Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS 5622-14
GRDrs
174/2015
Stuttgart,
04/16/2015
Stuttgarter Sportförderung;
hier: Stuttgarter Reit- und Fahrverein - Sanierung der Dachflächen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015
Beschlußantrag:
Dem Stuttgarter Reit- und Fahrverein wird zur Sanierung der Dachflächen seiner Reithallen und des Wohngebäudes (Wohnungen für Mitarbeiter), Am Kräherwald 110 in Stuttgart-Nord, ein städtischer Zuschuss in Höhe von 80.000 EUR bewilligt.
Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.
Die Auszahlung von 80.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Jahr 2017 gedeckt.
In Höhe der im Jahr 2017 benötigten Mittel von 80.000 EUR wird die im Jahr 2015 im THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse, veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.
Begründung:
Angaben zum Verein
Der Stuttgarter Reit- und Fahrverein hat derzeit 498 Mitglieder. Davon sind 161 (rd. 32 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Seine Reitanlage am Kräherwald in Stuttgart-Nord umfasst
2 Reithallen (20 x 40 Meter und 20 x 60 Meter),
1 Außenplatz (75 x 40 Meter),
1 überdachte Führanlage mit integrierter Longierhalle,
Stallungen mit 75 Innen- und 4 Außenboxen,
Wohngebäude mit Wohnungen für Mitarbeiter.
2.
Angaben zum Bauvorhaben
2.1
Sanierung der Dachflächen der Reithallen und des Wohngebäudes
Die Dächer der beiden Reithallen und des Wohngebäudes befinden sich altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand. Dies hat zur Folge, dass bei entsprechen-der Witterung Wasser eindringt und die Reithallen nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden können. Unter dem eindringenden Regenwasser leiden auch die Qualität und die Lebensdauer der Hallenböden. Das Dach des Wohngebäudes ist ebenfalls undicht, wodurch im Gebäude nachhaltige Wasserschäden entstanden sind. Eine grundlegende Sanierung der Dachflächen ist daher unumgänglich.
Im Zuge der Sanierung soll auf den Dachflächen eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Kosten hierfür sind bei der Berechnung des städtischen Zuschusses nicht berücksichtigt. Der Verein finanziert diese Maßnahme selbst.
Um weitere Schäden an den Gebäuden zu vermeiden, hat der Verein im September 2014 um die Zustimmung zum sofortigen Baubeginn nachgesucht. Dem Antrag des Vereins wurde stattgegeben. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten zu einem großen Teil fortgeschritten und werden im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein.
Finanzielle Auswirkungen
Baukosten und Finanzierung
Die zuschussfähigen Kosten für die Sanierung der Dachflächen (ohne die Photovoltaik-anlage) belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 265.850 EUR. Diese Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.
Eigenmittel inkl. Darlehen
140.170 EUR
WLSB-Zuschuss 45.680 EUR
Städtischer Zuschuss 80.000 EUR
Gesamtfinanzierung 265.850 EUR
Der städtische Zuschuss in Höhe von 80.000 EUR (rd. 30 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.
Der Investitionszuschuss beträgt insgesamt 80.000 EUR. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.
Die benötigten Eigenmittel (inkl. Zwischenfinanzierung) wurden nachgewiesen.
Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.
Der Verein ist in der Lage, sowohl den geplanten Landeszuschuss als auch den städtischen Zuschuss zwischenzufinanzieren. Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
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