Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5622-23
GRDrs 152/2017
Stuttgart,
03/14/2017



Stuttgarter Sportförderung;
Stuttgart-Cannstatter Ruderclub von 1910 e.V. (StCRC)
Renovierung und Erweiterung des vereinseigenen Gymnastik-/ Kraftraums im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2017
05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Dem Stuttgart-Cannstatter Ruderclub wird zur Renovierung und Erweiterung des vereinseigenen Gymnastik-/Kraftraums in seinem Bootshaus im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 50.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 50.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


1. Angaben zum Verein Der Stuttgart-Cannstatter Ruderclub hat derzeit 434 Mitglieder. Davon sind 90 (rund 20,74 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Das Bootshaus des StCRC liegt direkt am Neckar im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen. Das Ruderrevier des StCRC erstreckt sich dabei über etwa fünf Kilometer zwischen den Schleusen Bad Cannstatt (nahe Wilhelma) und Stuttgart-Hofen (nahe Max-Eyth-See). Der vorhandene Bootspark umfasst derzeit 58 verschiedene Boote mit insgesamt 149 Ruderplätzen.

Der Verein ermöglicht seinen aktiven Mitgliedern zwischen derzeit 10 und 85 Jahren, den Rudersport sowohl als Leistungs- sowie als Breitensport auszuüben. Die Rennruder treten in allen Altersklassen bei regionalen, nationalen und internationalen Wettkämpfen an. Von Junioren über Senioren bis zu Mastersrennen wird an Kurz- und Langstreckenregatten teilgenommen. Zudem werden vier- bis fünfmal pro Jahr Wanderfahrten für die Mitglieder angeboten.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Das 1964 erbaute Bootshaus besteht aus drei Bootshallen, einer Werkstatt, einem Gymnastik-/Kraftraum und drei Gesellschaftsräumen.

Der Gymnastik-/Kraftraum dient den Rudersportlern ganzjährig dazu abseits des Wassers Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu stärken. Zusätzlich wird der Rudersport im Winterhalbjahr aufgrund der früh einsetzenden Dunkelheit und Kälte seltener im Wasser ausgeübt. Da die Mitgliederzahlen des Vereins in den vergangenen Jahren gestiegen sind und insbesondere der Anteil von Mitgliedern im Breitensport zugenommen hat, benötigt der StCRC zusätzliche Trainingsflächen. Durch die Erweiterung des bestehenden Gymnastik-/Kraftraums können Krafttraining, Gymnastik und Kardiotraining parallel ausgeübt und damit dem veränderten Mitgliedergefüge ausreichende Trainingsflächen und -zeiten zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll im Zuge der Erweiterung auch der bestehende, stark sanierungsbedürftige Gymnastik-/Kraftraum instandgesetzt werden.

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 30. Januar 2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Renovierung und Erweiterung des vereinseigenen Gymnastik-/Kraftraums mit einer Nutzfläche von 170 m² und einem Brutto-Rauminhalt von 510 m³.



Finanzielle Auswirkungen


Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 182.000 € brutto. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins ergeben sich Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 153.000 €. Diese Kosten werden durch Eigenmittel sowie durch Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Der städtische Zuschuss von 50.000 EUR (32,68 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins wird der Zuschuss aus den Netto-Baukosten berechnet.

Eigenkapital 40.000 EUR
Mitglieder-Darlehen 31.830 EUR
WLSB-Zuschuss 31.170 EUR
Städtischer Zuschuss 50.000 EUR

Gesamtfinanzierung 153.000 EUR (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs)

Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (Eigenkapital und Mitglieder-Darlehen) wurden nachgewiesen.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich ab 2020) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Der Investitionszuschuss beträgt 50.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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