Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 178/2014
Stuttgart,
10/27/2014



B 27 Neubau der Anschlussstelle Fasanenhof-Ost
- Abrechnungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.11.2014
19.11.2014
20.11.2014



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für den Bau der Anschlussstelle Fasanenhof-Ost an die B 27 mit Gesamtausgaben von 2.174.199,46 EUR wird anerkannt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat durch den Beschluss am 20. Juni 2002 (GRDrs 443/2002) dem Bau der Anschlussstelle Fasanenhof-Ost als Vollanschluss an die B 27 mit einem Aufwand von 2.615.000 EUR (ohne Grunderwerb) als städtischen Anteil zugestimmt.

Somit wurden die bewilligten Mittel um 440.800,54 EUR unterschritten. Dies entspricht 16,9 %. Die Minderkosten ergeben sich vor allem aus folgenden Punkten:

- Die Kosten für den Lärmschutzwall konnten wegen Erdlieferungen aus der Stadtbahnbaustelle Fasanenhof wesentlich verringert werden.

- In den Lärmschutzwall musste ein vorhandener Hochspannungsmast integriert werden. Es konnte hier ein kostengünstigeres Verfahren gefunden werden, als ursprünglich angedacht.

- Durch den Bau des Kreisverkehrs Heigelin-/Schelmenwasenstraße konnte auf die geplante Lichtsignalanlage verzichtet werden.

Die Baumaßnahme wurde 2009 fertig gestellt.


Der Neubau der Anschlussstelle wurde durch die Stadt Stuttgart ausgeführt, jedoch gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg nach dem Bundesfernstraßengesetz (BfernStrG) finanziert. Die Finanzierung des Bundesanteils wurde über das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abgewickelt. Der städtische Anteil an den Baukosten wurde mit Zuschüssen nach dem früheren Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert und im Oktober 2013 mit 710.000 EUR schlussgerechnet.

Aufteilung der Kosten:

Gesamtmaßnahme (ohne Grunderwerb)
7.364.868,43 EUR
Anteil Bund nach BferStrG
5.190.668,97 EUR
Anteil Stadt (brutto)
2.174.199,46 EUR
Anteil Stadt (nach Abzug Zuschuss GVFG)
1.464.199,46 EUR


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde bis zum Jahr 2009 im Unterabschnitt 6600 (Bundesstraßen) über die Vorhabenskennziffer 341 (Gruppierung 9500, 9510, 9520, 9530 und 9550) und ab dem Jahr 2010 über das Projekt 7.665001 wie folgt abgerechnet:

Jahr
Auszahlungen in EUR
bis 1999
363.330,15
2000
59.949,11
2001
28.485,43
2002
338.718,69
2003
583.156,87
2004
339.555,80
2005
33.541,21
2006
59.876,18
2007
36.545,03
2008
177.224,02
2009
97.340,08
2010
38.067,82
2011
18.177,18
2012
231,89
Gesamt
2.174.199,46
Im Jahr 2010 sind konsumtive Kosten von 7.613,93 EUR enthalten. Die Abrechnungssumme stimmt mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-



Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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