Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0045-01
GRDrs 91/2023
Stuttgart,
04/19/2023



Zuschuss an den Ring politischer Jugend 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.04.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2021 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von
6.465,42 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist:
2. Der Aufwand wird im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt THH 100, Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.
3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.



Begründung:


Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart hat Zuschüsse für das Jahr 2021 beantragt. Die Abrechnungsunterlagen für 2021 sind rechtzeitig zum 30. September 2022 eingereicht worden.

Der RpJ Kreisausschuss besteht seit der Jahreshauptversammlung im April 2015 aus den Mitgliedsorganisationen der Jungen Union, der Jungsozialisten, der Jungen Liberalen, der Grünen Jugend und der Linksjugend [’solid] Stuttgart.

Zuschuss für das Kalenderjahr 2021
Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:
Für das Kalenderjahr 2021 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:
Junge Union
3.239,60 €
Jungsozialisten
720,95 €
Gründe Jugend
2.036,74 €
Linksjugend [’solid]
468,13 €
Gesamt
6.465,42 €

Die Jungen Liberalen haben nach eigenen Angaben für das Abrechnungsjahr 2021 keine zuschussfähigen Aufwendungen eingereicht.

Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2021 auf 6.465,42 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.

Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkannte Aufwen-dungenMaßgeb-liche GR-Sitzerechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 43 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je Sitz =
302,33 € (gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenNoch nicht ausge-schöpfte Mittel
(Differenz 13.000 zu 6.465,42 = 6.534,58 €)
weiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union
3.239,60 €
12
3.239,60 € (höchst mögl. Betrag wäre 3.627,96 €)--
3.239,60 €
Jung-sozialisten
720,95 €
7
720,95 €
(höchst mögl. Betrag wäre 2.116,31 €)
--
720,95 €
Junge Liberale
0 €
5
0 €
(höchst mögl. Betrag wäre 1.511,65 €)
--
0 €
Grüne Jugend
2.036,74 €
16
2.036,74 €
(höchst mögl. Betrag wäre 4.837,28 €)
--
2.036,74 €
Linksjugend [’solid]
468,13 €
3
468,13 €
(höchst mögl. Betrag wäre 906,99 €)
468,13 €
Gesamt
6.465,42 €
43
6.465,42 € --
6.465,42 €



Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird mit Budgetmittel des THH 100 – Haupt- und Personalamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister      


Anlagen

keine

<Anlagen>



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