Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 216/2011
Stuttgart,
04/14/2011



Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
„Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Weilimdorf
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.05.2011
18.05.2011
24.05.2011
25.05.2011
26.05.2011



Beschlußantrag:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Weilimdorf 4
-Giebel- entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen, bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.



Finanzielle Auswirkungen

Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 2006 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ (SSP) mit einem Förderrahmen von 2,0 Mio. € aufgenommen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der Förderrahmen inzwischen inklusive der so genannten Modellvorhaben 4,3 Mio. € beträgt. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 - 2013 teilweise bereit, bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011 - 2016 finanziert (GRDrs 339/2010).


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 1 zur GRDrs 216/2011


Ausführliche Begründung


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45 vom 9. November 2006 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Weilimdorf 4 -Giebel- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen, bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.
Durch die Bewilligung der Modellvorhaben im Jahre 2007 mit 0,3 Mio. € und einer weiteren Förderrahmenaufstockung im Programmjahr 2010 sowie 2011 beträgt der Förderrahmen nun insgesamt 4,3 Mio. € (100 %).

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 4,3 Mio. €. Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen fallen nicht an, da das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB, sowie die Umgestaltung des Ernst-Reuter-Platzes und weiterer Verkehrsflächen (z. B. Mittenfeldstraße/Lurchweg) werden mit 3,110 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Erschließungsmaßnahmen gehört auch das Anlegen von Grün- und Freiflächen (Naturbeobachtungsstelle).

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung städtischer Gebäude stehen derzeit 0,260 Mio. € zur Verfügung.

Sonstige Maßnahmen
Hierunter fallen die nichtinvestiven Projekte der Modellvorhaben mit 0,288 Mio. € (GRDrs 834/2010). Nicht benötigte Mittel können ggf. für investive Projekte eingesetzt werden.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung für Modernisierungsbetreuer und sonstige Beauftragte werden 0,609 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 2006 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ (SSP) mit einem Förderrahmen von 2,0 Mio. € (100 %) aufgenommen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der Förderrahmen inzwischen inklusive der so genannten Modellvorhaben 4,3 Mio. € beträgt. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 - 2013 teilweise bereit, bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011 - 2016 finanziert (GRDrs 339/2010).

Anlage 2 zu GRDrs 216/2011


Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-
fähige Ge-
samtkosten

T€
Bisher angefallene u.
geförderte Kosten
T€
Kosten im
Programmjahr
2011

T€
Kosten bis zum Ende der
Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
33 33
Weitere Vorbereitung
der Sanierung
549 383 85 81
Grunderwerb - - - -
Ordnungsmaßnahmen 3.110 474 500 2.136
Baumaßnahmen 260 100 160
Sonstige Maßnahmen
- Modellvorhaben
288 141 147 0
Vergütung 60 36 10 14
Summe der Ausgaben 4.300 1.067 842 2.391
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