Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
498/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 01.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Verlegung des Abendgymnasiums an den Standort Alexander-Fleming-Schule

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 02.09.2014, GRDrs 498/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht zur Standortverlegung des Abendgymnasiums (Privatschule) in die Alexander-Fleming-Schule (städtische Schule) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzierungsmodalitäten und der Gleichbehandlungsgrundsätze bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft wird Kenntnis genommen.

2. Von der vorgesehenen Aufteilung der im Zusammenhang mit der Standortverlegung anfallenden Kosten zwischen dem Schulverwaltungsamt und der Volkshochschule Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

3. Vom zusätzlichen Stellenbedarf i. H. v. 0,5 Stellen in EG 8 für Schulhausmeister wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/17 zu treffen. Im Hinblick auf die derzeit laufende Organisationsuntersuchung im Bereich der Schulhausmeister, sind von dieser 0,5 Stelle Stellenanteile i. H. v. 0,3 Stellen bis zum 31.12.2015 zu befristen (KW 01/2016).


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Dasselbe gilt für den Antrag Nr. 259/2014 der Gemeinderatsfraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 26.09.2014.


Die Inhalte der Vorlage werden von BMin Dr. Eisenmann dargestellt. Unter anderem informiert sie, die Umbauarbeiten in der Alexander-Fleming-Schule liefen sehr gut. Ausgegangen werde davon, dass der Umzug des Abendgymnasiums einschließlich Verwaltungsbereich in den Herbstferien erfolgen kann. Zum Antrag Nr. 259/2014 wird von ihr zudem erklärt, der beantragten Vorstellung der Schule für Erwachsene im Verwaltungsausschuss werde nachgekommen. Dies müsse jedoch durch die Volkshochschule (VHS) geschehen. Mit der VHS finde für eine der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses eine Terminabstimmung statt. Da schon die Antragsteller eine Mehrheit im Gemeinderat ausmachen, erfolge bereits von daher eine Umsetzung des Antrags. Weshalb dann noch beantragt wird, das Antragsanliegen als Beschlussantragsziffer 4 in die Vorlage aufzunehmen, könne nicht nachvollzogen werden. Die Berichtszusage mache die beantragte Ergänzung des Beschlussantrags überflüssig.

Mit der dargestellten Vorgehensweise zeigt sich StR Körner (SPD) einverstanden. Dabei betont er, inhaltlich sei den Antragstellern wichtig zu erklären, dass die in der Vorlage gegenüber der Schule für Erwachsene von der Verwaltung zum Ausdruck gebrachte Haltung nicht geteilt wird. Mit der bürokratischen Haltung der Verwaltung werde die strategische Bedeutung dieses Themas ignoriert. Die Bedeutung einer solchen Schule, das Angebot eines nachholenden Schulabschlusses für junge Menschen, werde in Zukunft noch ansteigen. Die VHS sei für eine solche Schule der perfekte Träger. Von StR Lazaridis (90/GRÜNE) wird ergänzt, die Verwaltung sei mit dem Thema Schule für Erwachsene nicht so umgegangen, wie sich dies die Antragsteller vorgestellt haben.

Laut BMin Dr. Eisenmann geht die Verwaltung davon aus, dass der Treffpunkt Rotebühlplatz insgesamt ein Zentrum für die Bildung von Erwachsenen und für junge Erwachsene darstellt. Wenn das Thema auf der Tagesordnung steht, werde die Verwaltung ihre Position und die für den Treffpunkt Rotebühlplatz gesehenen Entwicklungsperspektiven darlegen.

Zum Beschlussantrag und zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise äußert sich StR Stradinger (CDU) zustimmend.





Verweisend auf die in der Beschlussantragsziffer 1 erwähnten Gleichbehandlungsgrundsätze bei der Förderung von Schulen hebt StR Körner hervor, dass die VHS nicht als irgendein freier Träger, sondern als eine Volkshochschule, die mit der Stadt eng verbunden ist, angesehen wird. Der Beschlussantrag werde zur Kenntnis genommen, aber mehr auch nicht. Hierzu informiert die Vorsitzende, es gehe in der Beschlussantragsziffer 1 nicht um die VHS. Die VHS sei Träger des Abendgymnasiums und die VHS sei ein eigenständiger Träger. Der in der Beschlussantragsziffer 1 genannte Gleichbehandlungsgrundsatz beziehe sich auf das Abendgymnasium als Schule in freier Trägerschaft.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

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