Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 619/2020
Stuttgart,
07/20/2020



Institutionelle Förderung der Volkshochschule Stuttgart in den Jahren 2020 und 2021, einschließlich corona-bedingte Sonderzuwendung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
22.07.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

1. Institutionelle Förderung

Der gemeinnützige Verein volkshochschule stuttgart e.V. erhält für den Betrieb der Volkshochschule Stuttgart eine reguläre institutionelle Zuwendung, die sich für das Jahr 2020 auf 5.760.170 EUR, für das Jahr 2021 auf 5.951.345 EUR beläuft. Mit der Einrichtung einer zusätzlichen 0,5-Stelle zur Erweiterung des Kursangebots Alphabetisierung und Grundbildung wird die Zuwendung auf bis zu 30.000 EUR jährlich (bzw. 2.500 EUR/
Monat) erhöht.


Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020 und 2021 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 431000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.

2. Corona-bedingte Sonderzuwendung

Als Hilfsmaßnahme zum Ausgleich des Corona-bedingt im Jahr 2020 entstehenden Defizits erhält der Verein für den Betrieb der Volkshochschule eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 2,0 Mio. EUR.

Die Mittelbereitstellung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2020 (siehe GRDrs 513/2020)

3. Erstattung nachzuentrichtender Nebenkosten durch die Volkshochschule für die Nutzung städtischer Gebäude

Für die Erstattung seitens der Volkshochschule nachzuzahlender Nebenkosten aus den Jahren 2017 bis 2019 werden überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 600.000 EUR im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 431000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bewilligt.

Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve (Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Institutionelle Förderung

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung der institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche und volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Zuwendungen über 290.000 EUR zuständig. Der für die Förderung der Volkshochschule Stuttgart zu treffende Sachbeschluss zur Bewilligung der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 bereitgestellten Mittel erfolgt mit Beschluss dieser Vorlage.

Ein zu Jahresbeginn 2020 vom Verein volkshochschule stuttgart e. V. erstellter Wirtschaftsplan ging für den Betrieb der Volkshochschule von Gesamtaufwendungen von rd. 15,056 Mio. EUR aus. Die institutionelle städtische Zuwendung von rd. 5,760 Mio. EUR bzw. max. 5,790 Mio. EUR deckt danach ca. 38% der kalkulierten Gesamtaufwendungen. Zum Ausgleich des Wirtschaftsplanes 2020 war vom Verein u.a. eine Rücklagenentnahme von 388,6 TEUR eingeplant.


2. Corona-bedingte Sonderzuwendung

Nach der Corona-bedingt im März 2020 erfolgten Schließung der Volkshochschule wurde im Mai 2020 eine Hochrechnung vorgelegt, in der für das Gesamtjahr 2020 ein Defizit für den Betrieb der Volkshochschule von insg. 3,176 Mio. EUR prognostiziert wurde. Die Volkshochschule geht somit gegenüber der ursprünglichen Planung von einer Corona-bedingten Verschlechterung des Jahresergebnisses 2020 von 2,788 Mio. EUR aus.

In einem ergänzend entwickelten Szenario bis 31.08.2020 rechnet die Volkshochschule bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Defizit von 2,038 Mio. EUR. Insoweit ist bei einer angenommenen vollumfänglichen Rückkehr zum Normalbetrieb ab dem Herbstsemester 2020 von einer Corona-bedingten Ergebnisverschlechterung von - 1,650 Mio. EUR auszugehen.

Dank guter Ergebnisrücklagen aus früheren Jahren und darüber hinaus hohen Rückstellungen für künftige Verpflichtungen verfügt die Volkshochschule aktuell noch über eine gute Liquidität, sodass derzeit keine Insolvenzgefährdung gegeben ist.

Gleichwohl bedarf die Volkshochschule zur Sicherung einer auch künftig soliden Finanzsituation der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch die Stadt Stuttgart.
Im Rahmen des Nachtragshaushalts schlägt die Stadtverwaltung eine Sonderzuwendung in Höhe von 2,0 Mio. EUR an den Verein volkshochschule stuttgart e. V. als Hilfe zum Ausgleich des Corona-bedingt zu erwartenden Jahresdefizits beim Betrieb der Volkshochschule vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein sich darüber hinaus ergebendes Defizit aus der Ergebnisrücklage 2020 bzw. durch Überprüfung und ggf. teilweisen Auflösung von in der Vergangenheit gebildeten Rückstellungen durch die Volkshochschule selbst gedeckt werden kann.

Die Sonderzuwendung wird im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Dadurch wird sichergestellt, dass hierüber keine Verbesserung der Vermögensverhältnisse bei der Volkshochschule erfolgt.


3. Erstattung nachzuentrichtender Nebenkosten durch die Volkshochschule für die Nutzung städtischer Gebäude

Mit dem Übergang der Gebäudeverwaltung für den TREFFPUNKT Rotebühlplatz vom Schulverwaltungsamt auf das Liegenschaftsamt wurde im Rahmen einer neuen Vertragsgestaltung ab 2017 auch die Miethöhe und die Nebenkostenberechnung angepasst. Ende 2017 wurde zwischen Stadtverwaltung und Volkshochschule vereinbart, dass die daraus resultierenden, etwaigen Über- oder Unterzahlungen an Mietnebenkosten für die Jahre 2017 bis 2019 über städtische Zuschussanpassungen ausgeglichen werden sollen. Ab dem Jahr 2020 sollte die Regelung erneut betrachtet werden.

Nach Abrechnung der Mietnebenkosten durch das Liegenschaftsamt für die Jahre 2017 und 2018 wurden im Jahr 2019 Nebenkostennachzahlungen von 164.326,01 EUR für 2017 und 204.263,38 EUR für 2018 bei der Volkshochschule geltend gemacht. Dementsprechend ist die vom Kulturamt zu gewährende Zuwendung im Jahr 2020 einmalig um 368.589,39 EUR zu erhöhen.

Die endgültige Nebenkostenabrechnung 2019 liegt noch nicht vor. Eine Vorabkalkulation des Liegenschaftsamts geht von einer Nachzahlung von rd. 222.600 EUR aus. Der abschließend ermittelte Betrag soll der Volkshochschule zu gegebener Zeit durch eine entsprechende Zuschusserhöhung durch das Kulturamt erstattet werden.

Hierfür ist im Jahr 2020 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 600.000 EUR erforderlich. Da den Aufwendungen beim Kulturamt Erträge beim Liegenschaftsamt gegenüberstehen, bedeutet die Abwicklung für den städtischen Haushalt (netto) keinen Mittelabfluss.

Ab dem Jahr 2020 sollen Steigerungen von Mietnebenkosten gemäß GRDrs 1042/2019 über Erhöhungen der institutionellen Förderung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abgedeckt werden. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde ein Mehrbedarf von 204.600 EUR jährlich in die Erhöhung der institutionellen Förderung eingeplant.


Finanzielle Auswirkungen

Zu 1.: Es handelt sich um Haushaltsvollzug. Die Mittel stehen in den Haushaltsplänen 2020 und 2021 bereit.

Zu 2.: Die Mittelbereitstellung ist über den Nachtragshaushaltsplan 2020 (siehe GRDrs 513/2020) vorgesehen.

Zu 3.: Die benötigten Mittel werden überplanmäßig bewilligt und aus der Deckungsreserve gedeckt.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 255/2020 der Gemeinderatsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP und der Fraktionsgemeinschaft PULS "Der vhs aus der CORONA-Krise helfen - für weitere erfolgreiche 100 Jahre"

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung



Ausführliche Begründung:


1) Institutionelle Förderung

Die in Stuttgart vom privatrechtlich organisierten, gemeinnützigen Verein „volkshochschule stuttgart e. V.“ unterhaltene Volkshochschule nimmt seit der Neuausrichtung des Vereins im Jahr 2008 eine sowohl inhaltlich als auch finanziell ausgesprochen erfolgreiche Entwicklung.

Das vielfältige Programmangebot der Volkshochschule, mit dem der Verein – neben dem Betrieb eines staatlich anerkannten Abendgymnasiums – seine Ziele der Jugend- und Erwachsenenbildung verwirklicht, spricht jährlich bei gut 5.000 Veranstaltungen rd. 200.000 Teilnehmende an. Damit gehört die Stuttgarter Volkshochschule, die im letzten Jahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern konnte und hohes Ansehen in der Stuttgarter Bevölkerung genießt, zu den größten Volkshochschulen Deutschlands.

Die im Jahr 2008 eingeleiteten Umstrukturierungs- und Sparmaßnahmen sowie die Umstellung des Rechnungswesens auf eine kaufmännische Finanzbuchführung mit Entwicklung eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) führten – entgegen damals vorliegender Prognosen – bereits im Jahr 2009 zu einem finanziell positiven Ergebnis.

Für den Betrieb der Volkshochschule erhält der Verein aus städtischen Kulturfördermitteln eine institutionelle Zuwendung. Diese beläuft sich entsprechend den vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 hierfür bereitgestellten Mitteln regulär für das Jahr 2020 auf zunächst 5.760.170 EUR und für das Jahr 2021 auf 5.951.345 EUR. Grundlage für die Erhöhungen um 725,7 TEUR in 2020 und 904 TEUR in 2021 gegenüber dem Förderbetrag der Jahre 2018 und 2019 ist der in GRDrs 1042/2019 dargestellte Verwaltungsvorschlag, der auf tarifbedingten Personalkostensteigerungen, der Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen und der Erhöhung von Mietnebenkosten für angemietete städtische Gebäude sowie von Überlassungsentgelten für Schulräume beruht.

Ergänzend zu der ermöglichten Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für die Digitalisierung, den Ausbau des Angebots in den Stadtbezirken, die Veranstaltungsorganisation und die Neuausrichtung des Kundenmanagements wurden durch GR-Beschluss jährlich 30.000 EUR für die Einrichtung einer zusätzlichen 0,5-Stelle zur Erweiterung des Kursangebots Alphabetisierung und Grundbildung im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Mit Besetzung dieser Stelle erhöht sich die dargestellte institutionelle Förderung 2020 somit um 2.500 EUR/Monat. Ab 2021 wird voraussichtlich eine institutionelle Zuwendung von insgesamt 5.981.345 EUR zur Auszahlung kommen.

Der im Februar 2020 von der Volkshochschule erstellte und im April 2020 vom Aufsichtsrat verabschiedete Wirtschaftsplan 2020 ging von Gesamtaufwendungen in Höhe von 15,056 Mio. EUR für das Jahr 2020 aus. Die Finanzierungsquote durch die städtische Zuwendung lag danach bei rd. 38%. Der Wirtschaftsplan sah neben weiteren Zuschüssen und den einzubringenden Erlösen aus Teilnahmegebühren und Eintrittseinnahmen zum Finanzierungsausgleich u. a. eine Entnahme aus Rücklagen in Höhe von 388,6 TEUR vor.



2) Corona-bedingte Sonderzuwendung

Die im Mai 2020 mit einem Nothilfe-Antrag über 3,2 Mio. EUR vorgelegte Hochrechnung der Volkshochschule geht aufgrund des corona-bedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 und weiteren Betriebseinschränkungen im Jahresverlauf 2020 bei reduzierten Erträgen von 4,361 Mio. EUR und gegenzurechnenden Kostenreduzierungen von 1,573 Mio. EUR von einer Verschlechterung des Gesamtjahresergebnis 2020 für den Betrieb der Volkshochschule von - 2,788 Mio. EUR aus.

Ermittlung des Defizits und eigene Maßnahmen der Volkshochschule:

Bei der Ertragsprognose ging die Volkshochschule davon aus, dass die Schulen ab September als Veranstaltungsorte wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen, allerdings die Teilnehmer/-innenzahlen bei gleicher Kursanzahl und gleichen Unterrichtseinheiten aufgrund geltender Abstandsregelungen deutlich reduziert bleiben müssen. Parallel dazu wurde eine Anpassung der Kursgebühren auf kleinere Gruppen eingerechnet.

Im Gegenzug können vor allem bei den Honoraraufwendungen für Lehrkräfte, bei den Sach- und Raumkosten sowie den Lehrmitteln während der Phase des Lockdowns Einsparungen erzielt werden. Außerdem werden durch den Abbau von Resturlauben und Überstunden beim festangestellten Personal Rückstellungen von voraussichtlich rd. 200 TEUR defizitmindernd verbraucht. Die bislang erwarteten Kostenreduzierungen von rd. 1,573 Mio. EUR betragen knapp 10,5% der zu Jahresbeginn mit rd. 15,056 Mio. EUR kalkulierten Jahresaufwendungen. Dabei wurden sowohl Mehrkosten durch erhöhten Reinigungs- und Hygieneaufwand als insbesondere auch die erhöhten Aufwendungen für den beschleunigten Ausbau von Online-Angeboten eingerechnet. Die Volkshochschule strebt nach eigenem Bekunden unter Betrachtung sämtlicher Aufwandspositionen Einsparungen von rd. 15% und somit eine nochmalige Ergebnisverbesserung im Jahr 2020 an.

Rücklagensituation:

Durch regelmäßig hohe Plan-/Ist-Verbesserungen und den damit in den Jahren 2009 bis 2017 einhergehenden Jahresüberschüssen konnte die Volkshochschule bis zum Jahresabschluss 2017 ein Eigenkapital von rd. 3,092 Mio. EUR aufbauen. In den Jahren 2018 und 2019 wurden erstmals Defizite von in der Summe 383 TEUR erwirtschaftet, die das Eigenkapital zum Jahresabschluss 2019 wieder auf rd. 2,709 Mio. EUR reduzierten. Aus einer Entschuldungszuwendung, die vom Gemeinderat im Jahr 2009 aufgrund der damals prognostizierten Überschuldung beschlossen wurde, resultiert heute ein festgeschriebenes Vereinskapital über den gewährten Betrag von 560 TEUR, der durch die seinerzeit unerwartet positive Entwicklung nicht für seinen eigentlichen Zweck benötigt wurde. Das darüber hinaus als Ergebnisrücklage aus Überschüssen in den Folgejahren aufgebaute Eigenkapital beläuft sich für die Volkshochschule zum Jahresabschluss 2019 auf rd. 2,149 Mio. EUR.

Rückstellungen:

Daneben wurden seit dem Jahr 2009 bis zum Jahresabschluss 2019 Rückstellung von insg. 2,046 Mio. EUR für künftige Verpflichtungen gebildet. Neben Rückstellungen für Alt-Urlaubsansprüche und Gleitzeitguthaben von Beschäftigten mit insg. 464,8 TEUR (s. o.: Abbau in 2020 voraussichtlich rd. - 200 TEUR) bilden Rückbauverpflichtungen in angemieteten, nichtstädtischen Gebäuden mit 518,8 TEUR und Verpflichtungen aus Brandschutzauflagen im angemieteten Gebäude Fritz-Elsas-Straße mit 234,3 TEUR die Hauptpositionen. Diese wurden in den Jahren 2014 bis 2017 gebildet bzw. deutlich erhöht und werden seither nahezu unverändert fortgeschrieben.

Inwieweit die Rückstellungen insgesamt in der jeweils eingestellten Höhe zwingend notwendig sind, kann seitens der Stadtverwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Erfahrungsgemäß werden Rückstellungsverpflichtungen in positiv verlaufenden Geschäftsjahren eher großzügig zur Risikoabsicherung kalkuliert und aufwandswirksam verbucht. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind zeitversetzt ertragswirksam aufzulösen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die den Rückstellungsverpflichtungen bilanziell gegenüberzustellenden liquiden Mittel zusammen mit den liquiden Rücklagen aufgrund ihrer Höhe zunehmend Gefahr laufen, bankseitig mit Negativzinsen belegt zu werden, ist der Verein volkshochschule stuttgart e. V. gehalten, die Notwendigkeit der Rückstellungen in ihrer Höhe zu überprüfen. Ggf. könnte eine Anpassung und teilweise Auflösung zur Reduzierung des Corona-bedingten Defizits in 2020 beitragen.


Mit einer Hilfsmaßnahme von 2,0 Mio. EUR geht die Stadtverwaltung zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die tatsächlich zum Jahresende entstehende Corona-bedingte Ergebnisverschlechterung bzw. das insgesamt entstehende Defizit 2020 bei der Volkshochschule zu verkraften ist, ohne dass die solide Finanzsituation und die in der Zukunft erforderlich werdenden Investitionen in die Erneuerung der Innenausstattung grundsätzlich gefährdet werden. Dabei ist die Einbringung weiterer Einsparungen ebenso wie die Überprüfung eventuell möglicher anteiliger Rückstellungsauflösungen seitens der Volkshochschule notwendig. Darüber hinaus wird voraussichtlich eine ergänzende, über die bisherigen Planungen hinausgehende Entnahme aus den Rücklagen erforderlich werden.


Die Sonderzuwendung wird im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung ergänzend zu der als Festbetrag bewilligten institutionellen Zuwendung gewährt. Dadurch wird sichergestellt, dass über die Gewährung der Sonderzuwendung keine Rücklagenzuführung bzw. Verbesserung der Vermögensverhältnisse bei der Volkshochschule eintritt. Sollte das Corona-bedingte Defizit der Volkshochschule zum Jahresende 2020 wider Erwarten unter der mit 2,0 Mio. EUR gewährten Sonderzuwendung liegen, wäre der überzahlte Betrag an die LHS zurückzuerstatten.



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