Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 308/2014
Stuttgart,
07/07/2014



Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.07.2014
16.07.2014
17.07.2014



Beschlußantrag:

1.1 Der finanziellen Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen und den hierfür geltenden Förderrichtlinien (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Anpassungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, wenn dies auf Grund der Feststellungen der Europäischen Kommission notwendig sein sollte und die Änderungen keine wesentlichen Bestandsteile der Richtlinien betreffen.

1.2 Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat bis Ende 2016 über die Erfahrungen mit den Förderrichtlinien.

1.3 Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Landschafts- und Grünordnungsplanung, wird ermächtigt, bis 31. Dezember 2016 eine 0,75 Stelle der Entgeltgruppe 11 für die Bewirtschaftung des Budgets, die Projektbearbeitung und Umsetzung des Förderprogramms außerhalb des Stellenplans zu besetzen. Die Personalkosten werden aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln von jährlich 600.000 € gedeckt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Verbesserung der Erschließung der Weinberge im Gebiet Hohe Halde in Stuttgart-Rohracker notwendigen Maßnahmen zu planen und dem Gemeinderat einen Realisierungsvorschlag zu unterbreiten.

3. Den für 2014 und 2015 geplanten Maßnahmen zur Instandhaltung von Wegen und Wandeln (Anlage 3) mit Aufwendungen von jährlich 70.000 € wird zugestimmt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat auf der Grundlage von Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD und der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE jährlich 600.000 € für folgende Zwecke bereitgestellt (GRDrs 1206/2013):

- Förderprogramm zum Erhalt des Weinbaus in den Steillagen der typischen Stuttgarter Kulturlandschaft
- Bauliche Maßnahmen zur Erschließung schwer zugänglicher Weinbausteillagen, damit deren weitere Bewirtschaftung bzw. Wiederbewirtschaftung als Weinberge möglich wird
- Unterhaltung und Pflege der Wege und Wandel

Mit der vorliegenden Vorlage sollen die Sachentscheidungen zur Umsetzung des Haushaltsbeschlusses getroffen werden.


Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen
Ziel der Förderung ist die Erhaltung der Trockenmauern und der zur Erschließung der Weinberge dienenden Staffeln in den Steillagen der einzigartigen Kulturlandschaft im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Neckartal und seinen Seitentälern sowie im Stuttgarter Talkessel in ihrer einmaligen Art. Diese Trockenmauern sollen für Natur, Umwelt und Weinbau gesichert werden.

Die Förderrichtlinie stützt sich auf die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sog. Agrar-FreistellungsVO löst ab 1. Juli 2014 die bisherige Verordnung von 2006 ab.

Durch Artikel 29 der genannten Verordnung werden Beihilfen für Investitionen zur Erhaltung von Naturlandschaften und Gebäuden in landwirtschaftlichen Betrieben, die deren Kultur- und Naturerbe darstellen, als im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt und von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt. Voraussetzung ist, dass die zu fördernden Flächen von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats offiziell als Kultur- oder Naturerbe anerkannt sind.

Gefördert werden sollen die Wiederherstellung oder Instandsetzung von Trockenmauern und Staffeln. Trockenmauern und Staffeln sind in Trockenbauweise mit entsprechender Hintermauerung unter Verwendung von Natursteinen herzustellen. Der Einbau von Betonteilen und die Verwendung von Gabionen werden nicht gefördert. Fugen dürfen grundsätzlich nicht vermörtelt werden.

Eine Vermörtelung ist nur unter den in der Richtlinie genannten Voraussetzungen förderunschädlich.


Förderfähig sollen auch Maßnahmen sein, die die Infrastruktur innerhalb der Mauerterrassen verbessern und dadurch deren Bewirtschaftung erleichtern ohne dass dadurch der Gesamtcharakter der Mauerterrassen beeinträchtigt wird. Beispielhaft ist der Ersatz eines untergeordneten Mauerteils zum Bau einer Rampe zur nächsten Mauer zu nennen.

Zuwendungen können Eigentümer von Grundstücken sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe und Bewirtschafter (Pächter) erhalten, deren Grundstücke in Weinbergsteillagen liegen und wenn die Flächen entweder unter Denkmalschutz oder unter Natur- oder Landschaftsschutz stehen.

Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Im neuen Förderprogramm bezuschusste Maßnahmen können daher zukünftig nicht mehr aus dem städtischen Naturschutzfonds oder anderen städtischen Förderprogrammen unterstützt werden.

Die neue EU-VO lässt die Förderung von 100 % der förderfähigen Kosten zu; nach der bisherigen Verordnung war bei bewirtschafteten Flächen die Förderung auf
60 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Die Förderrichtlinie ist spätestens 10 Arbeitstage vor dem Inkrafttreten der EU-Kommission über deren elektronisches Anmeldesystem zu übermitteln. Sollten auf Grund der Prüfung der EU-Kommission Anpassungen notwendig werden, sollte die Verwaltung diese ohne neuerlichen Gemeinderatsbeschluss vornehmen können, soweit nicht wesentliche Bestandteile der Richtlinie betroffen sind.

2016 wird gemeinsam mit allen Beteiligten geprüft werden, ob und welche Anpassungen der Förderrichtlinien notwendig und sinnvoll sind.

Die Bewirtschaftung des Budgets, die Projektbearbeitung und Umsetzung des Förderprogramms verursacht zusätzlichen Personalbedarf beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Landschafts- und Grünordnungsplanung, im Umfang von 0,75 Stellen. Das Amt soll daher ermächtigt werden, entsprechendes Personal außerhalb des Stellenplans beschäftigen zu können; die Ermächtigung ist bis Ende 2016 zu befristen bis die Ergebnisse der Evaluation vorliegen.

Für die Umsetzung des Förderprogramms erarbeitet das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung unter Einbeziehung des Amts für Umweltschutz und des Amts für Liegenschaften und Wohnen als untere Landwirtschaftsbehörde einen Leitfaden zur Regelung von Detailfragen und als Orientierungshilfe für Antragsteller.


Konzept der Stuttgarter Weingärtner
Die Stuttgarter Weingärtner haben am 8. April 2014 ihr Konzept für den Erhalt der Mauernweinberge der Öffentlichkeit vorgestellt. Kernelemente dieses Konzepts sind:

· Bildung einer Trägerstruktur aus Weingärtnern, Stadt und engagierten Bürgern (vgl. Esslinger Verein Staffelsteiger), die den Erhalt der Kulturlandschaft Mauerweinberge zum Vereinsziel hat.
· Bauhütte Stuttgarter Mauerweinberge
Die Bauhütte wird als ständige Einrichtung etabliert und steht für den Regelbedarf an Reparaturen von Mauern und Staffeln auf Abruf allen betroffenen Weingärtnern zur Verfügung. Ein fest angestellter Trupp aus qualifizierten Feldmauerern und Steinmetzen wird bei Bedarf durch Saisonkräfte ergänzt.

Die Kosten für die Einrichtung der Bauhütte (Grundausstattung, Fahrzeug, Material) und die laufenden Betriebs- und Personalkosten sollen vom städtischen Haushalt abgedeckt werden. Alternativ käme ein Betrieb der Bauhütte durch die Landeshauptstadt selbst in Betracht.


Das Konzept wirft verschiedene rechtliche Fragen auf. So verbietet die Subsidiaritätsklausel (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO) ein gewerbliches Tätigwerden der Landeshauptstadt (hier Betrieb der Bauhütte), wenn die Leistung durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Eine direkte Förderung der Bauhütte durch die Landeshauptstadt könnte eine Beihilfe darstellen und wäre dann EU-rechtlich unzulässig.

Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Stuttgarter Weingärtnern prüfen, wie der Kerngedanke des Konzepts, ausreichendes Fachwissen und die notwendigen Kapazitäten für die Reparaturen von Mauern und Staffeln zu erhalten, umgesetzt werden kann.


Erschließung der Weinberge im Gebiet Hohe Halde in Stuttgart-Rohracker
Das Gebiet „Hohe Halde“ liegt im Bereich der „Erhaltungssatzung für historische Weinlagen und Milieuwerte im Stadtbezirk Hedelfingen und Rohracker“ von 28.04.1989 (GRDrs 887/1988). In den Gewannen „Hohe Halde“, „Burghalde“ und „Pfauweid“ dürften ca. 60 - 75% der weinbaulich nutzbaren Fläche brachliegen.

Die Hohe Halde wird derzeit durch einen geschotterten Weg über Privatgrundstücke entlang der Jaißerklinge von Rohracker aus erschlossen. Ein ehemaliger Weinbergweg auf halber Höhe (Flst. 941, Abzweigung vom Eselweg) ist verfallen und kann derzeit nicht mehr genutzt werden. Der Weg hat eine Breite zwischen 1,8 m und 2,2 m und endet am städt. Flst. 894/1. Eine Instandsetzung und die für eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung mit Weinbaufahrzeugen und -geräten notwendige Verbreiterung bedingen den Wiederaufbau von hangseitigen Stützmauern und Wegebau mit Erdbau- bzw. Stützmaßnahmen im untenliegenden Hang.

Es soll daher untersucht werden, wie die bislang noch nicht erschlossenen Flurstücke von der Rosengartenstraße her, also von oben her, erschlossen werden können. Für die Untersuchung dieser Erschließungsmöglichkeiten wird zunächst eine topographische Geländeaufnahme erstellt.


Instandhaltung von Wegen und Wandeln auf der Wangener Höhe
Finanziert mit Mitteln aus dem Naturschutzfonds des Landes Baden-Württemberg, durch Unterhaltungsmittel aus dem laufenden Etat städtischer Ämter, durch festgesetzte Ausgleichsmittel und einen Zuschuss des Verbands Region Stuttgart wurde in den Jahren 2011 bis 2013 ein großer Teil der Wege auf der Wangener Höhe freigeschnitten, um sie wieder begehbar zu machen; außerdem wurden Mauern repariert. Es wird vorgeschlagen, in den Jahren 2014 und 2015 die noch nicht sanierten Abschnitte (siehe Auflistung Anlage 3 und Übersichtsplan Anlage 4) mit einem Aufwand von jeweils 70.000 Euro aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln zu realisieren.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzierung
Der Gemeinderat hat für die in dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 je 600.000 € zur Verfügung gestellt. Diese sollen in den Jahren 2014 und 2015 wie folgt verwendet werden; 2014 nicht verausgabte Mittel können in das Jahr 2015 übertragen werden:

- Förderprogramm Trockenmauern einschl. Personalkosten beim
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
500.000 €
- Planungsmittel Hohe Halde
30.000 €
- Instandhaltung Wege und Wandel
70.000 €

Für das Jahr 2015 und die Folgejahre wird die Verwaltung jeweils gesonderte Beschlussfassungen zur Mittelverwendung einholen.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1 Richtlinie über die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen
2 Übersichtsplan „Hohe Halde“
3 Instandhaltungskonzept Wege und Wandel 2014/2015
4 Übersichtsplan Wangener Höhe


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Anlage 1_Förderprogramm Trockenmauern und Staffeln.pdfAnlage 1_Förderprogramm Trockenmauern und Staffeln.pdf GRDrs 308_2014_ Anlage 2.pdfGRDrs 308_2014_ Anlage 2.pdf GRDrs 308_ 2014 Anlage 3.pdfGRDrs 308_ 2014 Anlage 3.pdf GRDrs 308_ 2014 Anlage 4.pdf