Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0344-00
GRDrs 205/2023
Stuttgart,
03/14/2023



Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Beigeordneten der LHS Stuttgart gemäß § 8 Abs. 2 LKomBesG



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
15.03.2023
16.03.2023



Beschlußantrag:


Begründung:


Den weiteren Beigeordneten kann nach § 8 Abs. 2 Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG) eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 7 v.H. des festgesetzten Grundgehalts gewährt werden. Die Aufwandsentschädigung soll den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand ausgleichen.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit Wirkung vom 01.01.2004 die Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Beigeordneten von 6 v.H. (705,84 EUR) auf 3 v.H. (352,92 EUR) des Grundgehalts verringert. Seither wurde die Dienstaufwandsentschädigung nicht mehr angepasst.

Die Dienstaufwandsentschädigung wird daher mit Wirkung zum 01.04.2023 im gesetzlichen Rahmen voll ausgeschöpft und auf 7 v.H. (823,49 EUR) des Grundgehalts erhöht.



Finanzielle Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung bei den sechs weiteren Beigeordneten der LHS Stuttgart entsteht ein jährlicher Mehrbedarf von rd. 34.000 EUR.

Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von rd. 26.000 EUR im Jahr 2023 und rd. 34.000 EUR jährlich ab dem Jahr 2024 erfolgt im THH 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen. Die Deckung der Mehraufwendungen im Jahr 2023 erfolgt in Verwaltungszuständigkeit. In den Jahren 2024 ff. werden die Aufwendungen bei der Veranschlagung der Personalaufwendungen im Haushaltsplan berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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