Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
29
6
Verhandlung
Drucksache:
962/2014
GZ:
T
Sitzungstermin:
11.02.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Neubau Feuerwehrhaus Stammheim,
In den Hochwiesen
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.02.2015, öffentlich, Nr. 26
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.02.2015, öffentlich, Nr. 1
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 28.01.2015, GRDrs 962/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau des Feuerwehrhauses Stammheim
In den Hochwiesen
70439 Stuttgart-Stammheim
nach den Plänen des Architekten Martin Wypior vom 09.04.2014
der Baubeschreibung vom 09.04.2014
und dem vom Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag vom 16.12.2014
mit Gesamtkosten von 3.365.000 €
wird zugestimmt.
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.365.000 € wird wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233603
bis 2014 - Bau - 94.000 €
2015 - Bau - 2.013.000 €
2016 - Bau - 1.026.000 €
Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233603.600
2016 - Einrichtung - 75.000 €
Teilergebnishaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Kontengruppe 4291 Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig
bis 2014 17.000 €
2015 2.000 €
2016 4.000 €
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden
auf dem o.g. Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2015 64.000 €
2015 35.000 €
2016 35.000 €
Zur Finanzierung des Gesamtaufwands stehen im Teilfinanzhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen beim Projekt 7.233603 - Feuerwehrhaus Stammheim, AuszGr. 7871 - Hochbaumaßnahmen und AuszGr. 783 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, insgesamt Mittel in Höhe von 3.365.000 € zur Verfügung, die entsprechend dem Mittelabfluss umgesetzt werden.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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