Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
1343/2011
Stuttgart,
12/01/2011
Haushalt
2011
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
05.12.2011
Schülerhäuser / Ganztagsschulen
Fragen zum Rahmenkonzept
Beantwortung / Stellungnahme
Die Verwaltung hat das Schulkindbetreuungskonzept (GRDrs. 199/2011) erarbeitet, für das der Gemeinderat am 27.07.11 die Weichen gestellt hat. Vieles kann dieser Konzeption entnommen werden. Schülerhäuser sind demnach die Vorstufe zur Ganztagesschule. Für die künftigen Ganztagesschulen kann Folgendes aufgezeigt werden:
1.) Das Landesinstitut für Schulentwicklungsplanung ist angefragt, zusammen mit dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt und dem Staatliche Schulamt den Entwurf eines Rahmenkonzeptes zu erarbeiten. Dieser soll mit den bildungsrelevanten
Vertretungen
wie z.B. Gesamtelternbeirat, Träger der Jugendhilfe anschließend diskutiert und abgestimmt werden.
2.) Anhand des Rahmenkonzeptes erarbeitet die jeweilige Schule ihr passgenaues eigenes pädagogisches Konzept, welches sich am örtlichen Sozialraum orientiert und die
örtlichen
Partner mit einbezieht.
3.) Die Grundsätze zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes werden auf Ämterebene erarbeitet. Bedarfsorientiert werden weitere Partner hinzugezogen. Den beiden zuständigen Referaten wird über Entwicklung und Ergebnisse berichtet.
4.) Die Festlegung der künftigen Ausschreibungskriterien erfolgt auf der Basis des noch zu erarbeitenden Rahmenkonzeptes.
5.) Die künftige Gruppengröße wird sich ebenfalls aus dem noch zu erarbeitenden Rahmenkonzept ergeben.
6.) Bereits heute gibt es eine Fachkräftequote von mindestens 60% an den bestehenden Ganztagesschulen. Möglicherweise ergibt sich eine neue Fachkräftequote aus dem neuen Rahmenkonzept. Dazu kommen vom Land Lehrerstunden nach der Kontingentstundentafel und zzgl. derzeit weitere 8 Lehrerwochenstunden pro Ganztagesklasse.
7./8.) Die Verwaltung hat mit der GRDrs 199/2011, Nr. 2a eine Standardverbesserung für Ganztagesschulen beantragt. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dem zustimmt, kann mit dem von der Kommune dann zu erbringenden Betreuungsanteil im Rahmen der Ganztagsschulkonzeption bei der personellen Ausstattung Hortstandard erreicht werden. Bereits heute sind im kommunalen Leistungspaket Stunden für die Koordination und Abstimmung mit der Schule enthalten. Diese werden entsprechend der Ausarbeitung des Rahmenkonzeptes weiterentwickelt werden. Der in GRDrs 199/2011 aufgezeigte Mittelbedarf richtet sich nach den bislang bekannten Rahmenbedingungen.
Da das Land beabsichtigt, die Ganztagesschule ins Schulgesetz aufzunehmen, können sich jedoch diese Rahmenbedingungen noch ändern.
Dr. Susanne Eisenmann
Vorliegende Anträge/Anfragen
836/2011, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
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