Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 778/2022
Stuttgart,
11/24/2022



Shift-Stipendium Stuttgart 2023 ff



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.11.2022
30.11.2022



Beschlußantrag:

1. Die in der Anlage abgedruckte Förderrichtlinie „Shift-Stipendium Stuttgart“ wird beschlossen. Diese Richtlinie tritt am 01.12.2022 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.01.2023 angewandt.

2. Die Aufwendungen in Höhe von 60.000 EUR p.a. werden im Teilhaushalt des Kulturamts (THH4102811) gedeckt.



Begründung:


Das im Rahmen der Corona-Nothilfen entwickelte Förderinstrument der Stipendien (10 qm / Corona-Katalyse) für freischaffende Künstler*innen wurde in den Haushaltsberatungen 2022/23 mit 60.000 EUR p.a. im „Fonds zur Gewährung von Stipendien“ für zunächst vier weitere Jahre verstetigt.

Ziel bleibt es, die Weiterentwicklung der Stuttgarter Künstler*innen als wichtiger, impulsgebender Teil der Stadtgesellschaft zu fördern. Die Ausschreibung unter Pandemiebedingungen weiterführend, setzt die neue Ausschreibung ein Schlaglicht auf Transformationsfelder, für die vordringlich neue Prozesse in der Kulturproduktion entwickelt und verankert werden müssen. Diese Transformationsfelder sind:

1. Nachhaltigkeit
Mit der Stipendienausschreibung wird ein ganzheitlicher Nachhaltigkeitsbegriff im kulturellen Schaffensprozess angeregt, der soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Nachhaltige Produktions- und Präsentationsansätze werden während des Stipendiums reflektiert und erprobt und sollen zukünftiges künstlerisches Handeln beeinflussen.

2. Ästhetik des Zugangs
„Ästhetik des Zugangs“ beschreibt vor allem, dass Barrierefreiheit eigenes kreatives Potenzial hat. Es schafft gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung. Das Stipendium regt an, dass inklusionsorientierte Ansätze gemeinsam zwischen Künstler*innen und Menschen mit gelebter Erfahrung entwickelt werden.

3. Gesellschaftliche Beteiligung
Noch immer haben nicht alle Gruppen der Bevölkerung gleichermaßen Zugang zu bzw. Teil an Kunst und Kultur. Beteiligung wird dann möglich, wenn der kulturelle Schaffensprozess als gleichberechtigte Koproduktion unterschiedlicher kultureller und sozialer Perspektiven verstanden wird. Mithilfe des Stipendiums werden Künstler*innen eingeladen, Konzepte und Methoden von Beteiligung zu erarbeiten.

Die Stipendien unterstützen Künstler*innen mit 1.200 EUR monatlich für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten für die Forschung zu einem der Transformationsfelder. Eine Kombination verschiedener Felder ist ebenfalls möglich. Für verbesserte Barrierefreiheit im Antragsverfahren werden die Richtlinien in Einfache Sprache übersetzt und auch auf Englisch zur Verfügung gestellt.

Die Auseinandersetzung mit den Transformationsfeldern kann zu einem Perspektivwechsel auf das eigene Arbeiten führen. „Shift“ im Namen des Stipendiums steht für die Verschiebung, den Wechsel des Fokus im eigenen künstlerischen Tun. Auch die Funktion der „Shift“-Taste, das Umschalten zwischen Groß- und Kleinbuchstaben, verweist darauf, dass zuvor vermeintlich Nebensächliches, Kleingedrucktes mit diesem Stipendium Programm eine neue Gewichtung erhält.

Im nächsten Schritt wird der bestehende Förderfonds „Entwicklungstreiber“ in einen Kooperationsfonds weiterentwickelt, die Jury im Hinblick auf Vertreter*innen der Transformationsfelder erweitert. Mit Hilfe des Förderfonds „Entwicklungstreiber“ können Stipendiat*innen in Kooperation mit Kultureinrichtungen Prozesse anstoßen, die ihre Erkenntnisse aus dem „Shift-Stipendium Stuttgart“ in die Praxis überführen. Die Mittel des „Entwicklungstreibers“ können für kostenintensive Assistenzsysteme und Gehälter für Expert*innen eingesetzt werden. Kulturinstitutionen erhalten durch die externe Beteiligung wichtige Impulse für eigene Transformationsprozesse.

Hintergrund für die Neujustierung der Stipendien ist das Verständnis von Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik, die Anreize setzt, damit international verabschiedete Konventionen auf lokaler Ebene sukzessive umgesetzt werden. Den Transformationsfeldern liegen verschiedene internationale Erklärungen zugrunde, die umfassende Teilhabe als Menschenrecht und Nachhaltigkeit als globale Aufgabe formulieren. Als Beispiel seien das Leitbild zur nachhaltigen Entwicklung („Rio-Deklaration, 1992), die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention, und die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt (2005) für Teilhabe und ein nichtdiskriminierendes Verhältnis zwischen unterschiedlichen Kulturen genannt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen in Höhe von 60.000 EUR p.a. für das Shift-Stipendium Stuttgart werden im Teilhaushalt des Kulturamts (THH4102811) gedeckt.



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Förderrichtlinie Shift-Stipendium Stuttgart

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