Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
356
17
VerhandlungDrucksache:
801/2013
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 25.09.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Bezahlung von Überstunden im Bereich des Spätdienstes der Tageseinrichtungen für Kinder
- Deckung durch offene Stellen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 16.09.2013, GRDrs 801/2013 mit folgendem

Beschlussantrag:

Damit die Betreuung von Kindern in Spätdiensten in den Tageseinrichtungen für Kinder weiter gewährleistet ist, können vorübergehend bis längstens 31.08.2014 Überstunden angeordnet werden. Dies kann nur in dem Umfang erfolgen, in dem nicht besetzte Stellenanteile insbesondere für Früh- und Spätdienste zur Verfügung stehen. Die Deckung erfolgt daher als Ausnahme von der im Haushaltsplan festgelegten Regel, dass Überstundenbudgets nicht mit anderen Aufwendungen deckungsfähig sind, aus Personalaufwendungen (Aktivbezüge).


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Ripsam (CDU) vermisst in der Vorlage die Aussage, von welcher Größenordnung an Überstunden die Stadtkämmerei ausgeht.


BMin Fezer bedauert, aufgrund des sehr geringen Erfahrungswerts noch keine Auskunft diesbezüglich geben zu können. In der Vergangenheit hätten erst zwei Personen in dem Sinne, wie es nun geplant sei, Überstunden in Anspruch genommen. Die Kosten hierfür haben rund 5.000 € betragen. Sie sagt jedoch zu, das Personalkostenbudget nicht zu überschreiten, sondern sich an den vorgegebenen Rahmen zu halten. StRin Ripsam hält diese Auskunft nicht für ausreichend. BM Wölfle betont, der Mechanismus der Haushaltsneutralität der Vorlage sei beschrieben.

EBM Föll führt aus, auch er könne zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Zahl nennen, da eine Berechnung nicht möglich sei. Hintergrund der Vorlage sei der Beschluss vor der Sommerpause, wonach 72,8 Stellen geschaffen werden, um Früh- und Spätdienste in 58 % der Einrichtungen sicherzustellen. Weil man jedoch nicht rasch genug Personal finde, sich aber darum bemühe, dieses so früh wie möglich einzustellen, lasse man übergangsweise zu, dass vorhandenes Personal diese Früh- und Spätdienste im Wege der Überstundenvergütung abdeckt. Je schneller also neues Personal gefunden wird, desto weniger Überstundenvergütungen fallen folglich an. Weil die Bereitschaft für das vorhandene Personal freiwillig ist, hängen die Kosten außerdem davon ab, wie viele Personen sich dazu bereiterklären. Könnte man für die 72,8 Stellen gar niemanden einstellen, weil es keine Mitarbeiter gibt - was eine theoretische Rechnung sei, da das Jugendamt bereits Mitarbeiter eingestellt habe - und vorhandene Mitarbeiter bereit wären, das komplette Volumen über Überstunden abzudecken, dann entständen 3,5 Mio. €/Jahr an Überstundenvergütungen. Dagegen fallen deutlich niedrigere Kosten an, wenn wesentlich schneller Personal für 72,8 Stellen gefunden wird. Das Referat WFB habe die Vorlage mitgezeichnet, weil die Kosten im Grunde finanziert seien und es sich um eine Übergangslösung handelt, um so schnell wie möglich die Früh- und Spätdienste in zusätzlichen Einrichtungen anbieten zu können.

StR Kanzleiter (SPD) befürchtet, durch diese Vorgehensweise könnten Mitarbeiter dazu angeregt werden, „Überstunden zu klopfen“. Von der Sache her hält er die Vorgehensweise jedoch für gerechtfertigt, sofern die Regel eingehalten wird, dass diese zusätzlichen Stellen auch besetzt werden. EBM Föll verweist auf die Befristung der Maßnahme bis 08/2014. BM Wölfle versichert, man werde auf die Einhaltung achten.

Auf Nachfrage von StRin Ripsam teilt Herr Korn (JugA) mit, das Jugendamt versuche nicht nur zusätzliche Kräfte für die Früh- und Spätdienste zu finden, sondern man versuche in intensiven Gesprächen die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter zu bewegen, ihre Arbeitszeit aufzustocken, um die Früh- und Spätdienste abzudecken. Auch wenn er keine tagesaktuelle Angabe machen könne, so gehe er davon aus, bereits Personal für ungefähr die Hälfte der neuen Stellen eingestellt zu haben. Zunächst gehe es vor allem darum, die bestehenden Gruppen zu halten, denn durch die neue Kita-Verordnung brauche man viel mehr Personal. Er bestätigt, es gehe nicht um ein Abweichen von regelgerechter Personalausstattung in Überstunden. Bisher hätten erst zwei Beschäftigte ihre Bereitschaft dazu erklärt, wobei die Vorlage auch erst noch beschlossen werden müsse. Nach Beschlussfassung bewerbe man diese Möglichkeit intensiver.


Es handle sich um ein Instrument der Personalwirtschaft, um die Dienste am Bürger aufrechterhalten zu können, ergänzt BM Wölfle.

Herr Freitag (GPR) trägt nach, die Überstunden seien beim Personalrat beantragt worden. Dieser habe nur mit größter Mühe zustimmen können, da die Beschäftigten ohnehin überlastet seien. Weil das Jugendamt ebenfalls in der Klemme stecke, wenn es das Angebot nicht aufrecht erhalten kann, wurde die Maßnahme befristet und könne nur auf freiwilliger Basis stattfinden. Im Rahmen seiner Zustimmung habe der Personalrat von der Amtsleitung verlangt, dass sie sich darum bemüht, 50.000 € für Gesundheitsmaßnahmen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes der Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Amtsleitung habe dies zugesagt, sodass dieser Posten in den Haushaltsberatungen auftauchen könnte. Darüber hinaus gebe es einen Gesundheitstarifvertrag zum Sozial- und Erziehungsdienst, der noch nicht "lebt", sodass man geeignete Maßnahmen ergreifen müsse. Er hoffe darauf, dass der Gemeinderat den Personalrat bzw. die Amtsleitung bei diesem Anliegen unterstützt.


BM Wölfle stellt abschließend fest:

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