Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1111/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Jugendpräventionsprojekt "City Streetwork Stuttgart"

Beantwortung / Stellungnahme

Prävention ist eine Investition in die Zukunft, die sich lohnt. Dem wird mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz), das am 25. Juli 2015 in Kraft trat, und zahlreichen Aktivitäten von Krankenkassen in diesem Bereich Rechnung getragen.

Die Alkoholprävention steht bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor besonderen Herausforderungen. Um wirksam und effektiv zu sein, muss sie auf fachlich bewährten und Erfolg versprechenden Ansätzen basieren. Es geht vor allem darum, eine verantwortungsvolle und auch kritische Auseinandersetzung mit Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern, um Verhaltensänderungen hin zu einem geringeren Konsum zu unterstützen. Die Betonung der eigenen Entscheidungsfreiheit und von Verantwortungsübernahme für das eigene Tun gehören weiterhin zu den grundlegenden Elementen des präventiven Handelns in Stuttgart.

Beispielhaft für präventives Handeln steht das Projekt „City Streetwork Stuttgart“ (CSS). City Streetwork Stuttgart wurde durch die Baden-Württemberg Stiftung finanziert und als Kooperationsprojekt der Jugend- und Suchthilfe von 01/2012 bis 12/2013 mit der Bezeichnung „Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt in Stuttgart - Jugendliche und exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum“ (PAJ) umgesetzt. Weitere Projektbeteiligte waren die AG Jugendkriminalität Stuttgart, die Polizei Stuttgart, die Wilde Bühne e. V. und die Beauftragte für Suchtprophylaxe. Die Evaluation wurde durch die Universität Tübingen vorgenommen.

Neben den regelmäßigen Streetworkeinsätzen an den Sommerwochenenden zur direkten Beratung und konkreten Hilfe in kritischen Situationen vor Ort und der Sensibilisierung Jugendlicher/junger Erwachsener für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol stellte die Einbeziehung der Jugendlichen in die Planung und Entwicklung von Präventionsangeboten vor Ort ein wesentliches Ziel dieses Projektes dar. Das Konzept wurde am 15.04.2013 (GRDrs 272/2013) im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

Da die Landesmittel 2014 nicht mehr ausreichten, CSS weiterzuführen und im Doppelhaushalt 2014/2015 keine städtischen Haushaltsmittel für eine städtische Regelförderung bereitgestellt wurden, stellen die an CSS beteiligten Träger der Jugendhilfe (Caritasverband für Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.) und der Suchthilfe (Release Stuttgart e. V.) das Angebot ein.

Aus Sicht des Gesundheitsamtes und des Sozialamtes stellt das Angebot "City Streetwork Stuttgart" einen wichtigen Baustein im Bereich Suchtprävention dar. Fundiertes Wissen zu Zielgruppen, deren Erreichung und Einbeziehung wurde von den beteiligten Trägern (Caritasverband für Stuttgart e. V. – Bereich Mobile Jugendarbeit, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. – Bereich Mobile Jugendarbeit - und Release Stuttgart
e. V. – ambulante Suchtberatung) während der Projektlaufzeit erworben und eine gute Träger- und Hilfesystemvernetzung ist gelungen. Die wissenschaftliche Evaluation bestätigte den Arbeitsansatz des Angebots als zielführend.

Für „City Streetwork Stuttgart“ werden für die praktische Maßnahmenumsetzung insgesamt 2 Fachkraftstellen benötigt. Das Team sollte geschlechterparitätisch sein und insgesamt auf 4 Personen verteilt werden. Die Personalanstellung sollte entsprechend dieser Gewichtung mit jeweils 0,75 Fachkraftstellen beim Caritasverband für Stuttgart e. V. und der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (jeweils Jugendhilfe) und mit 0,5 Fachkraftstellen bei Release Stuttgart e. V. (Suchthilfe) erfolgen.

Die o. g. Träger sind bereit, das Projekt CSS als künftiges Regelangebot zu erbringen, wenn alle trägerseitig benannten jährlichen Aufwendungen durch die Landeshauptstadt Stuttgart finanziert werden (vgl. Anlage 1).

Da das Angebot „City Street Work Stuttgart“ ein suchtpräventives Angebot darstellt, schlägt die Sozialverwaltung eine künftige Regelförderung nach den für die Förderung von Angeboten der Suchtprävention und –beratung geltenden Kriterien ab dem Jahr 2016 vor. Ausgehend von den derzeit geltenden Förderkriterien (entspricht Variante 1 der GRDrs 343/2015 „Suchtprävention in der Landeshauptstadt Stuttgart – Angebote und künftige Bedarfe“) könnten die 2,0 Fachkraftstellen mit einer Personalkostenpauschale (2016: 68.998 EUR/Stelle, 2017: 70.378 EUR/Stelle bei einem Fördersatz von 77,5 %) sowie einer Sachkostenpauschale von 1.950 EUR/Stelle gefördert werden. Für die Förderung der insgesamt 2 Stellen werden beim Sozialamt zusätzliche Fördermittel in Höhe von rd. 110.800 EUR für 2016 und von rd. 113.000 EUR für 2017 benötigt.

Die Sozialverwaltung befürwortet weder die Einbeziehung weiterer, von den Trägern genannten Kostenfaktoren noch die gewünschte Vollfinanzierung der in Anlage 1 genannten Kosten.

Die Planungs- und Steuerungsaufgaben durch das Gesundheitsamt können nur übernommen werden, wenn der Stellenumfang der Beauftragten für Suchtprophylaxe um eine 0,15 Stelle erhöht wird. Mit der vorhandenen Personalkapazität von 75 % ist diese Aufgabe nicht zusätzlich leistbar.










Finanzielle Auswirkungen:

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Transferleistung KGr 430
110,8
113
113
113
113
113
Finanzbedarf
110,8
113
113
113
113
113
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Vorliegende Anträge/Anfragen

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786/2015 der SÖS-LINKE-PluS Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>


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HHV 1111_2015 CSS Anlage 1.docx