Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 757/2020
Stuttgart,
09/18/2020



Personelle Auswirkungen des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Fernlernunterricht aufgrund der Corona-Krise



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich23.09.2020



Beschlußantrag:


Begründung:


In der Sitzung des Gemeinderates am 29. Juli 2020 wurde die Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Fernlernunterricht aufgrund der Corona-Krise beschlossen (GRDrs 611/2020). Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitalen Fernunterricht durch schulgebundene mobile digitale Endgeräte, die Schulen jenen Schülerinnen und Schülern (SuS) leihweise zur Verfügung stellen sollen, welche zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zugreifen können.

Mit diesen Fördermitteln hat das Schulverwaltungsamt die Beschaffung von rd. 13.000 digitalen Endgeräten (Tablets) beauftragt. Mit der Lieferung der Geräte wird ab Mitte September 2020 gerechnet. Dies bedeutet eine sofortige Steigerung der vom Schulverwaltungsamt in den pädagogischen Netzen betriebenen Endgeräte von momentan rd. 18.000 auf künftig 31.000 Endgeräte und somit um über 72%!

Das Schulverwaltungsamt hat die Endgeräte mit einem Dienstleistungspaket und einer Software-Grundausstattung erworben um die mit dem roll-out direkt verbundenen sowie die mit der unmittelbaren Geräteinbetriebnahme verbundenen Aufgaben soweit wirtschaftlich sinnvoll als Dienstleistung mit der Beschaffung vergeben. Zum Dienstleistungspaket gehört u.a. die Bestückung mit Schutzhüllen, Zubehör, Identifikationsaufklebern, die schulscharfe Auslieferung sowie die Dokumentation. Diese Dienstleistungen werden entsprechend der Vorlage 611/2020 aus den Fördergeldern finanziert.

Darüber hinaus gehende erforderliche Tätigkeiten, die zur Konfiguration der Geräte sowie zur Gewährleistung des dauerhaften Betriebs erforderlich sind, können nicht wirtschaftlich sinnvoll an externe Dienstleister vergeben werden.

Da das Schulverwaltungsamt bereits über ein Mobile Device Management (MDM) zur Fernadministration von rd. 6.200 Apple iPads an Stuttgarter Schulen verfügt und das Förderprogramm die Einbindung in vorhandene Schul-IT-Strukturen fordert, ist es notwendig, die zusätzlichen Geräte über die gleiche Infrastruktur zu verwalten. So werden auch Parallelstrukturen vermieden, zumal die Endgeräte nach der Fernlernphase dauerhaft in den schulischen Netzen weiter betrieben werden sollen.

Über das Förderprogramm erhöht sich der Bestand an schulisch genutzten Apple iPads schlagartig um rd. 200%. Da sich durch diese immense Steigerung der Endgeräte-Anzahl neben dem einmaligen Aufwand, der im Rahmen der Beschaffung und der Verteilung der Geräte entsteht, auch der laufende Betreuungs- und Koordinationsbedarf der Schul-IT dauerhaft erheblich erhöht, entsteht mit der Beschaffung unmittelbar zusätzlicher dauerhafter Personalaufwand, um die zusätzlichen Endgeräte zu betreiben.
Von diesem zusätzlichen Personalbedarf wurde mit GRDrs 611/2020 bereits Kenntnis genommen:

Die Lieferung und das physische Rollout von mobilen Endgeräten an die Schulen soll durch externe Dienstleister erfolgen. Die Konzeption von Rollout- und Betriebsszenarien für verschiedene schulische Anforderungen bezüglich mobiler Endgeräte, das Erstellen von Anforderungsprofilen und Leistungsverzeichnissen für schulartspezifisch spezialisierte Dienstleistungen in Zusammenhang mit mobilen Endgeräten als Grundlage für Ausschreibungen für Dienstleistungsverträge, sowie die Koordination der externen Dienstleister muss durch eigenes Fachpersonal erfolgen, damit Rollout, Inbetriebnahme und laufender Support im Einklang mit den städtischen Supportstrukturen nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt und die technischen Gerätespezifikationen auf die pädagogischen Anforderungen an die Geräte abgestimmt sind. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden ist eine Ermächtigung zur sofortigen Einstellung von einer Sachbearbeiter*in „Konzeption und Koordination Einsatz mobiler Endgeräte in der Schule“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich.

Die bisherigen Supportstrukturen sind noch nicht auf mobile Endgeräte in Schülerhand im nun vorgesehenen Umfang ausgelegt. Folglich müssen umgehend neue Supportkonzepte (z.B. im Rahmen des Mobile Device Management) entwickelt werden, Supportprozesse standardisiert, dauerhaft gesteuert und in die vorhandene an ITIL ausgerichtete Supportstruktur des Schulverwaltungsamts integriert werden. Für diese erweiterte Tätigkeit ist eine Ermächtigung zur sofortigen Einstellung von einer Sachbearbeiter*in „MDM und IT-Servicemanagement-Koordination“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich.

Durch die Ausgabe von mobilen Endgeräten in die Hände von SuS und die Nutzung derselben außerhalb der Schule erwachsen neue rechtliche Problemstellungen und Risiken bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz, Jugendschutz, Urheberrecht etc., die bisher nicht in dieser Form zu bearbeiten waren. Dieser erhebliche Mehraufwand zur Entwicklung von zeitgemäßen Sicherheitskonzepten und zur dauerhaften Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit kann bei der Nutzung digitaler mobiler Endgeräte im Rahmen des Unterrichts mit dem vorhandenem Personal nicht geleistet werden.
Um die datenschutzkonforme und rechtssichere Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zu ermöglichen und damit digitales Lernen dauerhaft in einer sicheren IT-Umgebung möglich ist, wird eine hauptverantwortliche Stelle für das IT-Sicherheits-management zur konzeptionellen Bearbeitung der komplexen und speziellen Fragestellungen und Themen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit der pädagogischen Schulnetze und mobiler Endgeräte in Schülerhand sowie damit verbundener rechtlicher Fragestellungen benötigt. Für die Bearbeitung dieser neuen Anforderung ist eine Ermächtigung zur sofortigen Einstellung von einer Sachbearbeiter*in „IT- Sicherheitsmanagement für päd. Netze“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich.

Um dem steigenden Anrufaufkommen speziell im Zusammenhang mit vielen zusätzlichen mobilen Endgeräten in Schülerhand gewachsen zu sein sowie um im Bereich des ServiceDesk spezialisierte Expertise für das mit dem Betrieb der mobilen Endgeräte verbundene operative Mobile Device Management für diese Gerätegruppe und den entsprechenden Anwendungen (Apps) bereitstellen zu können, ist eine Ermächtigung zur sofortigen Einstellung einer Sachbearbeiter*in MDM-Manager*innen und ServiceDesk-Spezialist*innen“ erforderlich.

Da der volle Umfang des zusätzlichen Anruf- sowie Supportaufkommens erst nach der Auslieferung aller Geräte anfällt, sind darüber hinaus ab 2021 zwei weitere Sachbearbeiter*in MDM-Manager*innen und ServiceDesk-Spezialist*innen“ erforderlich.

Die endgültige Entscheidung über die Stellenschaffung der zuvor dargestellten 6,0 Stellen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

Die beschriebenen Tätigkeiten sind zusätzliche so bisher nicht bestehende und bisher nicht mit Personalressourcen hinterlegte Daueraufgaben, die auch nach der Corona-bedingten Sondersituation anfallen werden, da die Geräte auch dauerhaft in den Schulen zum Einsatz kommen sollen und im Regelbetrieb in den Schulen betreut werden müssen. Die Tätigkeiten, die durch das Sofortprogramm einmalig gebündelt anfallen (Rollout, Erfassen und dokumentieren aller Seriennummern etc.) werden durch externe Dienstleister erbracht. Diese Dienstleistungen werden aus den Fördergeldern finanziert. Über das Dienstleistungspaket hinausgehende Arbeiten sind entsprechend dem Rundschreiben 33446/2020 des Städtetags BW ebenfalls förderfähig, sofern sie nicht dem laufenden Support dienen. Eine Förderung wird daher angestrebt.

Die im DHH2020/2021 geschaffenen 11 Stellen für den DigitalPakt Schule können nicht zur Erfüllung der durch das Sofortprogramm erforderlichen oben beschriebenen Tätigkeiten herangezogen werden, da diese Stellen mit der Erstellung und laufenden Fortschreibung von Medienentwicklungsplänen, der daraus resultierenden Vernetzungsplanung und der Entwicklung von auf die Medienentwicklungspläne abgestimmten Standards dauerhaft gebunden sind und die Aufgabenwahrnehmung aufgrund von Förderfristen auch nicht verschoben werden können.

Folgender Personalbedarf ist zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms bereits in 2020 erforderlich:
StellenbezeichnungAufgabenEingruppierung
1,0 VZK als Sachbearbeiter*in Konzeption und Koordination Einsatz mobiler Endgeräte in der Schule
    · Entwicklung von Rollout- und Betriebskonzepten für verschiedene schulische Anforderungen bezüglich mobiler Endgeräte
    · Entwicklung von technischen Standards für mobile Endgeräte auf Grundlage pädagogischer Anforderungen und Entwicklungen
    · Erstellung von Anforderungsprofilen und Leistungsverzeichnissen für spezialisierte Dienstleistungen in Zusammenhang mit mobilen Endgeräten als Grundlage für Ausschreibungen von Dienstleistungsverträgen
    · Koordination und Qualitätsmanagement beauftragter externer Dienstleister
EG 12
1,0 VZK als Sachbearbeiter*in MDM und IT-Servicemanagement-Koordination
    · Entwicklung und Steuerung von Supportkonzepten (z.B. im Rahmen des Mobile Device Management) für mobile Endgeräte im schulpädagogischen Einsatz
    · Standardisierung von Supportprozessen für mobile Endgeräte in Schülerhand und Integration in die vorhandene an ITIL ausgerichtete Supportstruktur des Schulverwaltungsamts
EG 12
1,0 VZK als Sachbearbeiter*in IT-Sicherheitsmanagement für päd. Netze
    · Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten für päd. Netze und den Einsatz digitaler Medien im Unterricht sowie für den Einsatz mobiler Endgeräte in Schülerhand
EG 12
1,0 VZK als MDM-Manager*in und ServiceDesk-Spezialist*in
    · Mobile Device Management mobiler Endgeräte entsprechend der Schulstrukturen
    · Beratung und Hilfestellung für die iPad-Beauftragten an den Schulen
EG 10

Ohne diese dringenden Ermächtigungen zur Einstellung dieses Personals ist eine fristgerechte und erfolgreiche Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms nicht erfüllbar!


Folgender Personalbedarf ist ab dem Jahr 2021 erforderlich:
StellenbezeichnungAufgabenEingruppierung
2,0 VZK als MDM-Manager*innen und ServiceDesk-Spezialist*innen
    · Mobile Device Management mobiler Endgeräte entsprechend der Schulstrukturen
    · Beratung und Hilfestellung für die iPad-Beauftragten an den Schulen
EG 10




Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2020 fallen Personalaufwendungen in Höhe von 108.800 EUR für die 4 Ermächtigungen an. Mit dem Rundschreiben 33446/2020 hat der Städtetag BW bekanntgemacht, dass nach Auskunft des Kultusministeriums auf die Bundes- und Landesförderung anrechenbaren Kosten für die Inbetriebnahme mobiler Geräte auch städtische Personalkosten sein können. Sollte dies im Rahmen der Förderrichtlinien möglich sein, sollen die Personalkosten für den Aufwand, der im Jahr 2020 einmalig im Rahmen der Erstkonfiguration sowie der Verteilung der Geräte anfällt und nur durch die neu zu schaffenden 4 Stellen im Jahr 2020 erbracht werden kann, aus den Fördergeldern finanziert werden.

Eventuell darüber nicht abgedeckte Kosten des Haushaltsjahres 2020 sind durch Einsparungen innerhalb des THH 400 – Schulverwaltungsamt zu decken.

Ab dem Jahr 2021 entstehen jährlich für insgesamt 6 Stellen (inkl. Umwandlung der 4 Ermächtigungen aus 2020) Personalaufwendungen in Höhe von 464.100 EUR.

Im Rundschreiben R 33464/2020 des Städtetags Baden-Württemberg wurde die Bundesförderung für Ausbildung und Finanzierung von Administratoren angekündigt. Die genauen Förderrichtlinien sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sollten die Förderrichtlinie dies erlauben, können die nicht durch das Sofortausstattungsprogramm gedeckten Personalkosten, die zur Gewährleistung des laufenden Betriebs der Geräte anfallen, voraussichtlich aus diesem künftigen Förderprogramm finanziert werden.

2020
2021
Personalaufwendungen für insg. 4 Ermächtigungen (soweit möglich durch das Sofortausstattungsprogramm zu decken)
108.800 EUR
Personalaufwendungen für insg. 6 Stellen (inkl. Umwandlung der 4 Ermächtigungen aus dem Jahr 2020; soweit möglich Gegenfinanzierung durch das künftige Förderprogramm zur Ausbildung und Finanzierung von Administratoren zu decken
464.100 EUR


Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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