Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1123/2013
Stuttgart,
11/04/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Haushalt 2014/2015 - Finanzplanung bis 2018
Haushaltsvorlage nicht öffentlich
Schulen - IT-Ausstattung - Ausbau fortsetzen


Beantwortung / Stellungnahme


In der Tischvorlage für die Sitzung des Schulbeirats vom 16.07.2013 (Top 07) berichtete die Verwaltung über den aktuellen Sachstand der Unterrichts-EDV (s. Anlage, Abschnitt 1, S.1).

Die EDV-Ausstattung der Stuttgarter Schulen beruht im Wesentlichen auf dem Modellraumprogramm des Landes. Ein Großteil der PCs befindet sich in EDV-Räumen.

Durch die Einführung neuer Bildungspläne und damit verbundener neuer Lernformen, haben sich die Anforderungen an den Medieneinsatz in den Schulen stark verändert.

Neue Medien werden zunehmend in alle Fächer integriert. Aus diesem Grund müssen die Geräte nicht mehr nur in Fachräumen, sondern auch in den Klassenzimmern zur Verfügung stehen.

Um dies zu gewährleisten ist neben der Beschaffung geeigneter Geräte vor allem eine entsprechende Gebäudeinfrastruktur (Strom- und Datenanschlüsse) notwendig. Diese flächig in allen Schulen zur Verfügung zu stellen erfordert kostspielige und langjährige Baumaßnahmen.


Antrag Nr.: 486/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion:

Die CDU-Gemeinderatsfraktion schlägt vor, in den Jahren 2014/2015 jeweils 250.000 € für eine verbesserte IT-Ausstattung an den Schulen zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung schlägt vor, ggf. mit diesen Finanzmitteln Notebookwagen zu beschaffen, um kurzfristig den dringendsten Bedarf der Schulen befriedigen zu können. Diese können flexibel eingesetzt und auch mit vorhandenen Stromanschlüssen betrieben werden.

Diese Notebookwagen werden den Schulen zur Verfügung gestellt, die einen entsprechenden Bedarf melden bzw. deren PC-Schüler-Verhältnis noch unter dem angestrebten Wert von 1:10 liegt.

Die Kosten für einen voll ausgestatteten Notebookwagen mit 8 Notebooks (Notebooks, Software, Wagen, Dienstleistungen) liegen bei ca. 14.000 €. Somit könnten für die von der CDU beantragten Mittel in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 18 Notebookwagen beschafft werden.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
500
250
250
Finanzbedarf
500
250
250
Zum Antrag Nr.: 593/2013 EDV-Ausstattung Ziff. 1 der SPD-Gemeinderatsfraktion wird folgendes berichtet:



Ausstattungsstand der weiterführenden und beruflichen Schulen

An den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen gibt es nach dem Modellraumprogramm verbindlich einen Computerraum pro Schule. Einige wenige große Realschulen und Gymnasien haben den Anspruch auf zwei Räume.

In den Computerräumen ist es in der Regel möglich, ganze Klassen zu unterrichten. Dort wo dies aufgrund der Raumsituation nicht möglich ist, gibt es meist einen weiteren Computerraum.

Um die Flexibilität des Medieneinsatzes im Unterricht auch außerhalb der Computerräume zu ermöglichen, erhielten die Schulen zusätzlich jeweils mindestens einen Notebookwagen und bis zu drei Multimedia-Cases. Diese können dort ins Netz gehen, wo entsprechende Anschlüsse im Schulhaus vorhanden sind.

In beruflichen Schulen sind die Computerräume zahlreicher. Die Ausstattung pro Raum beträgt in der Regel 18 PC-Arbeitsplätze.

Außerhalb der Computerräume wurden im Rahmen von Sonderprogrammen (z.B. ZIBS, IZBB, CdB) an den betroffenen Schulen weitere PC-Arbeitsplätze eingerichtet. (z.B. in Schülerbibliotheken, Mensen und Caféterien). Seit 2005 neu sanierte naturwissenschaftliche Fachräume wurden mit jeweils 4 Notebooks ausgestattet.

Bei Schulneubauprojekten ist im Zuge der Erstausstattung in der Regel eine erweiterte IT-Ausstattung beschlossen worden, so dass dort auch z.B. in Lehrerstützpunkten und in Fachunterrichtsräumen PC-Arbeitsplätze bzw. Laptops zum Einsatz kommen.


Das Verhältnis der IT-Ausstattung Stuttgarter Schulen zum Landesdurchschnitt

Im Jahr 2001 wurde wurden seitens des Landes und der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Medienoffensive eine Erhöhung der Sachkostenbeiträge für die Medienausstattung der Schulen von 2002-2006 um jährlich 50 Mio. € beschlossen. Angestrebt war u.a. ein PC-Schüler-Verhältnis von 1:10 zu erreichen.

Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes hat das Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 2006 keine Statistik zur PC-Ausstattung mehr erhoben, da dieses Ziel im Landesdurchschnitt erreicht worden sei.

Zum Oktober 2013 sind an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen insgesamt rund 4700 pädagogische Schüler-PCs. Dadurch ergibt sich bei diesen Schularten ein durchschnittliches PC-Schüler-Verhältnis von 7,5:1.

An 10 Schulen ist der Durchschnitt von 10:1 Schüler pro PC noch nicht erreicht.

An den beruflichen Schulen sind aktuell rd. 3900 pädagogische Schüler-PCs. Im Verhältnis zur Schülerzahl ergibt sich dadurch ein Durchschnitt von 7,6:1.

Ungeachtet vom PC-Schülerverhältnis legten Land und kommunale Spitzenverbände bereits in ihren 2002 gemeinsam verabschiedeten Multimedia-Empfehlungen fest, dass das Leitbild der „vernetzten Schule“ sowie der „fächerintegrative Multimediaeinsatz“ verfolgt werden solle: „Ziel sollte es sein, in jedem Klassen- und Fachunterrichtsraum der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen multimediales und vernetztes Arbeiten zu ermöglichen“ (Multimedia-Empfehlungen 2002, S. 8).
Dieses Ziel ist in Stuttgart nur an wenigen Schulen erreicht.


Sicherstellung einer bedarfsgerechten Vernetzungsplanung bei Sanierungen und Neubauten

Wie ebenfalls in der Tischvorlage für die Sitzung des Schulbeirats vom 16.07.2013 (Top 07) berichtet, beantragt das Schulverwaltungsamt im Rahmen des Stellenplanverfahrens zusätzliche fachlich qualifizierte und erfahrene IT-Mitarbeiter/-innen. Diese zusätzlichen Stellen werden benötigt, um bei den zahlreichen Sanierungs-, Umstrukturierungs- sowie Neubauprojekten als Koordinator/-innen und Schnittstelle zwischen Schulen, Schulverwaltungsamt und Hochbauamt bzw. externen Planungsbüros die Anforderungen für die bedarfs- und zukunftsgerechte IT-Infrastruktur im Projekt zu vertreten.

Diese Fachkoordination ist aus Sicht des Schulverwaltungsamts vom Stadium der Vorplanung an notwendig und muss sich durch den ganzen Projektverlauf bis zum Einzug und Betrieb der Schule durchziehen. Das Hochbauamt hat nach Meinung des Schulverwaltungsamts für die IT-Infrastruktur keine Fachkompetenz und beauftragt oft Generalplaner welche ihrerseits unterschiedliche Planungsbüros als Subunternehmer beauftragen. Diese sind mit den speziellen Anforderungen der schulischen IT sowie den städtischen IT-Standards nicht vertraut. Ohne enge IT-fachliche Begleitung seitens des Schulverwaltungsamtes kommt es hier zu entscheidenden Fehlplanungen, welche anschließend nicht oder nur unter extrem hohem Aufwand revidierbar sind.



Vorliegende Anträge/Anfragen

486/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion,
593/2013 EDV-Ausstattung Ziff. 1 SPD-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Anlage_1_1123_2013.pdf