Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
356
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VerhandlungDrucksache:
824/2017
GZ:
SOS 5622-13
Sitzungstermin: 27.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Stuttgarter Sportförderung;
Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V.;
Neubau Vereinsheim im Sportgebiet Vaihingen-West

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 11.09.2017, GRDrs 824/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. werden zur Verlagerung seines bestehenden Vereinsheims (bisher: Obere Waldplätze 12) ins Sportgebiet Vaihingen-West anteilige Kosten durch die LHS in Höhe von 751.000 EUR erstattet.

2. Für den im Zuge der Verlagerung entstehenden Erweiterungsbau des Vereinsheims wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 112.500 EUR bewilligt.

3. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt.

4. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff. in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

5. Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 863.500 EUR werden im Jahr 2017 im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.

5.1. Den hiervon für die Wiederherstellung des Bestandsgebäudes zu leistenden überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 751.000 EUR wird zugestimmt (vgl. Beschlussziffer 1).

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt aus Zahlungsmittelüberschüssen durch Sperrung des Teilansatzes Deckungsreserve, Sachaufwand im Teilergebnishaushalt 900, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen.

5.2. Die hiervon für die Zuschussgewährung zu leistenden Auszahlungen für die Erweiterungsmaßnahme in Höhe von 112.500 EUR werden regulär aus dem Projektbudget für Baukostenzuschüsse finanziert (vgl. Beschlussziffer 2).


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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