Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 736/2022
Stuttgart,
11/28/2022



Künstlerisches Großprojekt im öffentlichen Raum



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.11.2022
30.11.2022



Beschlußantrag:

1. Das Kulturamt wird beauftragt, das im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 vom Gemeinderat beschlossene „künstlerische Großprojekt im öffentlichen Raum“ zu entwickeln und umzusetzen. 2. Von einer im Ergebnis möglichen Zielverschiebung bei der Maßnahme vom Stadtmarketing (Tourismus) zur Kunst (künstlerischer Anspruch der Installation allein) wird Kenntnis genommen. 3. Die für das Projekt „künstlerisches Großprojekt im öffentlichen Raum“ veranschlagten Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR werden entsprechend dem geplanten Vorgehen des Kulturamtes umgewidmet und auf den Teilhaushalt des Kulturamtes übertragen. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Kulturamt außerhalb des Stellenplans eine Stelle im Umfang von 1,0 VZK in der Entgeltstufe 11 TVÖD für die Dauer der Projektlaufzeit (2023 bis 2025) für die Tätigkeiten, die sich im Rahmen des Projektes ergeben, befristet zu beschäftigen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Projektbudget.



Begründung:


Der Gemeinderat der LHS hat auf Initiative der CDU-Fraktion (Haushaltsantrag Nr. 486/2021) für den Doppelhaushalt 2022/2023 eine Summe in Höhe von 1,5 Mio. EUR (jährlich jeweils 750.000 EUR) für die Entwicklung und Umsetzung eines „künstlerischen Großprojektes im öffentlichen Raum“ bewilligt.

Die im Antrag formulierte Erwartung an das Projekt ist es, mit einer spektakulären und medienwirksamen künstlerischen Installaton positive überregionale Aufmerksamkeit für die Landeshauptstadt Stuttgart zu generieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Tourismus- und Imageförderung und in deren Folge zur Erzielung von Umwegrenditen etc. geleistet werden. Beispielhaft wurde die Gebäudeverhüllung des L’ Arc de Triomphe in Paris durch den Künstler Christo und Jeanne Claude genannt. Im Antrag wurden die drei städtischen Gesellschaften - Stuttgart-Marketing, in.Stuttgart und das Kunstmuseum Stuttgart - für die Umsetzung vorgeschlagen.

Im Gespräch zwischen Stuttgart-Marketing, in.Stuttgart, Kunstmuseum Stuttgart und Kulturamt wurde das Vorhaben als positiv bewertet, aber auch Bedenken bezüglich der außerordentlich großen Erwartungshaltung hinsichtlich der o.g. Ziele geäußert. Sowohl in.Stuttgart als auch Stuttgart-Marketing sehen sich nicht in der Lage, das Projekt federführend umzusetzen, da es dazu Fachexpertise im Kunstbereich sowie ein umfangreiches Netzwerk in der Kunstszene braucht.

Es wird daher vorgeschlagen, dass das Kulturamt die Federführung übernimmt. Für das weitere Vorgehen ist geplant, ein Gremium bestehend aus externen Fachexpert*innen, Künstler*innen, Mitgliedern der Gemeinderatsfraktionen, Bürger*innen und Vertretungen der Stadtverwaltung zusammenzustellen. Dieses soll Vorschläge für Künstler*innen/-Gruppen erarbeiten, die um Konzepte für ein künstlerisches Großprojekt gebeten werden und nach Einreichung der Vorschläge, den umzusetzenden Vorschlag bestimmen. Mit der Umsetzung der künstlerischen Installation ist erfahrungsgemäß frühestens im Jahr 2024 zu rechnen.

Neben den Kosten für die Gremienarbeit inklusive Reise- und Übernachtungskosten sowie Konzepthonorare für die angefragten Künstler*innen/-Gruppen sind zudem die Personalkosten für eine Projektmanagementstelle (1,0 VZK in der Entgeltstufe 11 TVÖD) innerhalb des Kulturamtes aus dem 1,5 Mio. EUR Projektbudget zu decken.

Nach Einschätzung des Kulturamtes könnte mit diesem Vorgehen ein besonderes Kunstprojekt von international renommierten Künstler*innen/-Gruppen im öffentlichen Raum in Stuttgart umgesetzt werden. Solch ein Projekt könnte eine überregionale Sichtbarkeit erzeugen und das Thema Kunst im öffentlichen Raum in Stuttgart weiter stärken. Es ist jedoch festzuhalten, dass mit dem vom Kulturamt geplanten Vorgehen in Verbindung mit dem vorhandenen Budget ein Fokus auf das künstlerische Endprodukt gesetzt wird, das letztlich keine Verantwortung für Effekte des Stadtmarketings übernehmen kann und sollte.


Finanzielle Auswirkungen

Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Die Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Umsetzung des „künstlerischen Großprojektes im öffentlichen Raum“ werden auf den Teilhaushalt 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich des Kulturamtes übertragen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine



Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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