Ausstattungsstand der weiterführenden und beruflichen Schulen An den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen gibt es nach dem Modellraumprogramm verbindlich einen Computerraum pro Schule. Einige wenige große Realschulen und Gymnasien haben den Anspruch auf zwei Räume. In den Computerräumen ist es in der Regel möglich, ganze Klassen zu unterrichten. Dort wo dies aufgrund der Raumsituation nicht möglich ist, gibt es meist einen weiteren Computerraum. Um die Flexibilität des Medieneinsatzes im Unterricht auch außerhalb der Computerräume zu ermöglichen, erhielten die Schulen zusätzlich jeweils mindestens einen Notebookwagen und bis zu drei Multimedia-Cases. Diese können dort ins Netz gehen, wo entsprechende Anschlüsse im Schulhaus vorhanden sind. In beruflichen Schulen sind die Computerräume zahlreicher. Die Ausstattung pro Raum beträgt in der Regel 18 PC-Arbeitsplätze. Außerhalb der Computerräume wurden im Rahmen von Sonderprogrammen (z.B. ZIBS, IZBB, CdB) an den betroffenen Schulen weitere PC-Arbeitsplätze eingerichtet. (z.B. in Schülerbibliotheken, Mensen und Caféterien). Seit 2005 neu sanierte naturwissenschaftliche Fachräume wurden mit jeweils 4 Notebooks ausgestattet. Bei Schulneubauprojekten ist im Zuge der Erstausstattung in der Regel eine erweiterte IT-Ausstattung beschlossen worden, so dass dort auch z.B. in Lehrerstützpunkten und in Fachunterrichtsräumen PC-Arbeitsplätze bzw. Laptops zum Einsatz kommen. Das Verhältnis der IT-Ausstattung Stuttgarter Schulen zum Landesdurchschnitt Im Jahr 2001 wurde wurden seitens des Landes und der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Medienoffensive eine Erhöhung der Sachkostenbeiträge für die Medienausstattung der Schulen von 2002-2006 um jährlich 50 Mio. € beschlossen. Angestrebt war u.a. ein PC-Schüler-Verhältnis von 1:10 zu erreichen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes hat das Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 2006 keine Statistik zur PC-Ausstattung mehr erhoben, da dieses Ziel im Landesdurchschnitt erreicht worden sei. Zum Oktober 2013 sind an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen insgesamt rund 4700 pädagogische Schüler-PCs. Dadurch ergibt sich bei diesen Schularten ein durchschnittliches PC-Schüler-Verhältnis von 7,5:1. An 10 Schulen ist der Durchschnitt von 10:1 Schüler pro PC noch nicht erreicht. An den beruflichen Schulen sind aktuell rd. 3900 pädagogische Schüler-PCs. Im Verhältnis zur Schülerzahl ergibt sich dadurch ein Durchschnitt von 7,6:1. Ungeachtet vom PC-Schülerverhältnis legten Land und kommunale Spitzenverbände bereits in ihren 2002 gemeinsam verabschiedeten Multimedia-Empfehlungen fest, dass das Leitbild der „vernetzten Schule“ sowie der „fächerintegrative Multimediaeinsatz“ verfolgt werden solle: „Ziel sollte es sein, in jedem Klassen- und Fachunterrichtsraum der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen multimediales und vernetztes Arbeiten zu ermöglichen“ (Multimedia-Empfehlungen 2002, S. 8). Dieses Ziel ist in Stuttgart nur an wenigen Schulen erreicht. Sicherstellung einer bedarfsgerechten Vernetzungsplanung bei Sanierungen und Neubauten Wie ebenfalls in der Tischvorlage für die Sitzung des Schulbeirats vom 16.07.2013 (Top 07) berichtet, beantragt das Schulverwaltungsamt im Rahmen des Stellenplanverfahrens zusätzliche fachlich qualifizierte und erfahrene IT-Mitarbeiter/-innen. Diese zusätzlichen Stellen werden benötigt, um bei den zahlreichen Sanierungs-, Umstrukturierungs- sowie Neubauprojekten als Koordinator/-innen und Schnittstelle zwischen Schulen, Schulverwaltungsamt und Hochbauamt bzw. externen Planungsbüros die Anforderungen für die bedarfs- und zukunftsgerechte IT-Infrastruktur im Projekt zu vertreten. Diese Fachkoordination ist aus Sicht des Schulverwaltungsamts vom Stadium der Vorplanung an notwendig und muss sich durch den ganzen Projektverlauf bis zum Einzug und Betrieb der Schule durchziehen. Das Hochbauamt hat nach Meinung des Schulverwaltungsamts für die IT-Infrastruktur keine Fachkompetenz und beauftragt oft Generalplaner welche ihrerseits unterschiedliche Planungsbüros als Subunternehmer beauftragen. Diese sind mit den speziellen Anforderungen der schulischen IT sowie den städtischen IT-Standards nicht vertraut. Ohne enge IT-fachliche Begleitung seitens des Schulverwaltungsamtes kommt es hier zu entscheidenden Fehlplanungen, welche anschließend nicht oder nur unter extrem hohem Aufwand revidierbar sind. Vorliegende Anträge/Anfragen 486/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion, 593/2013 EDV-Ausstattung Ziff. 1 SPD-Gemeinderatsfraktion Dr. Susanne Eisenmann <Anlagen>