Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
12/2014
Stuttgart,
02/25/2014
Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagesschulen
- Nachtrag zur 7. Tranche
- Unterstützung von Schulen beim Mittagessensbetrieb
- Erhöhung des Mittagessenspreises an den weiterführenden Schulen, Sonderschulen sowie Sonderschulkindergärten
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
12.03.2014
Beschlußantrag:
1.1 Von dem Bericht über die Essenssituation am
Friedrich-Eugens-Gymnasium
und am
Paracelsus-Gymnasium
wird Kenntnis genommen.
1.2 Von dem Bericht über die Schul- und Essenssituation am
Königin-Olga-Stift
wird Kenntnis genommen.
2.1
Der Einrichtung einer
offenen
Ganztagesschule am Königin-Olga-Stift
zum Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schule einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Stichtag 1. November 2014, beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
2.2
Nach den bisherigen Erkenntnissen wird ab dem Genehmigungs- bzw. Umsetzungszeitpunkt von
laufendem Mittelbedarf
in Höhe von
62.580 Euro
jährlich für die Mittagessensorganisation des Königin-Olga-Stifts ausgegangen. Die hierfür in den Haushaltsjahren 2014 sowie 2015 benötigten Mittel sind bereits in dem unter Ziffer 3 genannten Mittelbedarf enthalten.
3.1
Bis zum Start des
Königin-Olga-Stifts
als Ganztagesschule wird der Schulträger dazu ermächtigt, das dem Förderverein der Schule durch die Aufrechterhaltung der Mittagessensversorgung entstehende
Defizit zu erstatten
.
3.2
Des Weiteren werden dem
Friedrich-Eugens-Gymnasium
und dem
Paracelsus-Gymnasium
Mittel zur personellen Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte zur Verfügung gestellt.
3.3
Die dafür alles in allem benötigten Mittel von insgesamt bis zu
150.000 Euro
für die Jahre 2014 und 2015 werden im Ergebnishaushalt im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Sachkonto 44580050,
Betrieb von Ganztagesschulen
gedeckt
4.
Zum Schuljahr 2014/15 wird der
Essenspreis an weiterführenden Ganztagesschulen sowie an Sonderschulen und Sonderschulkindergärten
, bei denen die Stadt sich finanziell und teilweise organisatorisch engagiert, wie bei den Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern von derzeit 2,75 Euro auf
3,25 Euro
erhöht. Das Angebot des 1-€-Mittagessens für BonusCard-Inhaber bleibt weiterhin bestehen.
Nicht betroffen sind Schulen, die in Eigenregie und eigenverantwortlich ohne organisatorische oder finanzielle Beteiligung der Stadt die Essensversorgung sicherstellen.
Begründung:
1.
Essenssituation am Friedrich-Eugens-Gymnasium und am Paracelsus-Gymnasium
Das dreizügige Friedrich-Eugens-Gymnasium im Stuttgarter Westen hat zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt 465 Schülerinnen und Schüler. Das Paracelsus-Gymnasium in Stuttgart-Plieningen ist ebenfalls dreizügig. An diesem Gymnasium befinden sich zum aktuellen Schuljahr 398 Schülerinnen und Schüler.
Am
Friedrich-Eugens-Gymnasium
erfolgt die Mittagessensversorgung über das Engagement von Eltern, welche durch ihren ehrenamtlichen Einsatz täglich zwischen 80 und 100 Essen für Schülerinnen und Schüler bereitstellen. Durch die Individualisierung der Gesellschaft, durch weniger verfügbare Zeit und den Wandel der Erwerbsphase sinkt die Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren. Durch dieses Wegbrechen der ehrenamtlichen Helfer kann die Schule dauerhaft über die Eltern keine Essensversorgung mehr sicherstellen, da notwendiges Personal zur Essensorganisation fehlt.
Ebenso stellt sich die Situation am
Paracelsus-Gymnasium
dar. Auch hier übernahmen bisher die Eltern die Essensversorgung. Durch den teilweisen Wegfall der ehrenamtlichen Helfer entsteht an diesem Gymnasium ebenfalls eine personelle Versorgungslücke.
Durch die sinkende Zahl an ehrenamtlich engagierten Eltern benötigen beide Schulen zur Sicherstellung des Mittagessens an allen entsprechenden Tagen eine Aushilfskraft, deren Finanzierung nicht über die Essenseinnahmen gedeckt werden können. Daraus ergeben sich je
Aushilfskraft
monatliche Kosten von voraussichtlich 500 Euro pro Schule. Eine Übernahme der Kosten durch den Schulträger führt dazu, dass für verbleibende ehrenamtlich tätige Eltern die Belastung in diesem Zusammenhang nicht zu groß wird und eine Essensversorgung weiter gewährleistet ist.
Mittelfristig
soll sowohl für das Friedrich-Eugens-Gymnasium als auch für das Paracelsus-Gymnasium ein Antrag auf Einrichtung einer
offenen Ganztagesschule
beim Land gestellt. Von beiden Schulen liegt ein hierfür notwendiger Antrag bereits beim Schulträger vor.
Ebenso hat die Schulgemeinde des
Wilhelms-Gymnasiums
in Stuttgart-Degerloch bereits mit dem Schulträger bezüglich der Essenssituation Kontakt aufgenommen. Im Zuge des Baus einer neuen Mensa, welche Mitte 2014 fertig gestellt werden soll, und der Erwartung, dass in diesem Zusammenhang die Essenszahlen steigen werden, könnten sich ebenfalls personelle Probleme ergeben. Bisher kümmern sich die Eltern ehrenamtlich um die Mittagessensausgabe und sind auch bereit sich weiterhin ehrenamtlich zu engagieren. Sollte die Zahl der ausgegeben Essen jedoch fühlbar steigen, käme es zu personellen Engpässen, welche durch die ehrenamtlich Helfer nicht gedeckt werden könnten.
2.
Schul- und Essenssituation des Königin-Olga-Stift
Im Stadtbezirk West befindet sich das Königin-Olga-Stift. Im aktuellen Schuljahr 2013/2014 befinden sich 375 Schülerinnen und Schüler an diesem zweizügigen Gymnasium.
Bis Ende 2013 wurde das Essen am Königin-Olga-Stift in eigener Regie und Verantwortlichkeit durch sogenannte Beschäftigte in Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE; „Ein-Euro-Kräfte“) der
Neuen Arbeit
(Projekt FRIDA – Frauen in der Arbeit) für die Schule kostendeckend gekocht und serviert. Dies war durch die Finanzierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales möglich. Durch die Kürzung der Finanzierung für AGH-MAE und die Änderung der Gesetzgebung bezüglich der Wettbewerbsneutralität von AGH-MAE kann nun das Mittagessen für das Königin-Olga-Stift seit Januar 2014 nicht mehr kostendeckend gestellt werden. Um das Essensangebot weiterhin an der Schule zu erhalten, übernahm der
Förderverein
seit Januar 2014 aufgrund der Dringlichkeit das finanzielle Defizit.
Diese Übergangslösung ermöglicht die
Erhaltung des Essensangebots
bis der Start der Ganztagesschule erfolgt und damit die Organisation und Finanzierung des Mittagessens durch den Schulträger übernommen wird, der hierzu durch den Einrichtungsbescheid verpflichtet wird. Bisher leistete der Schulträger keinen finanziellen Beitrag zur Mittagessensorganisation des Königin-Olga-Stifts.
3.
Antragstellung für das Königin-Olga-Stift zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bei der Beantragung der Ganztagesschulen der 7. Tranche im Juni 2013 (GRDrs. 371/2013) war die Dringlichkeit für die Einrichtung einer Ganztagesschule am Königin-Olga-Stift zur Erhaltung der Essensversorgung nicht abzusehen. Daher umfasste die damalige Beschlussvorlage lediglich Grundschulen, welche bis 2018 bzw. 2020 (GRDrs. 199/2011) priorisiert in Ganztagesschulen umgewandelt werden sollen. Daraus ergibt sich eine
nachträgliche Antragstellung
für das Königin-Olga-Stift, welche schnellstmöglich aufgrund der Dringlichkeit der Essenssituation nach dem zuletzt beantragten Gymnasium (Hegel-Gymnasium GRDrs. 379/2011) beim Regierungspräsidium – trotz des bereits überschrittenen Stichtags – einzureichen ist.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das Königin-Olga-Stift, welches einen Antrag mit entsprechendem pädagogischem Konzept bei der Stadt eingereicht hat und an der Schule bereits ein Fundament für ein offenes Ganztagesangebot geschaffen hat, schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Stichtag 1. November 2014, als
offene Ganztagesschule
zu beantragen, um die Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler am Königin-Olga-Stift zu sichern.
4.
Übergangsmaßnahmen zur Sicherung der Essensorganisation bis zum Start des Ganztagesbetriebs
Aufgrund der Änderungen bezüglich der Bezahlung der Beschäftigten entsteht für das Königin-Olga-Stift seit Januar 2014 ein Finanzierungsdefizit von voraussichtlich 5.000 Euro monatlich. Dieses
Finanzierungsdefizit
ergibt sich durch einen tatsächlichen Essenspreis von 5,95 Euro pro Essen, dem ein Verkaufspreis von derzeit 2,75 Euro pro Essen gegenüber steht. Der tatsächliche Essenspreis wird durch die steigenden Nahrungsmittelpreise, die höheren Essensmengen an weiterführenden Schulen und dem überwiegend frisch zubereitetem Speisen durch die Mitarbeiter der FRIDA beeinflusst. Übergangsweise streckt der Förderverein des Königin-Olga-Stifts das finanzielle Defizit zwischen Essenseinnahmen und -ausgaben vor und beantragt anschließend beim Schulträger eine Rückerstattung. Dadurch kann die Essensausgabe am Königin-Olga-Stift bis zur Genehmigung und bis zum Start der Ganztagesschule gesichert werden.
5.
Erhöhung der Essenspreise an weiterführenden Ganztagesschulen, Sonderschulen und Sonderschulkindergärten
Mit der GRDrs. 464/2013 hat der Gemeinderat einen Essenspreis in Höhe von 3,25 Euro pro Mittagessen an den städtischen
Ganztagesgrundschulen
beschlossen. Für Kinder von Bonuscardinhabern kostet das Essen 1 Euro. In den städtischen Horten beträgt der Preis für ein Mittagessen ebenfalls bereits 3,25 Euro.
Durch flächendeckend steigende Nahrungsmittelpreise, Essenskosten und die größeren Portionen der Essen an weiterführenden Schulen, ist eine
Anpassung des Essenspreises
an weiterführenden Schulen sowie Sonderschulen zum 01.09.2014 auf ebenfalls
3,25 Euro
notwendig.
Die Festsetzung des Essenspreises beschränkt sich auf
Schulen
, an denen sich die Stadt bei der Essensversorgung
finanziell und teilweise auch organisatorisch engagiert
. Im Sonderschulbereich betrifft dies derzeit die 3 öffentlichen Schulen für Geistigbehinderte, die Schule für Körperbehinderte, die Ernst-Abbe-Schule, die Helene-Fernau-Horn-Schule, die Immenhoferschule sowie die Sonderschulkindergärten, für die ein Mittagessen durch die Stadt angeboten wird.
Nicht betroffen sind Schulen, die in Eigenregie und eigenverantwortlich ohne organisatorische oder finanzielle Beteiligung der Stadt die Essensversorgung sicherstellen.
Mit dieser Änderung wird eine einheitliche Regelung für alle Schularten herbeigeführt. Der Umstellungszeitpunkt 01.09.2014 wurde gewählt, da eine solche Änderung den Eltern zum Wechsel des Schuljahres besser vermittelt werden und die Umstellung während der Sommerferien gut organisiert werden kann. Die Bonuscardregelung, nach der für die Kinder von Bonuscardinhabern ein Essen 1 € kostet, bleibt selbstverständlich bestehen (GRDRs. 1258/2011, BuT-Leistungen).
Finanzielle Auswirkungen
Investitionen:
Aufgrund der bereits umgesetzten IZBB-Maßnahmen entstehen voraussichtlich keine weiteren Investitionskosten für das Königin-Olga-Stift. Die Kommune ist hier hauptsächlich im Rahmen der Zuständigkeit für die Mittagessensorganisation tangiert.
Laufende Mittel:
Die Kosten für Übergangsmaßnahmen zur Sicherung der Essensorganisation bis zum Start der Ganztagesschule am
Königin-Olga-Stift
belaufen sich auf voraussichtlich 5.000 Euro monatlich. Für die Mittagessensorganisation im Ganztagesbetrieb ist hier von einem Aufwand in Höhe von
insgesamt 62.580 Euro jährlich
auszugehen. Dieser Gesamtbetrag beinhaltet neben der Essensausgabe und deren -organisation von 60.000 Euro auch ein jährliches Sachmittelbudget von 2.580 Euro.
Für das
Friedrich-Eugens-Gymnasium
und das
Paracelsus-Gymnasium
ist für die Zwischenfinanzierung der Essensorganisation bis zur Ganztagesschule von
jährlich insgesamt 12.000 Euro
auszugehen.
Die in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 hierzu benötigten Mittel in Höhe von insgesamt
rd. 150.000 Euro
können
voraussichtlich
aus laufenden Mitteln des Ganztagesbetriebs gedeckt werden. Dies ist durch eine geringere Anzahl an startenden Ganztagesklassen als geplant oder durch eine Verschiebung des Startzeitpunkts einzelner Ganztagesschulen möglich. Ob eine vollständige Finanzierung über laufende Mittel bis Ende 2015 möglich ist, lässt sich momentan noch nicht abschließend sagen, da aufgrund von Unwägbarkeiten (z.B. Start weiterer Gemeinschaftsschulen, höhere Essenszahlen als geplant etc.) eventuell diese Handlungsspielräume nur bedingt zur Verfügung stehen. Daher hat die Schulverwaltung vorgeschlagen, für die benötigten Mittel in Höhe von
insg. rd. 150.000 Euro
eine Budgetübertragung nicht abgeflossener Mittel aus dem Haushaltsjahr
2013
im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Sachkonto 44580050, Betrieb von Ganztagesschulen zu veranlassen. Referat WFB hat dieser Ermächtigungsübertragung jedoch nicht zugestimmt.
Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Betrag von
62.580
Euro
für das Königin-Olga-Stift und die Mittel für das Friedrich-Eugens-Gymnasium und das Paracelsus-Gymnasium im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 bei der entsprechenden Budgetplanung berücksichtigt. Zusätzliche
Personal- bzw. Arbeitsplatzkosten
sowie
Folgelasten
entstehen nach aktuellem Erkenntnisstand voraussichtlich keine.
Essenspreis
Mit der Anpassung des Essenspreises für allgemeine weiterführende Schulen verringern sich entsprechend die notwendigen Mittel um jährlich rund 110.000 Euro (bei hochgerechneten 220.000 Essen) für die Bezuschussung des Mittagessens. Eine getrennte Ausweisung für Bonuscardkinder ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Für den Bereich der Sonderschulen und Sonderschulkindergärten verringert sich der Zuschussbetrag um jährlich rund 22.000 Euro (bei ca. 44.000 Essen zum regulären Preis).
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin
Anlagen
Keine
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keine