Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5622-23
GRDrs 162/2017
Stuttgart,
03/14/2017



Stuttgarter Sportförderung;
Zuschuss Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. (SV Cannstatt)
- Neuaufbau des Beckenumgangs nach fehlgeschlagener Sanierung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2017
05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Dem SV Cannstatt wird zum Neuaufbau des Beckenumgangs im vereinseigenen Hallenbad im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 132.987 EUR bewilligt. 2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 132.987 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.


Begründung:


1. Angaben zum Verein Der SV Cannstatt hat derzeit (Stand 01/2017) 1.275 Mitglieder. Davon sind 452 (~35,45%) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Anmerkung: Auf Grund der insgesamt ca.18 Monate andauernden Schließungszeit des Hallenbads hatte der SV Cannstatt einen Mitgliederverlust von knapp 1.600 Personen im Jahr 2013 auf unter 1.000 zum Ende des Jahres 2015 zu verkraften. Die mittlerweile nach der Wiedereröffnung des Bads eingetretene positive Entwicklung bei den Mitgliederzahlen zeigt, dass viele ehemalige Mitglieder dem Verein wieder beigetreten sind und auch zahlreiche neue Mitglieder gewonnen werden konnten.

Der Verein macht seinen Mitgliedern zahlreiche Angebote im Schwimm- und Wasser­ballsport, er bietet für Mitglieder und Nichtmitglieder vielfältige Kurse - auch außerhalb des Wassers - in den Bereichen Fitness-, Gesundheits- und Freizeitsport an. Seit 2004 gibt es eine eigene Abteilung für Behindertensport. Der Schwimmverein Cannstatt be­treibt eine Schwimmschule für Kinder und Jugendliche und berücksichtigt dabei auch die Grundlagen anderer Sportarten wie z. B. des Turnens. Dazu hat der Verein in seinem Hallenbadgebäude auch eine Gymnastikhalle eingerichtet.

Die Wasserballmannschaften der Herren (u.a. 1. Bundesliga) sowie fünf Jugendteams nehmen bis auf Bundesebene erfolgreich an den Spielrunden der verschiedenen Ligen teil. Die Schwimmmannschaften und zahlreiche Einzelsportler sind ebenfalls bei Meisterschaften und Turnieren erfolgreich.

Das vereinseigene Mombach-Bad ist wegen seiner besonderen Bedeutung für den Schul- und Vereinssport in Stuttgart eine wichtige Ergänzung des städtischen Bäderkonzepts und insofern vom Grundsatz her unverzichtbar.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Der Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. betreibt seit rund 85 Jahren ein vereins­eigenes Schwimmbad (Mombach-Bad; auch: Alfred-Reichle-Bad). Zunächst als Freibad errichtet und betrieben, ist vor knapp 50 Jahren der Umbau in ein Hallenbad erfolgt.

Das Mombach-Bad wurde in den letzten Jahren kontinuierlich vom Verein und mit Unterstützung durch den WLSB sowie durch die Stadt Stuttgart saniert und modernisiert. So unter anderem die Schwimmbadtechnik und im Jahr 2010 die vollständige Erneuerung des Schwimmbeckens mit einer Edelstahlauskleidung sowie der Beckenumgang.

Leider musste aufgrund von Mängeln in der Bauausführung und dadurch entstandener Wassereindringungen der komplette Beckenumgang beanstandet und nach gutachter­licher Bewertung nochmals ausgeführt werden. Wegen der dadurch zusätzlich entstandenen Kosten wurde vom SV Cannstatt ein Rechtstreit mit den beauftragten Firmen geführt, aus dem jedoch aufgrund der strittigen Beweislage keine Regressansprüche realisiert werden konnten. Um nicht in ein noch höheres Prozessrisiko zu geraten, wurde die Klage nach Empfehlung des vom SV Cannstatt beauftragten Rechtsanwalts sowie dem städt­ischen Rechtsamt zurückgezogen.

Die Kosten für den erforderlichen Ausbau und vollständige Erneuerung des kompletten Beckenumgangs mit allen Abdichtungsebenen und Anschlüssen an andere Gebäudeteile in Höhe von 332.468 EUR müssen daher in voller Höhe vom SV Cannstatt übernommen werden.





Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach der auch vom Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) geprüften und anerkannten Kostenabrechnung mussten für die Maßnahme insgesamt 332.468 EUR (ohne Mehrwertsteuer) investiert werden. Der SV Cannstatt ist zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt.

Die Kosten wurden vollständig durch eine Darlehensaufnahme finanziert und sollen nun in Teilen durch Zuschüsse der Stadt Stuttgart und des WLSB refinanziert werden. Der städtische Zuschuss von 132.987 EUR (40 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt und wurde bereits mit der GRDrs 325/2014 (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den SV Cannstatt) für den Fall des erfolglosen Rechtsstreits grundsätzlich in Aussicht gestellt.

· Eigenmittel (inkl. Darlehen) 159.481 EUR
· WLSB-Zuschuss 40.000 EUR
· städtischer Zuschuss 132.987 EUR

Gesamtfinanzierung 332.468 EUR


Der Investitionszuschuss beträgt 132.987 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Von einer endgültigen Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Landeszuschuss wird vereinbarungsgemäß voraussichtlich im Jahr 2017 – spätestens jedoch im Jahr 2018 – ausbezahlt.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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<Anlagen>



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