Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 546/2015
Stuttgart,
07/23/2015



Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der 2 weiteren Klassen/Gruppen in der Ganztagsgrundschule Filderschule notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 3,31 Stellen (davon 1,27 Stellen in EG S 8 und 2,04 Stellen in EG S 6) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Über die formalen Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.

2. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den 5 neuen Ganztagsgrundschulen –Wolfbuschschule, Schönbuchschule Dürrlewang, Fasanenhofschule, Mühlbachhofschule und Schülerhaus Martin-Luther-Schule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 23,29 Stellen (davon 4 Stellen in EG S 17, 4 Stellen in EG S 16, 7 Stellen in EG S 8, 8,29 Stellen in EG S 6) ab 1.9.2015 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.


3. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der weiteren Klassen/Gruppen in den 12 bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen –Ameisenbergschule, Grundschule Riedenberg, Grundschule Kaltental, Wilhelmsschule Wangen, Reisachschule, Albschule, Österfeldschule, Neuwirtshausschule, Franz-Schubert-Schule, Jakobschule, Grundschule Zazenhausen, - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 28,49 Stellen (davon 17 Stellen in EG S 8 und 11,49 Stellen in EG S 6) ab 1.9.2015 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.


4. A) Die überplanmäßigen Personalaufwendungen für 2015 im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Ganztagsschulen in Höhe von 501.289 EUR werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – gedeckt.

B) Die überplanmäßigen Personalaufwendungen für 2015 im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Schülerhäusern in Höhe von 475.947 EUR werden gedeckt aus nicht verbrauchten Mittel der Kita-Betriebskostenpauschale, THH 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.



Begründung:


Zu Beschlussantragsziffern 1 und 2

Ausgangslage
Mit den Beschlüssen über die GRDrs 115/2014, 508/2014 und 531/2014 wurden dem Jugendamt der Landeshauptstadt die Trägerschaft für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagsschulen der Filderschule und Rosensteinschule übertragen.

Zur Durchführung der übertragenen Aufgaben ist pädagogisches Personal erforderlich.

Die Verwaltung des Jugendamts (der städtischer Träger) muss deshalb ermächtigt werden, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Personals/der vorhandenen Stellen, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den beiden Ganztagsgrundschulen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen einstellen zu können bzw. bestehende Arbeitsverträge erhöhen zu können.

Über formale Stellenschaffungen ist im Stellenplanverfahren 2016/2017 zu
entscheiden.

Wie in GRDrs 485/2013 ausgeführt arbeitet der städtische Träger Jugendamt grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen und Rahmenbedingen wie Freie Träger. Dargestellt sind diese in den GRDrs 485/2013 und 1008/2013.

In der Filderschule werden 2 weitere Klassen zum neuen Schuljahr umgestellt. Damit ergibt sich ein höherer Personalbedarf als in der Vorlage GRDrs 531/2014 dargestellt. Es handelt sich dabei um 3,31 Stellen.

Die in der Vorlage GRDrs 531/2014 dargestellten Planzahlen für den Personalbedarf haben sich durch das Anmeldeverhalten der Eltern verändert. Deshalb kann kein direkter Vergleich von den damaligen Personalbedarfszahlen zum heutigen Stand vorgenommen werden.

Für beide Schulen werden insgesamt 16,77 Stellen benötigt. Für die Filderschule 8,00 Stellen und für die Rosensteinschule 8,77 Stellen. Da es bereits eine Ermächtigung von 13,46 Stellen gab, wird jetzt noch eine Ermächtigung für 3,31 Stellen benötigt.

Eine ausführliche Darstellung ergibt sich in Anlage 1 und 1a.

Für die 5 neuen Ganztagsgrundschulen wird auch entsprechendes Personal benötigt. Die genaue Darstellung ergibt sich aus der Anlage 1 und 1a.

Für die Ganztagsschulen sind entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt getroffen worden.

Zu Beschlussantragsziffer 3
Das Anmeldeverhalten der Eltern hat zu Veränderungen im Betreuungsangebot geführt. Dies führt zu einem anderen Personalbedarf. Die genaue Darstellung ergibt sich aus der Anlage 2.


Finanzielle Auswirkungen

Zu Beschlussantragsziffer 4
Ganztagsschulen
Für die 3,31 Stellen für die 2 weiteren Klassen in der Filderschule werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 53.675 EUR entstehen (Anteil September bis Dezember 2015).

Für die 23,29 Stellen für die 5 neuen Ganztagesschulen werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 447.614 EUR entstehen (Anteil September bis Dezember 2015).

Damit werden insgesamt 501.289 EUR an Personalkosten benötigt (Anteil September bis Dezember 2015).

Die Jahreskosten für alle Ganztageschulen betragen 2.267.260 EUR.

Die überplanmäßigen Personalaufwendungen für 2015 im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Ganztagsschulen in Höhe von 501.289 EUR werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – gedeckt.

Schülerhäuser
Für die 28,49 Stellen für die Anpassung des Personalbedarfs für die Schülerhäuser werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 475.947 EUR entstehen (Anteil September bis Dezember 2015).

Die Jahreskosten für die Änderung der Gruppen betragen 1.427.840 EUR.

Die überplanmäßigen Personalaufwendungen für 2015 im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Schülerhäusern in Höhe von 475.947 EUR werden gedeckt aus nicht verbrauchten Mittel der Kita-Betriebskostenpauschale, THH 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AK und KBS haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

4




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Personal Schülerhäuser genaue Aufstellung Anlage 2a zu GRDrs 546-2015.xlsPersonal Schülerhäuser genaue Aufstellung Anlage 2a zu GRDrs 546-2015.xlsPersonal Ganztagsschulen genaue Aufstellung Anlage 1a zu GRDrs 546-2015.xlsPersonal Ganztagsschulen genaue Aufstellung Anlage 1a zu GRDrs 546-2015.xls