Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1164/2017
Stuttgart,
11/07/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Stuttgart wird Fahrradstadt, Pkt. 6
Winterdienst auf allen Hauptradrouten spätestens ab Winter 2018/2019


Beantwortung / Stellungnahme

Der Wunsch nach winterdienstlicher Betreuung der Hauptradrouten (HRR) ist grundsätzlich nachvollziehbar, will man den Fahrradverkehr aufgrund der Feinstaubsituation während des Winterhalbjahres deutlich fördern.

Die rechtlichen Verpflichtungen zum Winterdienst auf Radwegen sehen nach gängiger Rechtsprechung keine Bevorzugung des Radverkehrs gegenüber dem Auto-/Fußgängerverkehr vor.

1. Bisherige Praxis im Winterdienst auf Radwegen
Grundsätzlich gilt für alle Radwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege und Fußwege mit erlaubtem Radfahren, dass über die Art einer evtl. notwendigen Winterdienstmaßnahme (Fahrbahn oder Gehweg) die straßenverkehrsrechtliche Anordnung (Straßenverkehrsschild vor Ort) maßgebend ist, nicht die Widmung.
Die bisherige Praxis in Stuttgart bedient

· gemeinsame Geh- und Radwege größtenteils durch die Winterdienstverpflichtungen der Straßenanlieger (mit Splitt),
· Fahrradschutzstreifen bzw. niveaugleiche Radwege auf Fahrbahnen (derzeit ca. 46 km) durch Streufahrzeuge des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (EB AWS) mit Feuchtsalz oder Sole, sofern diese im betreuten Netz liegen und befahren werden können
· und selbständige bzw. getrennt verlaufende Radwege bisher auf einer Länge von 12 km im Stadtgebiet (mit Salz) durch eingesetzte Winterdienstunternehmen des AWS.

Die winterdienstlich betreute Länge der gemeinsamen Geh- und Radwege im Rahmen der Anliegerverpflichtung ist leider nicht bekannt.

Eine von AWS veranlasste Prüfung der bisherigen Winterdienstpraxis durch das Rechtsamt bescheinigt dem AWS einen gesetzeskonformen Winterdienst auf Radwegen. Daher wurde auch für den kommenden Winter in der Winterdienstvorlage keine nennenswerte Ausweitung der Maßnahmen in diesem Bereich beantragt.

2. Finanzielle Auswirkungen bei Ausweitung des Winterdienstes auf Radwegen
Die Anhebung des Servicelevels im Winterdienst auf Radwegen ist dauerhaft nur mit einer entsprechenden Erhöhung des Leistungsentgelts der Stadt für den AWS möglich. Für

· gemeinsame Geh- und Radwege in der Anliegerverpflichtung der Stadt (Splitt),
· Fußwege mit Radfahren frei in der Anliegerverpflichtung der Stadt (Splitt),
· Wege außerhalb geschlossener Ortslage in der Anliegerverpflichtung der Stadt (Splitt),
· baulich getrennte Radwege (Salz),
· Radwege in ebenen (Gefälle < 5%) Tempo 30 Zonen (Salz) sowie
· separate bzw. getrennt verlaufende Geh- und Radwege (Salz)

sind für Unternehmerkosten je nach Intensität des Winters zwischen 4.000 und
6.000 €/km Radweg und Winter
einzuplanen.

Für die Betreuung der

· Fahrradschutzstreifen (Feuchtsalz oder Sole) und
· die niveaugleichen Radwege auf der Fahrbahn (Feuchtsalz oder Sole)

sind je nach Intensität des Winters zwischen 1.000 und 2.100 €/km Radweg und Winter einzuplanen. Es ist jedoch anzumerken, dass die Betreuung dieser Radwege in den meisten Fällen eine zusätzliche Räum- und Streufahrt auf der Strecke nach sich zieht. Die Pläne in den Dringlichkeiten I und II sind bisher schon an der absoluten Kapazitätsgrenze. Die Vorgaben der Umlaufzeiten nach DIN-Normen für den Winterdienst auf Fahrbahnen sind bereits überschritten. Die Aufnahme weiterer Radwege durch Fertigstellung von Hauptradrouten hätte zwangsläufig eine Erhöhung des Fahrzeug- und Personalstandes für den AWS zur Folge.

Je nach Baufortschritt müsste das zusätzlich erforderliche Leistungsentgelt nach Vorort-Aufnahme der jeweiligen HRR entsprechend den Berechnungen nach einzelnen Radwegarten und den erforderlichen Kapazitäten im Fahrzeug- und Personalbereich für den AWS angepasst werden.
Zurzeit werden von AWS ungefähr 58 km Radwege im laufenden Budget winterdienstlich betreut. Auf die Hauptradroute 1 (HRR 1) entfallen davon rund 9 km. Die Gesamtlänge der HRR 1 beträgt ca. 22 km. Für die Erfüllung des Winterdienstes auf der gesamten HRR 1 wäre ein zusätzliches Budget von maximal ca. 75.000 €/Winter erforderlich.

Die zusätzlichen Mittel dafür sind im Wirtschaftsplan 2018/2019 nicht eingeplant.




Vorliegende Anträge/Anfragen

577/2017 Pkt. 6, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PLUS




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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