Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
759
31
VerhandlungDrucksache:
1082/2023
GZ:
T
Sitzungstermin: 29.11.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr und Satzungsänderungen ab 1. Januar 2024

Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 28.11.2023, öffentlich, Nr. 22
Ergebnis: Kenntnisnahme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Technischen Referats vom 22.11.2023, GRDrs 1082, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird ab 1. Januar 2024 auf 1,79 EUR/je m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. Für 2024 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR und gleichzeitig Unterdeckungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (aus dem Jahresabschluss 2022) berücksichtigt.

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren (Schmutzwassergebührensatzung -SwGebS-) vom 17. November 2022 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022; Stadtrecht 7/20) wird gemäß Anlage 6 beschlossen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2024 auf 0,71 EUR/je m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2024 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR berücksichtigt.


4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Niederschlagswassergebührensatzung -NwGebS-) vom 08. Dezember 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2005; Stadtrecht 7/19), zuletzt geändert am 17.112022 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022) wird gemäß Anlage 7 beschlossen.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 1082/2023 Kenntnis genommen.

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