Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1391/2011
Stuttgart,
12/01/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Sachkostenaufstellung für Behindertenbeauftragten der LHS Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

In der GRDrs 1221/2011 wurde unter Punkt 3 von der Sozialverwaltung folgendes vorgeschlagen:


Der Kostenaufstellung für den Behindertenbeauftragten für die Landeshauptstadt Stuttgart liegen folgende Annahmen/Schätzungen zu Grunde:


Sachmittelaufstellung für Arbeit des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten

Aufwandsentschädigung 12.000
1.000€ pro Monat

Projektarbeit 6.000
davon
Erarbeitung von Konzepten, Ratgebern, Führern, Broschüren in Projektarbeit 2.000
Realisierungskosten für Umsetzung erarbeiteter Konzepte 4.000

Veranstaltungen 5.000
davon
Eigene Veranstaltungen 3.500
Mitwirkung an Veranstaltungen 1.500

Dienstreisen (Reisekosten), Tagungsbeiträge, Fortbildungen 2.000


Arbeitsplatzkosten 10.000
davon
Raumkosten 3.500
Fernsprechkosten 600
Bürobedarf 400
EDV-Kosten 5.500

Laufende Sachmittel insgesamt 35.000


Technik- und Büroausstattung (einmalige Kosten) 4.000


Das Referat SJG verfügt über keine eigenen Projektmittel. Die laufenden Verwaltungskosten für den Referatsbereich sind im THH 810 (Bürgermeisteramt) veranschlagt. Die Sachkosten des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten waren bisher im Budget des Gesundheitsamts (THH 530) nicht gesondert berücksichtigt und können auch nicht aus dem Budget des THH 810 gedeckt werden. Deshalb müssen zusätzlich Mittel bereitgestellt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der Fraktionen aus der 1. Lesung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>