Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 818/2015
Stuttgart,
10/07/2015


Masterplan Landschaftspark Neckar in Stuttgart / Stadt am Fluss



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
20.10.2015
28.10.2015

Bericht:


Die Verwaltung beabsichtigt, die bisherigen und zukünftigen Planungen in einem Masterplan Landschaftspark Neckar zusammenzufassen und weiter zu entwickeln. Dieser Masterplan soll die Grundlage für eine schrittweise und kontinuierliche Umsetzung der einzelnen Projekte des Landschaftsparks Neckar sein, so dass Jahr für Jahr Projekte entlang des Neckars realisiert werden können und sichtbar werden. Ziel ist es, die Attraktivität des Landschaftsraums Neckar zu steigern, den Fluss erlebbar zu machen und die Qualität des jeweiligen Stadtraums zu erhöhen. Dazu bündelt der Masterplan die bisher entwickelten einzelnen Projekte entlang des Neckars und bereitet deren kontinuierliche Umsetzung vor. Ebenso ermöglicht er den Ausblick auf neue Projekte ab 2022 und bereitet diese vor.

In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Projekte verwirklicht: Dazu gehören beispielsweise der Saugraben in Hofen, der Travertinpark in Bad-Cannstatt oder das Wandelprojekt in Wangen.

Derzeit werden schwerpunktmäßig die Projekte Uferpark Austraße, Naturoase Auwiesen und Wasenufer/Wasenquerung bearbeitet. Entsprechend den Anträgen und Empfehlungen aus den politischen Gremien wurden für den Zeitraum 2015-2017 weitere Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Es handelt sich um das Projekt Neckarufer Lindenschulviertel, das in einem gemeinsamen Workshop der Bezirksbeiräte der oberen Neckarvororte als besonders dringlich klassifiziert wurde sowie um zwei Projekte, die im Bezirksbeirat Bad Cannstatt und der Öffentlichkeit bereits intensiv diskutiert werden (Gestaltung der Neckarufer im Bereich des Neckarknies, Gestaltung und Nachnutzung des Sicherheitshafens).

Das ebenfalls im Workshop diskutierte Grünprojekt Obertürkheim wird zurückgestellt, nachdem dort die Errichtung von drei Systembauten für Flüchtlinge vorgesehen ist (GRDrs 848/2015 Flüchtlingsunterbringung Standorte Tranche 5) und für eine kombinierte Lösung aus Systembauten, Grünprojekt und Park&Ride-Platz die zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreicht.

Alle diese Projekte können als erstes Umsetzungspaket vorgesehen werden. Für die Gestaltung des Neckarknies liegt ein Antrag vor, einen Wettbewerb durchzuführen. Weiterhin sind Gutachten erforderlich, um die Statik der altersschwachen Neckarufer sowie den Baugrund im Bereich des Hangpfades im Uferpark Austraße einschätzen zu können (bezüglich der erforderlichen Planungsmittel siehe Darstellung in GRDrs 489/2015 in Anlage 8).

Bei einer sachgerechten Ausstattung der planenden und ausführenden Ämter mit Haushaltsmitteln und Personal könnte folgender Zeitplan für die Projektrealisierung der 1. Stufe verwirklicht werden:

2016: Wasserspielplatz Austraße in Münster
2017: Hangpfad Austraße in Münster und Neckarufer Lindenschulviertel in Untertürkheim
2018: Sicherheitshafen Bad Cannstatt,
2019: Naturoase Auwiesen (IKoNE-Projekt) in Mühlhausen

2020: Wasenquerung in Bad Cannstatt
2021: Wasenufer in Bad Cannstatt

Für die genannten Projekte der 1. Stufe zur Umsetzung des Masterplans Landschaftspark Neckar sind in den nächsten drei Doppelhaushalten (2016/17, 2018/19, und 2020/21) Finanzmittel in Höhe von etwa 14,5 Mio. € erforderlich. Die projektbezogene Aufschlüsselung des kurz- und mittelfristigen Finanzbedarfs ist in der Anlage dargestellt.

Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 und der Finanzplanung sind Mittel für Planung und Umsetzung in Höhe von 2.010.000 Euro enthalten. Diese schließen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 Euro für das Jahr 2018 (Lindenschulviertel) ein.

Die ursprünglich für das Grünprojekt Obertürkheim vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 65.000 Euro werden für den Masterplan verwendet, der dann mit insgesamt 105.000 Euro sachgerecht ausgestattet ist. Im Masterplan sollen weitere neue Projekte entwickelt werden. Für die Planung und eventuell auch Umsetzung eines solchen neuen Projektes sind für den DHH 2018/19
500.000 Euro eingeplant.


Aufgrund von Verzögerungen durch langwierige Abstimmungsprozesse und zusätzlich erforderliche Gutachten bei den Projekten Wasenufer / Wasenquerung und Naturoase Auwiesen (Ikone Wagrainäcker) werden Ende 2015 Mittel in Höhe von 210.000 Euro aus dem DHH 2014/2015 noch nicht abgerufen werden können. Sofern diese nicht nach 2016 übertragen werden können, müssen sie zusätzlich zu der o. g. Summe erneut bereitgestellt werden.

2. Stufe ab 2022:
Die bisher angedachten Planungen zur Gestaltung des Neckarufers am Wilhelmavorfeld und ein Wettbewerb für den Rückbau der Schönestraße, den Seilerwasen und die Rillingmauer in Bad Cannstatt sollen weiter verfolgt werden. So soll sichergestellt werden, dass diese zentralen Bereiche gleich nach Beendigung der Baumaßnahmen und dem Rückbau der nicht mehr benötigten Straßen- und Baustelleneinrichtungsflächen für den Rosensteinstraßentunnel und die neue Eisenbahnbrücke über den Neckar ab 2022 gestaltet werden können. Auch für diese Bereiche ist ein abschnittsweises Vorgehen geplant. Zunächst sollen gleich nach Fertigstellung der Baumaßnahmen die Flächen zwischen Neckar und Wilhelma hergestellt werden (2022). Rückbau und Neugestaltung des Seilerwasens hängen gestalterisch sowie funktional eng miteinander zusammen. Hier könnte eine Realisierung im Jahre 2023 erfolgen, bevor dann ab 2024 die Rillingmauer umgestaltet werden könnte.

Die Kosten für die Herstellung der Flächen zwischen Wilhelmavorfeld und Neckar sind durch die Mittel für den Rosensteintunnel gedeckt. Offen sind hier die Kosten für die Gestaltung des schmalen Uferstreifens zwischen Wasserlinie und den städtischen Flächen sowie für die Gestaltung des Vorfeldes des Wilhelmatheaters. Hier können Kosten erst nach Vorliegen einer abgestimmten Planung beziffert werden.

Gleiches gilt auch für die Umgestaltung des Seilerwasens und die Gestaltung der Rillingmauer. Die Kosten hierfür können erst nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse und ggf. einer Überarbeitung genannt werden und müssen dann in die langfristige Finanzplanung eingestellt werden. Für die Wegnahme eines Fahrstreifens und die Umgestaltung der Schönestraße als Begleitmaßnahme zum Rosensteintunnel sind 2.860.000 Euro bereits finanziert (GRDrs 253/2015, Verkehrslenkende und städtebauliche Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel…Maßnahme 6).

Die in der GRDrs 253/2015 benannte Maßnahme 15 - Erstellung einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie „Stadt am Fluss“ - hat einen anderen inhaltlichen Fokus. Sie beinhaltet eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen für eine bessere Verbindung des Stadtteils Berg mit dem Neckarufer, die Ideen und Vorschläge aufzeigen soll, wie der Bereich der B10 in Stuttgart-Ost zwischen dem Tunnelportal des Leuzetunnels und der Poststraße - ggf. auch darüber hinaus - städtebaulich weiterentwickelt werden kann.

Das weitere Vorgehen für die Umgestaltung der Austraße einschließlich der Uferzonen des Neckars kann erst nach Vorliegen der Statik-Untersuchungen der Neckarufer festgelegt werden. Ebenfalls im Rahmen der zweiten Stufe sollen die sich aus den Untersuchungen ergebenden Kosten für Planung und Herstellung ermittelt sowie in Abhängigkeit der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten festgelegt werden, wann dieses Projekt realisiert werden kann.

Für Teile der Projekte können Anträge auf Co-Finanzierung beim Verband Region Stuttgart und beim Land Baden-Württemberg gestellt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen in Abhängigkeit der Ausgestaltung der zukünftigen Förderprogramme geprüft werden.

Die Kosten sind auf Grundlage der bisher vorliegenden Planungen und Erkenntnisse ermittelt. Bei den genannten Summen sind überdurchschnittliche Baukostensteigerungen, das Vorkommen von Altlasten und unvorhersehbare Mehraufwendungen für Bauwerksgründungen und Hochwasserschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt.

Alle Projekte bedürfen einer wasser-, naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung oder einer umfassenden Planfeststellung, so dass sie intensiv planerisch begleitet werden müssen, ehe sie realisiert werden können. Die Baustellen am Wasser sind komplex und haben erhöhte Anforderungen.

Ergänzend zur Bereitstellung der Mittel für die Baumaßnahmen ist daher ab 2016 eine Stelle beim planenden Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung erforderlich. Diese ist bereits im Verwaltungsvorschlag enthalten (lfd. Nr. 3390 der Antragsliste Stellenplan 2016/17). Ab Anfang 2017 - mit Beginn der vorbereitenden Arbeiten zur Baumaßnahme Lindenschulviertel Untertürkheim – ergibt sich voraussichtlich ein Stellenmehrbedarf bei den ausführenden Ämtern (Tiefbauamt, Garten-, Friedhofs- und Forstamt). Dieser Stellenbedarf ist noch im Detail zu überprüfen, das Ergebnis wird 2016 zum „kleinen Stellenplanverfahren“ eingebracht.

Der Zuwachs der Flächen und die Intensivierung der Funktionen der Freiflächen und Wegeflächen führen zu einem erhöhten dauerhaften Unterhaltungsaufwand. Das dazu erforderliche Unterhaltungsbudget und die Personalressourcen zur Betreuung des Unterhalts werden im Projektfortschritt konkret benannt.

Beteiligte Stellen

WFB, AK, T


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





Übersicht Planungs- und Umsetzungsmittel



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2015-10-05_GRDrs 818_2015_Masterplan Landschaftspark Neckar_Anlage Planungsmittel_ohne OT-WFB.pdf