Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
988/2011
Stuttgart,
11/03/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
11.11.2011
Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V.; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; Erhöhung der förderfähigen Fallzahlen aufgrund des gestiegenen Bedarfs
Beantwortung / Stellungnahme
Dem aktuellen Flüchtlingsbericht ist zu entnehmen, dass neben der Zahl der volljährigen Flüchtlinge, auch die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) steigt.
Die Vormundschaften für UMF führt die Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V (AGDW) GRDrs 409/2009. Für eine geführte Vormundschaft erhält die AGDW derzeit eine Fallpauschale von 1.662,56 €. Für die Nachbetreuung und die Beratung privater Vormünder ist eine hälftige Fallpauschale, also 831,28 €, vereinbart.
Die AGDW hat beim Jugendamt aufgrund der gestiegenen Fallzahlen eine Erhöhung von bislang 50 förderfähigen Fällen auf 70 Fälle, sowie eine geringfügige Erhöhung der Fallpauschale auf 1.700 € pro Fall, bzw. 850 € für die Nachbetreuung und die Betreuung privater Vormünder beantragt (GRDrs 710/2011 „Entwurfs des Haushaltsplans des Jugendamts, Anlage 4 des 2012/2013, Ziffer 36“).
Aktuelle Zahlen (Stand 30.09.2011):
Geführte Vormundschaften 50,0 UMF
Nachbetreuung 21 Fälle, förderfähig zu 50 %, also 10,5 UMF
Beratung privater Vormünder 6 Fälle, förderfähig zu 50 %, also
3,0 UMF
Summe förderfähiger Fälle September 2011: 63,5 UMF
Um den gestiegenen Zahlen der UMF Rechnung tragen zu können, ist eine Erhöhung der förderfähigen Fälle erforderlich.
Der hierfür notwendige finanzielle Mehrbedarf beläuft sich auf 36.000 €.
Diese Mittel sind zwingend erforderlich um den gestiegen Fallzahlen gerecht werden zu können. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Fallzahlen im Zeitraum 2012/2013 die beantragten Fallzahlen von 70 förderfähigen Fällen übersteigen werden.
Die Förderung erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Fälle, bei geringeren Fallzahlen reduziert sich der Zuschuss entsprechend.
Vorliegende Anträge/Anfragen
JHA am 10.10.2011 (GRDrs 710/2011) Anlage 4, Ziff. 36
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
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