltung, die insbesondere in der Einführungsphase nur mit zusätzlichem Personal geleistet werden kann.

Die Infotexte in KiTS sind zu aktualisieren und für die Einrichtungen und Träger wird eine „Bedienungsanleitung“ erstellt. Textbausteine und Dokumentvorlagen, die von den Einrichtungen und Trägern genutzt werden, müssen angefordert und im System hinterlegt werden.
Darüber hinaus werden vor und während der Inbetriebnahme Schulungsveranstaltungen angeboten. Aus den über 550 Einrichtungen (über 200 Träger) werden voraussichtlich mindestens 400 Einrichtungs-/Trägermitarbeiter zu den ca. einstündigen Veranstaltungen (mit jeweils 8 Plätzen) kommen. Ergänzend muss eine Hotline sowohl für Kindertageseinrichtungen wie auch für Eltern zur Verfügung stehen, die zur Nutzung des Systems Unterstützung benötigen.

Alle in den Einrichtungen schon eingegangenen Anmeldungen müssen bei Inbetriebnahme manuell in das neue System eingegeben werden, damit diese im Laufe des Frühjahrs dort bearbeitet werden können. Derzeit liegen den Einrichtungen bereits sehr viele Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 vor (allein beim Städt. Träger weit über 4.000).

Die laufend eingehenden Anmeldungen sollen auf den Bearbeitungsstatus überprüft werden. Schließlich sollen Auswertungen über den Stand der Anmeldungen, der Zu- und Absagen erstellt werden.


Nach erfolgreicher Einführung wird im laufenden Betrieb erfahrungsgemäß eine ständige telefonische Unterstützung der Einrichtungen nötig sein. Inwieweit dafür ein dauerhafter Personalbedarf gegeben ist, wird nach Einführung des Verfahrens geprüft.

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme wird nach derzeitigem Stand der Konzipierung voraussichtlich Februar/März 2013 zu erwarten sein.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Ermächtigung entstehen Personalkosten in Höhe von 92.775 EUR.

Die Deckung der Personalkosten im Jahr 2013 erfolgt durch Sperrung von Mitteln des Sachkostenbudgets im Teilhaushalt 510 – Jugendamt, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Investitionskosten betragen vorauss. zwischen 85.000 und 125.000 EUR und werden, wie die laufenden Wartungskosten (jährl. vorauss. 1.500 EUR), über den IUK-Maßnahmenplan finanziert. Diese Mittel stehen bereits im IUK-Maßnahmenplan zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---




Isabel Fezer Werner Wölfle
BürgermeisterinBürgermeister


Anlagen






zum Seitenanfang