Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 382/2015
Stuttgart,
05/11/2015



Erweiterung EU-Schulfruchtprogramm



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.05.2015



Beschlußantrag:

Aus den bereit gestellten HH-Mitteln können alle öffentlichen Schulen in Stuttgart gefördert werden, die nach den geltenden Richtlinien des EU-Schulobst- und Gemü- seprogramms (früher Schulfruchtprogramm) förderberechtigt sind.



Begründung:


Der Beschluss GRDrs. 189/2014 „Verwendung städtischer Mittel für das EU-Schul- fruchtprogramm“ bezieht sich nur auf die städtischen Grund- und Sonderschulen (Grundstufe), da dies zum damaligen Zeitpunkt der Stand der Förderrichtlinien war. Eine Erweiterung auf weiterführende Schulen ist mit diesem Beschluss nicht ge- deckt.

Da die Förderrichtlinien zum Schuljahr 2015/2016 nach Information des Regierungs- präsidiums Tübingen vom 15. April 2015 geändert werden und künftig auch weiter- führende Schulen bis einschließlich Klasse 8 teilnehmen können, soll der Beschluss erweitert werden. Gleichzeitig erhöht die EU den Finanzierungsanteil von 50% auf 75%, so dass die Haushaltsmittel auch für eine erweiterte Zahl an teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ausreichen würde.

Damit könnte bei entsprechender Antragstellung der Schulen bei gleichbleibender Förderung durch die Stadt Stuttgart die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die vom EU-Schulobst- und Gemüseprogramm profitieren, verdoppelt werden.






Finanzielle Auswirkungen

Für das EU Schulobst- und Gemüseprogramm stehen Haushaltsmittel zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen

- Informationsschreiben zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm
- Teilnahmevoraussetzungen und Rahmenbedingungen im Schuljahr 2015/2016

<Anlagen>


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