Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB / 51
GRDrs 145/2023
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Stadtteilhäuser, Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS: Sachstand 2023 und Planungen

Beantwortung / Stellungnahme

Das Jugendamt beantwortet die in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen und Klärungsbedarfe wie folgt.


1. Ergänzende Informationen zum Stadtteilhaus im Gebiet Bürgerhospital (Tagesliste 1. Lesung Lfd. Nr. 156)

Das Stadtteilhaus im Gebiet Bürgerhospital soll nach aktuellen Aussagen der SWSG ca. Mitte 2026 fertiggestellt und betriebsbereit sein.

Die Finanzierung des Betriebs soll durch kommunale Mittel und Bundesmittel (über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus) gesichert werden.
Wie in der GRDrs 145/2023 dargestellt, können die Bundesmittel, die bisher das im gleichen Wirkungsgebiet liegende FaZ Nord erhält, auf das Stadtteilhaus übertragen werden. Die Übertragung der Bundesmittel muss rechtzeitig beantragt werden, weil das Antragsverfahren mindestens 1 Jahr dauert.

Für den Betriebsstart des Stadtteilhauses ab Mitte 2026 mit der vollen Förderung (der Kommune und des Bundes) gäbe es 2 Varianten.

Variante 1 Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2024/2025 wie dargestellt mit voraussichtlich folgender Zeitschiene:

Herbst 2024 Durchführung des Trägerauswahlverfahrens durch das Jugendamt und Sozialamt (ca. 6 Monate)
Frühjahr 2025 Beschlussfassung des Gemeinderats zur Trägerschaft Bis Mitte 2026 Bescheid des Bundes zur Übertragung der Mittel
Variante 2: Vorgezogenes Trägerauswahlverfahren

Das vorgezogene Trägerauswahlverfahren würde vor der Bereitstellung der Betriebsmittel im Haushalt durchgeführt werden, und die Vergabe der Trägerschaft vorbehaltlich der Haushaltsmittel zum DHH 2026/2027 erfolgen. Diese Variante wurde bereits bei einem anderen Fall angewandt (vgl. GRDrs 875/2022 zum Stadtteilhaus Veielbrunnen-Neckarpark).
Die Zeitschiene wäre wie oben angegeben.


2. Weitere Informationen zum „MüZe Vaihingen“ (Tagesliste zur 1. Lesung Lfd. Nr. 164)

Zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurden folgende Beschlüsse für den Träger des Stadtteil- und Familienzentrums Vaihingen, den Eltern-Kind-Treff MüZe e. V. gefasst:

Das Stadtteil- und Familienzentrum Vaihingen wird bislang als SFZ gefördert. Der Träger hat die Erweiterung der Förderung als Stadtteilhaus bereits zum Doppelhaushalt 2022/2023 beantragt.
Da die entsprechenden Räumlichkeiten seinerzeit noch nicht zur Verfügung standen, wurden zum DHH 2022/2023 zunächst Mittel für zusätzliche Mietkosten für größere Räumlichkeiten am Standort Doggerstraße 11-13 in Höhe von 14.700 EUR sowie ein Investitionskostenzuschuss für die Ausstattung in den neuen Räumlichkeiten in Höhe von 75.000 EUR bereitgestellt.

Die Räumlichkeiten sind nach heutiger Prognose zum 1. Dezember 2024 bezugsfertig, so dass ab diesem Zeitpunkt die Förderung als Stadtteilhaus erfolgen kann. Es ergäbe sich also folgender Mittelbedarf
2024 (anteilig) rd. 17.100 EUR
2025ff. 207.800 EUR.



3. Weitere Informationen zum Thema „Stärkung der Verwaltungsaufgaben in vorhandenen Einrichtungen, Erweiterungen der Förderung um je 0,5 Verwaltungsstellen in Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen“ (zur Tagesliste zur 1. Lesung Lfd. Nrn. 57 (Sozialamt) & 157 und 158 (Jugendamt)

Im Haushaltsentwurf (Grüne Liste) sind Mittel in Höhe von 323.500 € für Verwaltungsstellen für die Begegnungsstätten für Ältere sowie Stadtteilhäuser im Bereich des Sozialamts enthalten. Diese Summe entspricht der Hälfte des ursprünglich mit GRDrs 145/2023 vorgeschlagenen Mittelbedarfs für diesen Zweck und erlaubt die Förderung von 0,25 Verwaltungsstellen für jede Einrichtung, die vom Sozialamt gefördert wird. Eine Aufstockung des in der Grünen Liste für das Sozialamt vorgesehenen Betrags wurde in 1. Lesung unter Lfd. Nr. 57 abgelehnt.

Die Förderung der Verwaltungsstellen für die Einrichtungen im Bereich des Jugendamtes ist nicht (auch nicht zur Hälfte) in der Grünen Liste und wurde in 1. Lesung unter Lfd. Nr. 157 und 158 entsprechend der Beschlussfassung zu Lfd. Nr. 57 abgelehnt.

Aus Sicht der Verwaltung sollten alle in diesem Bereich von der Stadt geförderten Einrichtungen gleichbehandelt werden. Bei Anwendung der vom Sozialamt getroffenen Beschlussfassung würde für die Förderung von 0,25 Verwaltungsstellen je Einrichtung im Bereich des Jugendamts folgender Mittelbedarf zusätzlich entstehen:

Reduzierte Bedarfe (analog GRDrs 145/2023 – B. Stärkung der Verwaltungsaufgaben in Einrichtungen sowie analog GRDrs 449/2023 – 4.2.1 Stellenbedarf für Verwaltungsaufgaben)
Angebot50% der ursprünglich in GRDrs 145/2023 bzw. 449/2023 vorgeschlagenen Förderung
Finanzbedarf in EUR
2024
2025
2026 ff.
JugendamtErweiterung der Förderung um 0,25 Verwaltungsstellen je Angebot (hier sind nur Stadtteilhäuser und PLUS-Einrichtungen, GRDrs 145/2023 )
131.600
135.350
135.350
Erweiterung der Förderung um 0,25 Verwaltungsstellen je Angebot (hier sind nur Stadtteil- und Familienzentren, GRDrs 449/2023)
147.800
152.250
152.250
Summe
279.400
287.600
287.600









Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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