Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1402/2017
Stuttgart,
11/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Steuerschätzung, Landesprogramme und LBBW-Gelder führt zu Mehreinnahmen – was bedeutet das für den Stuttgarter Doppelhaushalt 2018/19?

Beantwortung / Stellungnahme

1. Die Verwaltung stellt dar, in welcher Höhe und wofür die Stadt Stuttgart in den letzten Jahren aus dem kommunalen Sanierungsfonds beantragt und erhalten hat.

Das Schulverwaltungsamt hat bisher keine Anträge stellen können, da der kommunale Sanierungsfonds erst aufgelegt wird und es dieses Förderprogramm bisher nicht gab. Zwischenzeitlich liegen erste Hinweise zum Inhalt der Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Bundesprogramms (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) und des Landesprogramms (Kommunaler Sanierungsfonds) vor. Gegenwärtig geht der Städtetag davon aus, dass Anträge voraussichtlich ab April / Mai 2018 (evtl. in einer 2. Tranche nach den Sommerferien 2018) gestellt werden können.


2. Die Verwaltung stellt dar, in welcher Höhe die Stadt Stuttgart und für welche Maßnahmen genau sie auf Mittel des Landes Baden-Württemberg zurückgreifen kann, die zur Luftreinhaltung zur Verfügung gestellt wurden. Hier geht es um 367 Millionen Euro für drei Jahre.

3. Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand über die Verteilung der Mittel des Programms des Bundes infolge des sogenannten Dieselgipfels.

Herr Oberbürgermeister wird in der 2. Lesung hierzu mündlich Stellung nehmen.


4. Die Verwaltung berichtet den aktuellen Stand, wann die Mittel aus einem Garantiefonds für Risikopapiere der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in den Haushalt der Stadt fließen.

Auf die GRDrs 1429/2017 wird verwiesen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

932/2017 SÖS / LINKE / PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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