1.1 6-stündige Öffnungszeit in VÖ-Gruppen (5 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit,
1.2 8-stündige Öffnungszeit in Ganztagesgruppen (7 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit),
1.3 23 Schließ- und 29 Urlaubstage im Jahr,
1.4 auf Antrag eines Trägers und Beschluss des Gemeinderats können bei Ganztagesbetreuung erweiterte Öffnungszeiten bis zu 10 Stunden für maximal 50 % der Ganztagsgruppen in einer Einrichtung angeboten wer-den,
1.5 über die KiTaVO hinaus werden den o. g. Trägern Ressourcen in Höhe von 0,09 Fachkraftstellen pro Gruppe für Leitungsfreistellung anerkannt bzw. zur Verfügung gestellt,
1.6 der Stellenschlüssel für die bisherigen Früh- und Spätdienste beim städtischen Träger wird an die Vorgaben der KiTaVO angepasst.