Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
1391/2011
Stuttgart,
12/01/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
05.12.2011
Sachkostenaufstellung für Behindertenbeauftragten der LHS Stuttgart
Beantwortung / Stellungnahme
In der GRDrs 1221/2011 wurde unter Punkt 3 von der Sozialverwaltung folgendes vorgeschlagen:
Der/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte erhält eine angemessene Aufwandsentschädigung. Für die entstehenden Reisekosten, für Pressearbeit, Projektarbeit und Veranstaltungen wird ein entsprechendes Budget in Höhe von 35.000 € bereitgestellt.
Der Kostenaufstellung für den Behindertenbeauftragten für die Landeshauptstadt Stuttgart liegen folgende Annahmen/Schätzungen zu Grunde:
Sachmittelaufstellung für Arbeit des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Aufwandsentschädigung 12.000
1.000€ pro Monat
Projektarbeit
6.000
davon
Erarbeitung von Konzepten, Ratgebern, Führern, Broschüren in Projektarbeit 2.000
Realisierungskosten für Umsetzung erarbeiteter Konzepte 4.000
Veranstaltungen
5.000
davon
Eigene Veranstaltungen 3.500
Mitwirkung an Veranstaltungen 1.500
Dienstreisen
(Reisekosten)
, Tagungsbeiträge, Fortbildungen
2.000
Arbeitsplatzkosten 10.000
davon
Raumkosten 3.500
Fernsprechkosten 600
Bürobedarf 400
EDV-Kosten 5.500
Laufende Sachmittel insgesamt 35.000
Technik- und Büroausstattung (einmalige Kosten) 4.000
Das Referat SJG verfügt über keine eigenen Projektmittel. Die laufenden Verwaltungskosten für den Referatsbereich sind im THH 810 (Bürgermeisteramt) veranschlagt. Die Sachkosten des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten waren bisher im Budget des Gesundheitsamts (THH 530) nicht gesondert berücksichtigt und können auch nicht aus dem Budget des THH 810 gedeckt werden. Deshalb müssen zusätzlich Mittel bereitgestellt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag der Fraktionen aus der 1. Lesung
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>