Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
392
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VerhandlungDrucksache:
482/2011 Neufassung
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 05.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:EBM Föll, BMin Fezer, Herr Pfeifle (JugA),
Herr Agster (Personalrat JugA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 21.09.2011, öffentlich, Nr. 330a
Ergebnis: Vertagung

Gemeinderat vom 22.09.2011, öffentlich, Nr. 174
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 08.09.2011, GRDrs 482/2011 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Mit der flächendeckenden Umsetzung der ab 01.09.2012 gültigen Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO wird ab 01.01.2012 begonnen.
2. In Tageseinrichtungen, für die aufgrund von Angebotsveränderungen, die vom Gemeinderat bereits beschlossen wurden, neue/veränderte Betriebserlaubnisse erforderlich sind, können zum 01.09.2011 auf der Basis der o. g. Standards (1.1 bis 1.3) die Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO umgesetzt werden. Die im Jahr 2011 zu erwartenden Mehraufwendungen in Höhe von rund 1,45 Mio EURO sind aus Mitteln des Finanzausgleichs zur Umsetzung der KiTaVO (rund 4,3 Mio. EURO im Jahr 2011) gedeckt.
3. Das Jugendamt wird ermächtigt, das zur Umsetzung des Beschlussantrages 2. notwendige Personal bis längstens 31.12.2011 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. 4. Zur Umsetzung der Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO entsprechend des Beschlussantrags 1. und zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht in Früh- und Spätdiensten als erweiterte Öffnungszeiten, sind mit Verrechnung von 50 % (35,6 Stellen) der vorhandenen Stellen für Leitungsfreistellung für den städtischen Träger Stellenschaffungen in Höhe von 75,8917 Stellen in S 8 und 37,7691 Stellen in S 6 erforderlich.


5.Von den finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der KiTaVO wird Kenntnis genommen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2012/2013 berücksichtigt. Über die daraus resultierenden notwendigen Stellen beim städtischen Träger wird in den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 entschieden.


6. Die durch Gemeinderatsbeschlüsse festgelegte Personalausstattung für städtische Kindertageseinrichtungen wird für den Geltungsbereich der KiTaVO aufgehoben. Über die konkrete Umsetzung der KiTaVO, bezogen auf städtische Einrichtungen, wird in einer Vorlage spätestens im Frühjahr 2012 berichtet.


7. Die Förderung der freien Träger erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Fördergrundsätze.

Diesem Protokoll ist der gemeinsame Antrag Nr. 298/2011 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Gemeinderatsfraktion "Ergänzungsantrag zur GRDrs 482/2011 / Erzieherinnen gibt es nicht umsonst" vom 26.07.2011 beigefügt.

Zum Sitzungsbeginn hat eine kurze Aussprache darüber stattgefunden, ob dieser Tagesordnungspunkt und der heutige Tagesordnungspunkt 14 "Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) / Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)", heutige NNr. 391, sowie der Antrag Nr. 298/2011 in die kommenden Haushaltsplanberatungen verschoben werden soll. Diese Aussprache ist in der NNr. 350 wiedergegeben.

In ihrer Einführung verzichtet BMin Fezer, Bezug nehmend auf bereits stattgefundene Beratungen der Vorlage, diese Vorlage zu erläutern. Sie trägt zu einer von StRin Ripsam (CDU) zu Beginn der Sitzung geäußerten Kritik vor, momentan könne sie nicht nachvollziehen, weshalb die Beantwortung des Antrages Nr. 342/2011 "Kindertagesstättenverordnung - Freistellung von Leitungsfunktionen beibehalten?" den Fraktionen nicht vorliegt. Die Beantwortung habe ihr Referat verlassen. Die nachstehend dargestellte Antragsbeantwortung wird von ihr skizziert:

Werden beim städtischen Träger bei den von der KiTaVO betroffenen Gruppen für Leitungsfreistellung weiterhin in gleichem Umfang wie bisher zusätzlich Stellen zur Verfügung gestellt, entstehen dadurch über die bereits in der GRDrs 482/2011 (Neufassung) aufgezeigten Kosten hinaus weitere Personalkosten in Höhe von 1.548.600 €.

Eine analoge Leitungsfreistellung bei den freien Trägern führt im Bereich der Förderung zu einem Mittelbedarf in Höhe von 3.487.000 €. Die bereits in der GRDrs 482/2011 (Neufassung) aufgezeigten Kosten für Leitungsfreistellungen würden sich dabei um 1.743.500 € erhöhen.

Die Bedeutung der Vorlage, auch in der Außenwirkung, betont StR Pätzold (90/GRÜNE). Es bestehe eine Erwartungshaltung, dass die Politik sich zu diesem Mindestpersonalschlüssel bekennt. Daher sollte die Vorlage heute, wie auch der Antrag Nr. 298/2011 zu den Themen Weiter-/Fortbildung und Personalgewinnung, zur Abstimmung gestellt werden.

StRin Ripsam merkt an, außer der Leitungsfreistellung seien die weiteren Themen der Vorlage bereits beschlossen. Der Standard bei der Leitungsfreistellung sei im Jahr 1999 festgeschrieben worden. Genau überlegt werden müsse, ob dieser Standard reduziert werden soll. Für die Beibehaltung dieses Standards würden sich bekanntlich auch der Städtetag und der Gemeindetag aussprechen. Nach der unter dem heutigen Tagesordnungspunkt 14 beschlossenen GRDrs 753/2011 wolle der städtische Träger zukünftig die Leitungen von Kindertageseinrichtungen in gleichem Umfang wie bisher von der Arbeit im Gruppendienst freistellen. Wenn nun aber die GRDrs 482/2011 (Neufassung) so wie vorgelegt beschlossen würde, bedeute dies eine Halbierung der Leitungsfreistellung. Da der vorliegende Antrag Nr. 298/2011 auf haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen zurückgehe, wäre es sinnvoll, die Abstimmung über die Leitungsfreistellung in die Haushaltsplanberatungen zu verschieben. Weiter weist sie darauf hin, dass das in der Ziffer 4 des genannten Antrags gewünschte Umsetzungskonzept zu den beantragten Maßnahmen noch nicht vorliegt und dass in der GRDrs 399/2011 "Bericht des Jugendamtes als Träger der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder" für sinnvolle Personalgewinnungsmaßnahmen ein Finanzrahmen von 280.000 € beschrieben ist.

Durch StR Kanzleiter (SPD) wird ergänzend zu StR Pätzold der Antrag Nr. 298/2011 eingehend begründet. Dabei unterstreicht er zum einen, dass die Verwaltung mit der GRDrs 753/2011 dargelegt hat, dass es keine Verringerung der Leitungsfreistellung gibt, wobei er eine Zustimmung des KVJS zu der von der Verwaltung vorgesehenen Vorgehensweise unterstellt, und zum anderen, dass die Antragsteller des Antrags Nr. 298/2011 eine Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten anstreben. Er plädiert dafür, zur Schaffung einer Grundlage für die weitere Vorgehensweise der Verwaltung heute die entsprechenden Abstimmungen durchzuführen. Eine Vertagung in die Haushaltsplanberatungen wäre seines Erachtens politisch nicht vermittelbar.

Auch StR Gulde (FW) unterstützt vom Grundsatz her eine bessere Personalausstattung der Kindertagesstätten. Bei der Vorgehensweise müsse man sich allerdings vergegenwärtigen, dass Verbesserungen nicht nur in einigen Einrichtungen, sondern insgesamt stattfinden müssten. Bezogen auf die Freistellungsthematik hebt er auf die Beschlussantragsziffer 6 der GRDrs 482/2011 ab. Von ihm wird angemahnt, erst im Haushalt über weitere Ausgaben zu entscheiden. Die Gemeinderatsfraktion Freie Wähler unterstütze den Beschlussantrag. Der Antrag Nr. 298/2011 werde allerdings abgelehnt.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) erklärt, es sei nicht nachvollziehbar, einerseits in der GRDrs 482/2011 (Neufassung) die Leitungsfreistellung um die Hälfte zu reduzieren und diese dennoch durch interne Vorgehensweisen beizubehalten.

Herr Agster legt nochmals Wert darauf, dass die Beschlussantragsziffer 1.5 der GRDrs 482/2011 um eine Formulierung ergänzt wird, mit der entsprechend der GRDrs 753/2011 zum Ausdruck kommt, dass die Leitungsfreistellungen im bisherigen Umfang erhalten bleiben. Solange dies nicht erfolgt, sei dem gemeinsam verfolgten Anliegen nicht Genüge getan.

Zur Klarstellung wird von BMin Fezer zu Protokoll gegeben, mit der Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der KiTaVO solle eine Verbesserung der Personalausstattung bei allen Kindertagesstätten, den städtischen und den Einrichtungen der freien Träger, erreicht werden. Somit komme durch die Umsetzung dieser Verordnung mehr Personal in die Einrichtungen. Durch dieses zusätzliche Personal in den städtischen Einrichtungen sei es kein Problem, die Leitungsfreistellung im bisherigen Umfang beizubehalten. Dennoch hätten die Einrichtungen mehr Personal als vorher. Dies bedeute eine Standardverbesserung.

Auch bei den Einrichtungen der freien Träger erfolge durch die Verordnung eine Verbesserung des Personalschlüssels. Dort werde im Gegensatz zur Vergangenheit ebenfalls eine Leitungsfreistellung, die eine freiwillige Leistung darstellt, gefordert. Zu darüber hinaus gehenden Verbesserungen, die aus Gründen der Gleichbehandlung auch den Einrichtungen der freien Träger zugute kommen müssen, wird von ihr angeführt, sie freue sich natürlich über weitere Stellen für die Kindertagesstätten, aber als Bürgermeisterin der Landeshauptstadt fühle sie sich auch den städtischen Gesamtfinanzen verantwortlich. Daher sehe ihr Vorschlag eine Verbesserung der Gesamtsituation vor (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus). Mit diesem Vorschlag könne sie auch den Einrichtungen und den Eltern unter Wahrung ihrer Verantwortung gegenübertreten. In der Gesamtabwägung könne sie alles, was über den Verwaltungsvorschlag hinausgeht, nicht vertreten.

Gegenüber StR Rockenbauch zitiert Herr Pfeifle aus Anlage 2 der GRDrs 482/2011 (Neufassung): "Der Mindestpersonalschlüssel nach Abs. 1 berücksichtigt die gesetzlich vorgesehene Einrichtungsleitung im Sinne des § 47 SGB VIII." Danach sei für jede Einrichtung eine Fachkraft in der Funktion einer Leitung zu bestimmen. Somit, und dies sei die Gesamtaussage, seien also die Leitungsaufgaben letztendlich im Mindestpersonalschlüssel enthalten. Gleichzeitig erkläre die Stadtverwaltung, dies sei nicht ausreichend. Hier müsse Zusätzliches unternommen werden. An dieser Stelle komme der bisherige, auch im Vergleich zu den freien Trägern sehr gute Personalschlüssel zum Tragen. Daher habe man sich auf den Kompromiss verständigt, die Leitungsfreistellung zu halbieren. Vereinfacht ausgedrückt werde die Halbierung den freien Trägern übertragen. Gleichzeitig müsse gesehen werden, dass der Mindestpersonalschlüssel auch Leitungsaufgaben beinhaltet. Deswegen beinhalte der Verwaltungsvorschlag, aus dem Gruppenschlüssel die Leitungsaufgaben herauszunehmen, um diese an der Leitung zu konzentrieren. Das Ergebnis dieser Umschichtungen sei eine Beibehaltung der bisherigen Leitungsfreistellung.

Auch einer Bitte des Vorsitzenden nachkommend informiert EBM Föll, im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mindestpersonalverordnung gebe die Landeshauptstadt zusätzlich 16,3 Mio. € aus. Beim städtischen Träger führe dies in den bestehenden Gruppen zu 113,65 zusätzlichen Personalstellen. Bei den freien Trägern werde dadurch eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung erreicht (11,5 Mio. € zusätzliche Mittel). Im Vergleich zur derzeitigen Ist-Situation trete also bei den bestehenden Gruppen eine erhebliche Verbesserung ein. Zudem bittet er zu sehen, dass, obwohl es sich um eine Landesvorschrift handelt, die Finanzierung durch das Land nur teilweise stattfindet, nämlich durch die Bereitstellung von zusätzlich 8,9 Mio. € über den Finanzausgleich. Einen wesentlichen Teil der Mehraufwendungen (7,5 Mio. €) habe die Landeshauptstadt selbst durch originär kommunale Mittel zu finanzieren. Eigentlich müsste hier das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip greifen. Es könne doch nicht sein, dass das Land eine Verordnung erlässt, die bei den Kommunen in Baden-Württemberg zu zusätzlichen Ausgaben in der Größenordnung von 500 Mio. € führt. Diese zusätzlichen Ausgaben müsse, egal welche Parteien in der Regierungsverantwortung stehen, das Land tragen. Die Kommunen müssten dies gegenüber der Landesregierung einfordern. Nicht ohne Grund habe der Tübinger Oberbürgermeister Palmer vor wenigen Wochen dem Land eine Klage angedroht. In den noch laufenden Verhandlungen mit dem Land spielten neben diesem Thema auch der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung und schulische Themen, insbesondere die Umstellung der Grundschulen auf Ganztagesschulen, eine Rolle. Nicht in Ordnung sei es, dass das Land seiner Finanzierungsverantwortung zu Lasten der Kommunen nicht nachkommt. Der Gemeinderat sollte dem Beschlussantrag der Verwaltung, so seine Bitte, folgen.

Danach fährt er fort, in den Haushaltsplanberatungen gebe es eine Vielzahl von Vorlagen, die weitere Verbesserungen, was die Qualitätsentwicklung anbelangt, aber auch den weiteren Angebotsausbau zum Inhalt haben. Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung erfordere 100 Mio. € an Investitionskosten und zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 50 Mio. €. Diese Summen zeigten, dass eine Beurteilung in einem Gesamtkontext notwendig ist. Die Grenzen des Stadthaushalts gehörten beachtet.

Bereits im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 enthalten sei die Umsetzung der GRDrs 482/2011 (Neufassung), was die zusätzlichen finanziellen Ressourcen anbelangt wie auch was die zusätzlichen Stellen beim städtischen Träger anbelangt. Ebenfalls seien im Entwurf bereits die in der Ziffer 2 des Antrags Nr. 298/2011 thematisierten Fortbildungsmittel zur Umsetzung des Orientierungsplans berücksichtigt. Dies sei selbstverständlich, da es sich um zweckgebundene Mittel handle.

Entgegen einer Aussage von StR Kanzleiter teilt StRin Ripsam mit, ihre Fraktion sei nicht gefragt worden, ob sie dem Antrag Nr. 298/2011 beitreten will.

Eingeräumt wird durch Herrn Pfeifle zur Ziffer 3 des Antrags Nr. 298/2011, dass für die Personalgewinnung, im Gegensatz zu den Themen der Antragsziffern 1 und 2, noch kein Umsetzungskonzept vorliegt. Dazu befinde sich allerdings eine Antragsbeantwortung in der verwaltungsinternen Abstimmung. Als Personalbürgermeister unterstreicht der Vorsitzende, nicht die Stellenschaffung, sondern deren Besetzung werde schwierig.

Im weiteren Verlauf bringt BM Wölfle, der auch das noch ausstehende Umsetzungskonzept zum Thema Weiterbildung anspricht, zum Ausdruck, dass für ihn der Wunsch, die Entscheidungen im Rahmen einer Gesamtschau, also im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zu treffen, nachvollziehbar ist. Als Kompromiss sieht er es an, heute lediglich über den Beschlussantrag der GRDrs 482/2011 (Neufassung) abzustimmen.

Anschließend spricht sich StRin Ripsam, indem sie nochmals auf die nicht mögliche Beratung der heute genannten Zahlen in ihrer Fraktion hinweist, erneut für eine Verschiebung aller in der Aussprache angesprochenen Themen in die Haushaltsplanberatungen aus. Bis dahin liege dann ja auch vielleicht das im Antrag Nr. 298/2011 angeforderte Umsetzungskonzept vor. Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 1 Mio. € gehörten doch mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Sollte heute der Komplex Leitungsfreistellungen zur Abstimmung gestellt werden, müsste sich ihre Fraktion - da diese Fragestellung nicht im notwendigen Umfang geklärt ist - zumindest der Stimme enthalten. Den Ziffern 1 und 3 des Antrags Nr. 298/2011 könne heute ebenfalls nicht zugestimmt werden, da keine Klarheit darüber besteht, mit welchen konkreten Maßnahmen die beantragten Mittel hinterlegt werden sollen. Eine Vertagung in die Haushaltsplanberatungen erhebt sie zum Antrag.

StR Kanzleiter hält ebenfalls an seiner Position fest, die Vorlage sowie den Antrag heute zur Abstimmung zu stellen. Die Ziffer 2 des Antrages erachtet er durch Erklärung des Ersten Bürgermeisters als erledigt (s. diese Seite, dritter Absatz, vorletzter Satz). Zur Ziffer 3 müsse noch im Laufe des Jahres ein Umsetzungskonzept vorgelegt werden.
Für die CDU-Gemeinderatsfraktion erfolgt durch StR Kotz (CDU) die Klarstellung, die absehbare Stimmenthaltung seiner Fraktion habe nichts mit den Inhalten, sondern damit zu tun, dass das Verfahren, zum jetzigen Zeitpunkt über die haushaltsrelevanten Themen abzustimmen, als falsch angesehen wird.

Die Aussprache abschließend stellt BM Wölfle die nachstehenden Abstimmungsergebnisse fest:

- Den Antrag von StRin Ripsam (CDU), die Entscheidung über den Beschlussantrag der GRDrs 482/2011 (Neufassung) in die kommenden Haushaltsplanberatungen zu verschieben, lehnt der Verwaltungsausschuss bei 6 Ja-Stimmen und 11 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt der GRDrs 482/2011 (Neufassung) bei 11 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.

- Antrag Nr. 298/2011

Ziffer 1:
Für die personelle und sachliche Ausstattung der Kindertagesstätten mit besonders vielen Bonuscard-Kindern werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € bereitgestellt.

Mehrheitliche Zustimmung durch den Verwaltungsausschuss (9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Ziffer 2:
Die vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Orientierungsplans zur Fortbildung von Mitarbeitern bewilligten Mittel in Höhe von 650.000 € werden den freien und städtischen Trägern in Stuttgart zur Verfügung gestellt.

Durch Erklärung des Ersten Bürgermeisters erledigt (s. Seite 6, Abs. 3 dieses Protokolls).

Ziffer 3:
Für Maßnahmen zur Verbesserung der Personalgewinnung werden dem Jugendamt im Bereich der städtischen Kindertagesstätten 1 Mio. Euro zusätzlich bewilligt.

Mehrheitliche Zustimmung durch den Verwaltungsausschuss (11 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes bitte BM Wölfle die Jugendamtsverwaltung, das Thema Personalgewinnung in einem abgestimmten Verfahren, also nicht nur jugendamtsspezifisch, zu bearbeiten.
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