Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5622-14
GRDrs 174/2015
Stuttgart,
04/16/2015



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Stuttgarter Reit- und Fahrverein - Sanierung der Dachflächen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015



Beschlußantrag:
  1. Dem Stuttgarter Reit- und Fahrverein wird zur Sanierung der Dachflächen seiner Reithallen und des Wohngebäudes (Wohnungen für Mitarbeiter), Am Kräherwald 110 in Stuttgart-Nord, ein städtischer Zuschuss in Höhe von 80.000 EUR bewilligt.
  2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
  3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.
  4. Die Auszahlung von 80.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Jahr 2017 gedeckt.


Begründung:

  1. Angaben zum Verein
2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Sanierung der Dachflächen der Reithallen und des Wohngebäudes

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung

Die zuschussfähigen Kosten für die Sanierung der Dachflächen (ohne die Photovoltaik-anlage) belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 265.850 EUR. Diese Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.
Der städtische Zuschuss in Höhe von 80.000 EUR (rd. 30 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.

Der Investitionszuschuss beträgt insgesamt 80.000 EUR. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.

Die benötigten Eigenmittel (inkl. Zwischenfinanzierung) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Der Verein ist in der Lage, sowohl den geplanten Landeszuschuss als auch den städtischen Zuschuss zwischenzufinanzieren. Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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<Anlagen>



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