Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5674-03
GRDrs 157/2017
Stuttgart,
03/14/2017



Stuttgarter Sportförderung;
Cannstatter Tennisclub e.V. (CTC)
Sanierung der Zwei-Feld-Tennishalle im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2017
05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Dem Cannstatter Tennisclub wird zur Sanierung der Zwei-Feld-Tennishalle im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 98.350 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 98.350 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.




Begründung:


1. Angaben zum Verein Der Cannstatter Tennisclub hat derzeit 437 Mitglieder. Davon sind 120 (rund 27,46 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Das Sportgelände des Cannstatter Tennisclubs befindet sich am Rande des Cannstatter Kurparks, in der Dennerstraße 36 in Stuttgart-Bad Cannstatt. Das Vereinsgelände umfasst eine Zwei-Feld-Tennishalle, acht Tennisaußenplätze und ein Clubhaus. Zur Anlage gehört auch eine Ballwand, an der Schläge trainiert und verbessert werden können.

Der Cannstatter Tennisclub bietet seinen Mitgliedern vielfältige sportliche Angebote im Turnier- und Freizeitbereich und nimmt mit 23 Mannschaften am Spielbetrieb teil.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Die im Jahr 1983 erbaute Zwei-Feld-Tennishalle mit einem Dach, das bei guten Witterungsverhältnissen geöffnet werden kann, ist aufgrund ihres derzeitigen Zustands stark sanierungsbedürftig. Das Dach der Tennishalle ist undicht, sodass Feuchtigkeit in die Halle eindringt. Dies hat zu Rost an der Stahlkonstruktion sowie zu Schimmelbildung und Vermoosungen in der Halle geführt. Auch der Sportboden, ein Canada Tenn Belag, entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Canada Tenn ist ein spezieller Sandplatzbelag, der von seinen Spieleigenschaften denen eines roten Sandplatzes ähnelt. Da es aufgrund der notwendigen Wässerung des Bodenbelags zu erhöhter Feuchtigkeit in der Halle kommt, die Unterhaltung des Belags sehr aufwendig ist, der Belag selbst in einem schlechten Zustand ist und durch die Arbeiten am Hallendach weitere Beschädigungen zu erwarten sind, soll ein neuer Bodenbelag eingebaut werden. Da das vorhandene Schiebedach aus energetischen Gründen dauerhaft geschlossen wird, wird ein granulatverfüllter Teppichbelag eingebaut. Dieser trägt gemeinsam mit den neuen Vorhängen zu einer besseren Akustik in der Tennishalle bei. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll auch die Fassade neu isoliert werden.

Die Tennishalle ist in ihrem derzeitigen Zustand stark sanierungsbedürftig. Der Verein muss sehr hohe Kosten für die Unterhaltung der Tennishalle aufbringen. Eine Sanierung ist damit geboten und notwendig. Zudem bietet die sanierte Halle dem Cannstatter Tennisclub mehr Trainingsmöglichkeiten im Jugendtraining.

Die Baumaßnahme soll ab Mai 2017 bis Ende September 2017 durchgeführt werden, da aufgrund der Freiluft-Saison in diesem Zeitraum auf die Tennishalle verzichtet werden kann. Ab Anfang Oktober soll dann die Hallensaison 2017 / 2018 in der sanierten Tennishalle beginnen.

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 23. Februar 2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Sanierung der Zwei-Feld-Tennishalle mit einer Nutzfläche von 1.293 m² und einem Brutto-Rauminhalt von 9.052 m³.



Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 435.000 € brutto. Aufgrund der teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins ergeben sich Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich insgesamt 393.400 €. Diese Kosten werden durch Eigenkapital sowie durch Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Der städtische Zuschuss von 98.350 EUR (25% der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart. Aufgrund der teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins wird der Zuschuss aus den Baukosten mit anteiliger Mehrwertsteuer berechnet.

Eigenkapital 160.000 EUR
Darlehen 43.250 EUR
WLSB-Zuschuss 91.800 EUR
Städtischer Zuschuss 98.350 EUR

Gesamtfinanzierung 393.400 EUR (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs)

Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (Eigenkapital und Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich ab 2020) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Der Investitionszuschuss beträgt 98.350 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.17, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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