Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 584/2012
Stuttgart,
10/05/2012



Koordination der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) und Leitung / Koordination Präventionsprojekt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.10.2012
21.11.2012



Beschlußantrag:

1. Der Bericht über ein Förderprojekt zur Prävention bei Kindern und Jugendlichen im Bereich häusliche Gewalt „Hinschauen – Erkennen – Handel: Wir alle können etwas tun!“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Der kostenneutralen Durchführung des genannten Projekts mit Gesamtkosten von voraussichtlich 206.700 € wird zugestimmt. Das Projekt wird im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt – abgebildet.

3. Die Abt. für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern wird ermächtigt, eine/-n Mitarbeiter/-in zu 75 % einer Vollzeitstelle ab 01.11.2012 bis 31.12.2015 ohne Blockierung einer Planstelle in Entgeltgruppe TVöD EG 12 befristet zu beschäftigen.

4. Die Finanzierung der Personalstelle und des Präventionsprojekts erfolgt über externe Fördermittel und Spenden (Robert Bosch Stiftung:150.000 €, PSD Bank: 4.000 €) sowie aus dem Sachmittelbudget von OB-ICG (2013: 17.000 €, 2014: 35.700 €), soweit dies zur tatsächlichen Kostendeckung notwendig ist.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen der Koordinationsaufgaben und Auswertung der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft (STOP) wurden seit 2003 von OB-ICG ständig innovative Handlungsmodule entwickelt, in Zusammenarbeit mit den Interventionspartnern zur Umsetzung gebracht und bei Erfolg in den Regelbetrieb übergeleitet. So sind folgende, bundesweit neuartige und anerkannte Konzepte zu nennen:

- Täterinnenarbeit
- Erweitertete Täterarbeit,
- Differenzierte Kinderschutzmodule
- Fair – Streit – Training.

Das von der Koordinationsstelle zuletzt konzipierte Fair-Streit-Training, bei dem die städtische Fraueninterventionsstelle (FIS) und die Männerinterventionsstelle (MIS) einen neuen Weg beschreiten und gemeinsam mit den Paaren an der Lösung der Gewaltproblematik arbeiten (siehe auch GRDrs 518/2011), ist bundesweit beispielgebend und wird 2012 auf der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit als Pilot vorgestellt.

Im Fortgang der Projekte, die OB-ICG bisher auf den Weg brachte, wurde für 2012- 2015 ein weiteres Präventionsprojekt „Hinschauen – Erkennen – Handeln: Wir alle können etwas tun! Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen im Bereich häusliche Gewalt“ entwickelt. Es gelang erfreulicherweise, die für die Projektlaufzeit notwendigen Fördermittel, Spende zu akquirieren und die Kostenneutralität sicher zu stellen.

Mit dem nun also von der Robert Bosch Stiftung und der PSD Bank geförderten Projekt soll einerseits eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Maßnahmen unterschiedlicher Akteure und Institutionen gemacht werden. Andererseits sollen neue Module zur Sensibilisierung und Hilfe zur Selbsthilfe exemplarisch an und für Schulen entwickelt und exemplarisch umgesetzt werden. Ebenso ist eine intensive Stadtteilarbeit geplant (insbesondere durch Einbeziehung des sozialen Nahraums). Über die Kooperation der STOP- Partner hinaus werden im Projekt neue Verantwortlichkeiten benannt und eingebunden. Damit dieses Projekt durchgeführt werden kann und die bisher erfolgreich geleistete Arbeit von STOP nicht unterbrochen wird, soll OB-ICG bereits jetzt ermächtigt werden, eine/-n Mitarbeiter/-in zu 75% einer Vollzeitstelle ab 01.11.2012 bis 31.12.2015 (Projektlaufzeit) ohne Blockierung einer Planstelle in Entgeltgruppe TVöD EG 12 befristet zu beschäftigen. Die Bewertung ergibt sich aus dem Aufgabenprofil mit dem hohen Anteil an Leitungsfunktion und wissenschaftlichem Arbeiten (Projektentwicklung, Projektmanagement und Projektevaluation, Gesamtkoordination, Leitung der Projektgremien, eigenständige Entwicklung von Strategien und Konzepten).

Die Projektfinanzierung erfolgt während der Projektlaufzeit über externe Fördermittel und Spenden (154.000 €) sowie bei Fehlbedarf (tatsächliche Kosten) aus dem Budget für Sachmittel von OB-ICG.

Zu den weiteren Inhalten des Förderprojekts „Hinschauen, Erkennen, Handeln: Wir alle können etwas tun! Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen im Bereich Häusliche Gewalt“ (Robert Bosch Stiftung) und des Teilprojekts „Entwicklung und Durchführung von theaterpädagogischen Selbststärkungsmodulen“ (PSD Bank) siehe Anlage 1 und 2 (Förder- und Spendenantrag).


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten von 206.700 € werden während der Projektlaufzeit über Fördermittel und Spenden sowie Einsparungen aus dem Sachmittelbudget von OB-ICG finanziert.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1 Projektförderantrag Robert Bosch Stiftung
2 Spendenantrag PSD Bank





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Anlage 2 Spendenantrag PSD Bank.pdfAnlage1 Projektförderantrag Robert Bosch Stiftung.pdf