Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 163/2013
Ergänzung
Stuttgart,
09/11/2013


INTERREG IV B Projekt COBRAMAN
- Abschlussbericht




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
25.09.2013

Bericht:

Auf Grundlage des Abschlussberichts zum INTERREG IV B Projekt COBRAMAN (GRDrs 163/2013) im Ausschuss für Umwelt und Technik am 23.07.2013 wurde im Gremium fraktionsübergreifend eine haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage als zwingend ergänzende Information für den Gemeinderat gefordert. Da mit der Einführung eines kommunalen Flächenentwicklungsmanagements zudem die übergeordneten Sachthemen „Vorrang der Innenentwicklung“ sowie „kurz- bis langfristige Bereitstellung von Wohnbauflächenpotenzialen“ berührt werden, kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Begründung

Zwischen 2007 und 2012 wurde bei der Landeshauptstadt Stuttgart ein kommunales Flächenentwicklungsmanagement (FEM) als Instrument zur Entwicklung besonders problematischer innerstädtischer Bauflächenpotenziale über zwei Förderprojekte (REFINA und COBRAMAN) in der Praxis erprobt und erfolgreich angewandt.
In der GRDrs 163/2013 wurde der praktische Erfolg des Flächenentwicklungsmanagements und die daraus resultierenden Vorteile für die LH Stuttgart dargelegt.
Im Rahmen von COBRAMAN wurden die Anforderungen an ein modernes Verwaltungshandeln analysiert und eine zielführende Managementstrategie erarbeitet, welche die Vorteile einer bewusst forcierten, interdisziplinären Zusammenarbeit aufzeigt. Hierbei hat sich gezeigt, dass ein professionelles Projekt- und Prozessmanagement ausgewählter Flächen wie im projektbezogenen Arbeitsmodell durchgeführt, sich nicht aufwandsneutral darstellen lässt. Projektbezogen standen 1,4 Personalstellen (70 % Amt für Liegenschaften und Wohnen, 50 % Amt für Umweltschutz und 20 % Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung) zusätzlich zur Verfügung.

Personal
In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Portfolio mehrerer Potenzialflächen nur adäquat bearbeitet werden kann, wenn eine kontinuierliche Betreuung und ämterübergreifende Koordination durch eine Geschäftsstelle gewährleistet ist. Aufgrund der interdisziplinären Fragestellungen und des Aufgabenspektrums, ist die Arbeit nur durch entsprechend geschultes Personal zu leisten. Das projektbezogen initiierte ämterübergreifende Netzwerk ist auch künftig zu sichern und auszubauen.

Aufgrund der künftig in hohem Maße zu erwartenden zusätzlichen Aufgabenstellungen bei der notwendigen Ertüchtigung von innerstädtischen Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau sowie im Bereich Bürgerbeteiligung (standortbezogene Strategieentwicklung und Umsetzung) sind daher laufend zusätzlich 1,5 Personalstellen erforderlich. Stellenplanrelevante Entscheidungen werden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 getroffen.


Durch die dauerhafte Etablierung interdisziplinär und FEM-geschulten Personals in der Verwaltung kann das Know-How verwaltungsintern weitervermittelt werden und somit ein Mehrwert für alle verwaltungsseitig involvierten Kollegen und Kolleginnen generiert werden.

Verortung
Durch die Arbeit in REFINA und COBRAMAN hat sich gezeigt, dass aufgrund der interdisziplinären Aufgabenstellungen und des Überhangs privater Bauflächenpotenziale im Verhältnis zu den Bauflächenpotenzialen in städtischem Eigentum (s. Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS) Lagebericht 2011) eine Verortung des kommunalen Flächenentwicklungsmanagements bei der Stadtplanung sinnvoll ist.
Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist übergreifend zuständig für die Entwicklung und Förderung privater und kommunaler Liegenschaften, unabhängig von ihrer Nutzung wie Gewerbe, Wohnen oder auch Gemeinbedarfsflächen. Der Stadtplanung kommt per se eine integrale Funktion zu. Sie ist als Mittlerin aller Interessen mit Blick auf das Gemeinwohl sehr gut geeignet, die künftigen FEM-Strukturen zu integrieren.

Die Aufgabe der FEM-Geschäftsstelle beinhaltet den regelmäßigen direkten Austausch mit den Amts- und Abteilungsleitungen der unten aufgeführten Einheiten und ermöglicht somit vereinfachte Kommunikationsstrukturen.

Eine enge und frühe Vernetzung des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung mit der Liegenschaftsverwaltung, dem Amt für Umweltschutz sowie der städtischen Wirtschaftsförderung, wie bereits im Rahmen von NBS praktiziert, ist im Rahmen eines zielführenden Flächenentwicklungsmanagements unerlässlich.

Das künftige Flächenentwicklungsmanagement soll personell mit 150 % (Geschäftsstelle, Prozessmanagement, Koordination) in EG 13 bzw. EG 14 beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung angesiedelt werden.

Eine Beteiligung des Amtes für Liegenschaften und Wohnen, des Amtes für Umweltschutz und der Wirtschaftsförderung erfolgt jeweils standortbezogen. Seitens dieser Einheiten wird jeweils ein einheitlicher Ansprechpartner für die Geschäftsstelle als Kontaktperson mit Verteilerfunktion benannt.
Eine enge Verknüpfung mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen ist insbesondere beim Thema Investorenwettbewerbe vorgesehen.


Portfolio FEM-Flächen
Die langjährige Auseinandersetzung der Landeshauptstadt Stuttgart mit innerstädtischen Flächenpotenzialen hat gezeigt, dass diese in der Summe, trotz laufender Projekt- und Neuentwicklungen, nahezu gleich bleiben (s. NBS-Lagebericht 2011, rund 350 Flächen im Mittel).
Die LH Stuttgart praktiziert somit eine erfolgreiche Flächenkreislaufwirtschaft.
Der Bedarf an einer intensivierten Auseinandersetzung mit diesen oft problematischen Potenzialflächen durch ein kommunales Flächenentwicklungsmanagement wird daher künftig eher zunehmen.


Als Startportfolio sind folgende Standorte denkbar: Eine Vielzahl möglicher Standorte ermöglicht ein flexibles Agieren des Flächenentwicklungsmanagements, falls sich die standortimmanenten Rahmenbedingungen ändern.
Voraussetzung für eine Aufnahme in das FEM-Portfolio ist die hohe Komplexität eines Standorts. Im Zuge der Betreuung durch ein FEM können auch die Interessen von Eigentümern mit mehreren verschiedenen Flächen im Gesamtstadtgebiet geklärt werden. Über die AG NBS ist ein Austausch der einzelnen Verwaltungseinheiten über eventuelle Handlungsbedarfe und eine eventuell notwendige Anpassung des Portfolios gegeben.

Laufzeit
Sobald ein Standort in ein geordnetes Verfahren übergeht (z. B. Bebauungsplan-
verfahren) endet das Engagement eines Flächenentwicklungsmanagements. Das FEM ist als eine Art Anschubaktivität der LH Stuttgart für problematische Standorte zu verstehen.



Finanzielle Auswirkungen

Im kommunalen Wettbewerb ist die beschleunigte Bereitstellung von Bauflächen von entscheidender Bedeutung und Grundlage vielfältiger Investitionsentscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Kommunalfinanzen.
Es ist davon auszugehen, dass eine beschleunigte Wiedernutzung von Brachflächen, die durch ein kommunales Flächenentwicklungsmanagement vorangetrieben wird, zu positiven fiskalischen Wirkungen, somit kommunalen Mehreinnahmen führt.

Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1,5 Stellen in EG 13 bzw. EG 14 wird Kenntnis genommen.
In welchem Maß dem Mehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2014/2015 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Sachbearbeiter/in Flächenentwicklungsmanagement
1,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten / 400
150.900 €
150.900 €
150.900 €
150.900 €
150.900 €
150.900 €
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
150.900 €
150.900 €
150.900 €
150.900 €
150.900 €
150.900 €
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen.
Von Referat AK wurde im Wortlaut folgende Stellungnahme abgegeben:

"Von der Vorlage wird Kenntnis genommen.
Die Schaffung von 1,5 Stellen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung kann nicht unterstützt werden, da die Kriterien für Stellenschaffungen nicht erfüIIt sind."


Von Referat WFB wurde im Wortlaut folgende Stellungnahme abgegeben:

"Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2014/2015 1,5 Stellen beantragt. Die verwaltungsinternen Abstimmungen zu den Stellenplananträgen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Grundsätzlich wurde die Notwendigkeit einer Stellenschaffung nicht gesehen, da zum einen die Kriterien für eine Stellanschaffung nach der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (Anlage 2 zu GRDrs 623/2012) nicht erfüIIt sind. Zum anderen werden die Aufgaben im Flächenmanagement derzeit in Zusammenarbeit vom Amt für Liegenschaften und Wohnen, vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und von der Abteilung Wirtschaftsförderung (OB/82) wahrgenommen. Weitere 1,5 Stellen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung für ein kommunales Flächenentwicklungsmanagement sehe ich daher für nicht erforderlich an. Dadurch würde lediglich eine Doppelstruktur geschaffen.

Des Weiteren sind in der Vorlage die finanziellen Auswirkungen der Stellenschaffungen nicht näher ausgeführt. Die jährlichen Personalaufwendungen für eine 1,0 Stelle in EG 13 und eine 0,5 Stelle in EG 14 in Höhe von insgesamt 150.900 EUR sind in dem Abschnitt ,,Finanzielle Auswirkungen" bei den Folgekosten auf Seite 4 entsprechend zu benennen Außerdem ist noch ein Deckungsvorschlag für die Personalaufwendungen zu ergänzen."


Vorliegende Anträge/Anfragen

Fraktionsübergreifender mündlicher Antrag im UTA vom 23.07.2013




Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:

keine

<Anlagen>

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