Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 2005-00
GRDrs 90/2010
Stuttgart,
02/10/2010



Ausschreibung von Schulentwicklungsprozessen an Grundschulen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds;
Vergabejahr 2010




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.02.2010



Beschlußantrag:

Der Ausschreibung für Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds (Förderbereich 2) für das Jahr 2010 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aus dem Förderbereich 2 des Qualitätsentwicklungsfonds werden jährlich Projekte zur Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen an Grundschulen gefördert. Damit eröffnet sich den Grundschulen und ihren Kooperationspartnern die Chance, ein Gesamtkonzept für ihre Schule (weiter) zu entwickeln und ihr Gesamtprofil im Sozialraum zu schärfen.

Die Förderkriterien wurden im Vergleich zu 2009 präzisiert und mit der „Förderung von Gesamtkonzepten zur Schulentwicklung und Profilbildung an Haupt-, Real- und Förderschulen“ aus dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ abgestimmt (vgl. Anlagen 1-4). Daraus leitet sich auch eine entsprechende Anpassung der Förderkriterien für Ad-hoc-Projekte aus dem Förderbereich 2 des Qualitätsentwicklungsfonds ab (vgl. Anlagen 5 und 6).

Kernpunkte der Weiterentwicklung der Förderkriterien sind:
- Konkretisierung und Erweiterung der Entwicklungsfelder der Schulentwicklung
- bevorzugte Berücksichtigung von Vorhaben, die ihre Schwerpunktsetzung auf das Entwicklungsfeld „Elternbeteiligung“ legen
- Klärung der Zuordnung von Schulentwicklungsprojekten zu Projektmittel- oder Qualitätsentwicklungsfonds, wenn sich das Vorhaben auf eine Grund- und Hauptschule erstreckt.

Der Vergabeausschuss, der am 25.1.2010 als gemeinsamer Vergabeausschuss für den Projektmittelfonds und für den Qualitätsentwicklungsfonds tagte, hat die geplante Ausschreibung empfohlen.

Für das Jahr 2010 stehen ca. 660.000 € zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung zur Verfügung (30.000 € für Ad-hoc-Projekte und 630.000 € für längerfristige Schulentwicklungsprojekte; vgl. Anlage 6).

Der Vergabeausschuss unterstützt die Übertragung der im Jahr 2009 nicht verplanten Mittel in Höhe von rund 600.000 € auf das Haushaltsjahr 2010 (vgl. auch GRDrs 335/2009). Im Frühsommer 2010 wird dem Gemeinderat ein entsprechender Antrag zugeleitet werden.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1. Ausschreibung für 2010
2. Merkblatt zur Ausschreibung
3. Formblatt zur Antragstellung
4. Vorschlag für einen Kosten- und Finanzierungsplan
5. Merkblatt für Ad-hoc-Projekte
6. Formblatt zur Antragstellung eines Ad-hoc-Projektes
7. Ausstattung des Qualitätsentwicklungsfonds; Förderjahr 2009 und Fördermittel 2010





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Anlage_7_Förderübersicht_QEF.docAnlage_6_E_Antragsformblatt_ad-hoc_interaktiv 2010.docAnlage_5_E_Ausschreibung_Merkblatt_Ad-hoc-Projekte_2010.docAnlage_4_E_Kosten- und Finanzierungsplan.xlsAnlage_3_E_BewerbungsformblattQE Fonds_2010.docAnlage_2_E_Merkblatt_QEF2_2010.docAnlage_1_E_Ausschreibung_QEF2_2010.doc