Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 607/2010
Stuttgart,
08/03/2010



Förderung des Instituts für Auslandbeziehungen 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.09.2010
22.09.2010



Beschlußantrag:

1. Das Institut für Auslandbeziehungen erhält im Jahr 2010 eine institutionelle Förderung von 327.800 EUR.

2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2010 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen jährlich wiederkehrender Zuwendungen über 290.000 EUR oder Erhöhungen um mehr als 10 % bei einer sich dann ergebenden Zuwendung über 77.000 EUR im Einzelfall zuständig. Der Sachbeschluss zur Förderung des Instituts für Auslandbeziehungen wird im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit das Institut verbindlich weiß, mit welchem Zuwendungsbetrag es im Jahr 2010 rechnen kann. Die durch den Gemeinderat in den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 beschlossene 5 %ige Kürzung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr wurde berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2010. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417IKAU10 International – Institutionelle Förderung veranschlagt.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 607/2010



Ausführliche Begründung:

Das Institut für Auslandsbeziehungen wurde 1917 per Dekret des württembergischen Königs Wilhelm II. gegründet. Die Stadt fördert das Institut seit seiner Wiedereröffnung nach dem 2. Weltkrieg im Jahr 1951. Seit 1996 ist das Institut für Auslandsbeziehungen ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt. Es wird auf der Grundlage des im Jahr 1983 zwischen Bund, Land und Stadt geschlossenen Verwaltungsabkommens gefördert. Die Zuwendung der Landeshauptstadt Stuttgart betrug seit 1994 jährlich 600.000 DM, seit 2002 jährlich 306.800 EUR.

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 01.10.2008 (GRDrs 546/2008) hat der Gemeinderat die institutionelle Förderung des Instituts für Auslandbeziehungen von 306.800 EUR im Jahr 2007 auf 345.00 EUR für die Jahre 2008 und 2009 erhöht. Entsprechend der Vorgaben der Haushaltsplanberatungen 2010/2011 wurde die Zuwendung auf 327.800 EUR gekürzt.

Aufgabe des Instituts für Auslandsbeziehungen ist der internationale Kultur- und Informationsaustausch auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. Als autonome Mittlerorganisation ist das Institut im Rahmen auswärtiger Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland in Abstimmung und Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig. Für Stuttgart bedeutsam ist das kulturelle Veranstaltungsangebot des Instituts, das von Ausstellungen über Sprachkurse und auslandskundlichen Seminaren bis hin zu international besetzten Kolloquien reicht. Des Weiteren steht die Bibliothek des Instituts für Auslandsbeziehungen als größte auslandskundliche Spezialbibliothek Deutschlands allen Stuttgartern zur Nutzung zur Verfügung.

Mit der Verabschiedung eines neuen Leitbilds in diesem Jahr hat sich das Institut für Auslandsbeziehungen eine gute Basis zur Erreichung der eigenen Ziele – Schärfung des Profils, Verdeutlichung der Alleinstellungsmerkmale, breitere Resonanz in der Öffentlichkeit und Zukunftsorientierung – geschaffen. In der Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen UNESCO Kommission, der Aufnahme in den Dachverband der europäischen Kulturinstitute (EUNIC) und der Bewilligung zusätzlicher Bundesmittel für die Einrichtung eines wissenschaftlichen Studienprogramms zeigen sich erste Erfolge bei der konkreten Umsetzung des neuen Leitbilds.


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