Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
295
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VerhandlungDrucksache:
549/2011
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 27.07.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Verlässliche Grundschule - Situationsbericht 2011

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.07.2011, öffentlich, Nr. 63

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 13.07.2011, GRDrs 549/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die derzeitige Situation im Schuljahr 2010/2011 und den weiteren bedarfsorientierten Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahr 2011/2012 wird Kenntnis genommen. 2. Im Schuljahr 2010/2011 wurden 28 neue VGS-Gruppen und 24 Gruppen im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung eingerichtet. Der Aufwand hierfür beträgt
· insgesamt 17,77 Vollzeitstellen für Betreuungskräfte einschließlich Springkräfte (4,8 Stellen mehr als in GRDrs 348/2010 prognostiziert und im Stellenplanantrag GRDrs 750/2010 enthalten)
· insgesamt Kosten 64.400.-€ für Grundausstattung
· insgesamt Kosten 22.360.-€ für Bastel- und Büromaterial 3. Für das Schuljahr 2011/2012 ergab die im März durchgeführte Erhebung einen Bedarf von 38 zusätzlichen Gruppen, davon 28 im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Um eine rechtzeitige Einrichtung zum Schuljahr sicherstellen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, die personellen und sächlichen Voraussetzungen mindestens wie folgt zu schaffen: · Nach dem derzeitigen Stand insgesamt 12,14 Vollzeitstellen einschließlich Springkräften
· insgesamt 23.010,00 € Kosten für Grundausstattung
· insgesamt 16.340,00 € Kosten für Bastel- und Büromaterial 4. In den Fällen, in denen die Betreuung durch Freie Träger erfolgt, werden die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen im Umfang zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebots einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Über die Schaffung der Stellen für die Betreuungskräfte wird zum Stellenplanverfahren 2012 entschieden. 6. Bei weiterem Gruppenbedarf während des Schuljahres wird die Verwaltung ermächtigt, diese ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das dafür notwendige Personal ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen der Vorlage zum Situationsbericht 2012 informiert.

7. Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen überplanmäßig bereitzustellen.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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