Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 187/2020
Stuttgart,
05/04/2020



Villa Berg - Trägerschaft und weiteres Vorgehen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Ost
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.05.2020
27.05.2020
28.05.2020
30.06.2020



Beschlußantrag:

1. Die Villa Berg als offenes Haus für Musik und Mehr wird in städtischer Trägerschaft als Abteilung des Kulturamts betrieben.

2. Während der Planungs- und Umsetzungsphase wird beim Kulturamt, 3. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stelle in EG 13 TVöD sowie von 1,0 Stelle in EG 8 TVöD für die Einrichtung eines Planungs-stabes beim Kulturamt wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen, die befristet bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen sollen, ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechendes Personal ab 1. September 2020 im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 einzustellen. Die finanzielle Deckung für das Jahr 2020 erfolgt aus dem Budget des Kulturamts.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

2015 wurde die denkmalgeschützte Villa Berg durch die Stadt erworben mit dem Ziel, die Villa öffentlich zu nutzen und die umliegenden Parkanlagen zu sanieren. Die Grundzüge der künftigen Nutzung wurden im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens festgelegt.


Im Anschluss an die entsprechenden Beschlussfassungen im Gemeinderat
(GRDrs. Nr. 991/2016 und GRDrs. Nr. 3/2018) erging ein Auftrag zur Erarbeitung eines Nutzungs- und Betriebskonzepts an die Verwaltung. Dieses soll mit allen Beteiligten durch einen externen Dienstleister auf Basis der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und einer städtischen Trägerschaft entwickelt werden. Für die Betreuung des Projekts
während der Planungs- und Umsetzungsphase muss eine ausreichende personelle Ausstattung beim Kulturamt geschaffen werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Beauftragung der externen Dienstleistung von voraussichtlich
40.000 Euro sind im vorhandenen Baubudget enthalten.


Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/21 wurden insgesamt 50.000 Euro für Veranstaltungen während der Umbauphase bereitgestellt.

Die personelle Ausstattung der künftigen Abteilung Villa Berg sowie die Betriebskosten werden im Rahmen der anstehenden Entwicklung des Betriebskonzeptes ermittelt. Für die noch in diesem Jahr befristet bis 31. Dezember 2025 zu besetzenden Stellen der
EG 13 (85.800 Euro) und der EG 8 (52.400 Euro) entstehen Personalkosten in Höhe
von 138.200 Euro/Jahr.

Die zu finanzierenden Personalkosten für das Jahr 2020 in Höhe von rd. 46.100 Euro werden im Teilergebnishaushalt 410 - Kulturamt bei Kontengruppe 440
Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, SWU und T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung

2015 wurde die denkmalgeschützte Villa Berg durch die Stadt erworben mit dem Ziel, die Villa öffentlich zu nutzen und die umliegenden Parkanlagen zu sanieren. Die vorgesehene neue Nutzung wurde im Rahmen einer breiten Beteiligung durch die Bürgerschaft entwickelt, mit den „Leitlinien zur Nutzung“ verabschiedet und am 16. Februar 2017 im Gemeinderat einstimmig beschlossen (GRDrs. Nr. 991/2016).

Am 23. Mai 2019 wurden auf Basis einer Machbarkeitsstudie der räumliche Umfang der Sanierung und die weitere Projektentwicklung einstimmig beschlossen
(GRDrs. Nr. 3/2018). Das Amt für Stadtplanung und Wohnen setzt die bauliche Projektentwicklung auf Basis der Variante 3 nun fort. Ergänzend erging ein Auftrag zur Er-
arbeitung eines Nutzungs- und Betriebskonzepts an die Verwaltung, wobei auch für die weitere Projektentwicklung die Einbindung der Bürgerschaft vorgesehen ist.



Trägerschaft, (Ziffer 1 Beschlussantrag):

Bestätigt durch die positiven Erfahrungen, die die Stadtverwaltung mit dem Trägerschaftsmodell des StadtPalais – Museum für Stuttgart gemacht hat und mit Blick auf die Zielsetzung, die Umsetzung der von der Bürgerschaft erarbeiteten Leitlinien dauerhaft zu
sichern, bietet sich für den künftigen Kulturbetrieb der Villa Berg eine städtische Trägerschaft in Form einer Abteilung des Kulturamts an. Vorteile gegenüber anderen Betriebsformen mit Ankernutzern (gGmbH, eigenständiger Verein) sind die Möglichkeit zu eigenständiger Profilbildung und die größere Offenheit für unterschiedliche Musikrichtungen und Kulturformen.


Die Projektgruppe Villa Berg hat die Frage des künftigen Betriebskonzepts in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2019 diskutiert und steht einer städtischen Trägerschaft positiv gegenüber. Wichtig ist ihr eine ständige bürgerschaftliche Beteiligungsinstanz (z.B. in Form eines Beirats), die bei der Gestaltung des laufenden Betriebs eingebunden wird.
Mit der Erarbeitung eines Nutzungs- und Betriebskonzepts auf Basis der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Die zu erbringenden Leistungen sollen unter enger Einbindung der Fachämter, potenzieller Nutzer sowie der Bürgerschaft erarbeitet werden. Die Vorgabe einer ständigen bürgerschaftlichen Beteiligungsinstanz wird in die Beauftragung des externen Gutachters aufgenommen bzw. durch den Planungsstab beim Kulturamt umgesetzt.



Planungsstab, (Ziffer 2 und 3 Beschlussantrag):

Der gesamte nutzungsbezogene Planungs- und Umsetzungsprozess muss von einem Planungsstab innerhalb des Kulturamts kontinuierlich begleitet werden. Dieser gleicht die räumlich-architektonischen Planungen des für die Baumaßnahme federführenden Amts für Stadtplanung und Wohnen mit den inhaltlichen Anforderungen ab, koordiniert und begleitet die weitere Einbindung der Bürgerschaft und bringt die Ergebnisse gemeinsam mit dem beauftragten Dienstleister in das Betriebskonzept ein. Er dient während der gesamten Planungs- und Bauphase als Ansprechpartner für alle an der Planung und am Bau beteiligten Stellen, organisiert Veranstaltungen während der Bau- und Planungsphase und stellt sicher, dass die künftigen betrieblichen Belange bereits frühzeitig gewahrt werden. Diese beteiligungsintensiven Prozesse erfordern eine integrative Projektleitung mit konzeptionellen Fähigkeiten sowie eine Assistenz für die administrativen Aufgaben.
Der Assistenzstelle obliegen vor allem organisatorische Aufgaben sowie verwaltende Tätigkeiten im Hinblick auf den Planungsprozess. Sie ist Ansprechpartner/in für alle administrativen Fragestellungen. Daher benötigt das Kulturamt bereits in diesem Jahr eine Stelle für eine/n Projektleiter/in in EG 13 TVöD sowie eine Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in in EG 8 TVöD.

Der Planungsstab muss den Anforderungen entsprechend sukzessive erweitert werden, zunächst voraussichtlich um technische Kompetenz. Über die endgültige Personalstruktur für den laufenden Betrieb wird abhängig von den Ergebnissen der Erarbeitung des Betriebskonzepts zu gegebener Zeit entschieden.
Sobald der Planungsstab über eine ausreichende personelle Basis verfügt, wird er in eine eigenständige Abteilung des Kulturamts überführt werden.


Zeitplan:

Nach heutigem Kenntnisstand ist folgender Zeitplan vorgesehen:


Die bauliche Projektentwicklung ist eng verwoben mit der programmatischen Projektentwicklung. In den einzelnen Planungsphasen besteht wiederkehrend und mit unterschiedlichen Schwerpunkten Abstimmungsbedarf, der zunehmend detaillierter und nutzerbezogener wird.




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