Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 1156/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Fahrradgutschein für Neubürger:innen in Höhe von 300 Euro

Beantwortung / Stellungnahme

In der Tat ist die Bereitschaft, sein Mobilitätsverhalten zu ändern, nach bzw. mit einem Wohnortwechsel überdurchschnittlich hoch.

Bei der Ausgabe eines reinen Servicegutscheins (für Wartung und Reparatur) kann allerdings davon ausgegangen werden, dass dieser wohl von vielen Bestandsradlern einfach „mitgenommen“ wird und kaum zusätzliche Radelnde dadurch motiviert werden.

Bei der Ausgabe eines Gutscheins als „Kaufzuschuss“, insbesondere für die Stuttgarter Topografie zu empfehlenden Pedelecs/E-Bikes, kann eher davon ausgegangen werden, dass neue Radfahrende gewonnen werden.

Im Jahr 2020 sind rund 40.000 Personen neu nach Stuttgart gezogen. Wenn davon nur 10 % den vorgeschlagenen Fahrradgutschein nutzen würden, entsteht bei einem Gutscheinwert von 300 Euro ein Mittelbedarf von 1,2 Mio. Euro. Selbst wenn nur 1 % der Zugezogenen einen solchen Gutschein nutzen würden, entsteht ein Mittelbedarf von 120.000 Euro.

Da weder die organisatorische interne Zuständigkeit geklärt ist, noch der daraus resultierende Verwaltungsaufwand (Herstellung, Prüfung und Abrechnung der Gutscheine) verlässlich abgeschätzt werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine belastbare Personalbemessung vorgenommen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 800/2021 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei

800/2021 Die FrAKTION




Dr. Frank Nopper



<Anlagen>