Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
1016/2011
Stuttgart,
11/03/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
11.11.2011
Keine Gebührenerhöhungen für Krippen, Kitas, Horte und Schulkindbetreuung
Beantwortung / Stellungnahme
Ziff. 1:
Nach dem Beschluss Nr. 6 der GRDrs. 163/1999 ist die der Gebühren Ausgangsbasis für künftig kontinuierliche Anpassungen, die alle 2 Jahre auf Grundlage der allgemeinen Preissteigerungsrate dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Tatsächlich wurden seither die Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2002, zum 01.01.2004, zum 01.01.2006 und letztmals zum 01.08.2010 erhöht.
Gleichzeitig wurden mit den Gebührenerhöhungen auch soziale Komponenten eingebaut. So bieten die Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände von Bonuscard und FamilienCard mit den jeweils zugrunde liegenden Einkommensgrenzen die Möglichkeit einer sozial gestaffelten Gebühr.
In angemessenen Abständen wird die Verwaltung dem Gemeinderat auch weiterhin Vorschläge zu den Gebühren in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder unterbreiten.
Ziff. 2:
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurde eine Gebührenerhöhung in Höhe von 5 Cent auf 0,78 Euro pro Betreuungsstunde (bzw. 0,73 Euro bei Nachweis der FamilienCard) bereits veranschlagt. Die Einnahmen in Höhe von 133.500 Euro in 2012 bzw. 400.000 Euro in 2013 sind bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt.
Für die Umsetzung ist der Beschluss des Gemeinderats über die Neufassung bzw. Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erforderlich.
Ziff. 3:
Mit Blick auf den steten Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung der Stadt Stuttgart, sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit einen Vorschlag zur Rückführung der Betreuungsgebühren auf null zu machen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Nr. 695/2011 (SÖS/LINKE)
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>