Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5675-00
GRDrs 509/2023
Stuttgart,
06/12/2023


Erhebliche Mehraufwendungen bei der Unterhaltung Infrastruktur Sport- und Versammlungsstätten des Amts für Sport und Bewegung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.06.2023
04.07.2023

Bericht:

Das Amt für Sport und Bewegung betreibt eine Vielzahl von Sport- und Versammlungsstätten, die für den Sportbetrieb, insbesondere im Wettkampf- und Leistungssport, in der Landeshauptstadt unabdingbar sind. Die im Zusammenhang mit dem Betrieb anfallenden Aufwendungen, vor allem im Bereich der Bauunterhaltung, Gebäudereinigung und Gebäudeversicherung, sind in den letzten Jahren stark gestiegen und mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die so nicht mehr aus dem laufenden Budget gedeckt werden können.

Gerade bei den Sport- und Versammlungsstätten sind eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und damit verbunden sind zwingend Maßnahmen zur Bestandssicherung, zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht der Sport- und Versammlungsstätten durchzuführen und können auch im Umfang weder qualitativ noch quantitativ reduziert werden.

Da bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 der städtische Haushalt – wie in den Vorjahren – keine Steigerungsraten für Inflationsausgleich oder Preiserhöhungen enthält, können die Mehrkosten aus den nachfolgend dargestellten Kostensteigerungen aus den vorhandenen Planansätzen nicht mehr gedeckt werden und müssen im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 entsprechend zusätzlich berücksichtigt werden:







Mehraufwendungen bei der Unterhaltung der Infrastruktur durch Kostensteigerungen
Die bekanntermaßen in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Baupreise, die Festlegung der Mindestlöhne etc. wirken sich unmittelbar auch auf die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur und damit auch auf die für den Sportbetrieb erforderlichen Sport- und Versammlungsstätten aus.

Ein hilfreicher Indikator, um die Kostensteigerungen deutlich zu machen, ist der vom Statistischen Landesamt regelmäßig (quartalsweise) erhobene Baupreisindex. Bei gewerblichen Betriebsgebäuden betrug die prozentuale Veränderung von November 2015 bis November 2022 52,92%. Wenn man nur den Zeitraum von November 2020 bis November 2022 betrachtet, liegt die prozentuale Kostensteigerung bei 32,35%.

Die gestiegenen Baupreise stellen eine große Herausforderung für die Bauunterhaltung dar, da es nur selten eine Alternative zur Beauftragung der Maßnahmen und damit zum Akzeptieren der hohen Angebote gibt. Da zu jeder Zeit sichergestellt sein muss, dass die Infrastruktur in einem betriebsfähigen und betriebssicheren Zustand ist und ihre Funktion (Bereitstellung von Infrastruktur für Schulbetrieb, Trainingsbetrieb und Veranstaltungsbetrieb) erfüllt, ist eine deutliche Erhöhung des Budgets zwingend erforderlich. Vor allem auch im Hinblick auf die rechtlich vorgeschriebenen, sicherheitsrelevanten Wartungen und Sachverständigenprüfungen in den großen und publikumsrelevanten Versammlungsstätten wie dem GAZi-Stadion auf der Waldau, der SCHARRena und der Eiswelt Stuttgart.

Die Planansätze für die Unterhaltung der Gebäude wurden seit dem jeweiligen Bau bzw. der Inbetriebnahme des Gebäudes, d.h. teilweise über Jahrzehnte nicht mehr angepasst. Der Ansatz für die Unterhaltung aller vom Amt für Sport und Bewegung betriebenen Gebäude beträgt 948.100 EUR.

Um den Betrieb weiterhin sicher und den rechtlichen Vorgaben entsprechend gewährleisten zu können ist eine Erhöhung der Ansätze um 40% erforderlich. Dies entspricht gerundet 379.300 EUR jährlich.

Bei Erhöhung des Budgets für die genannten Unterhaltungsmaßnahmen muss auf Basis dieser neuen Eckdaten auch die budgetierte interne Leistungsverrechnung (ILV) mit dem Hochbaumt um 64.500 EUR jährlich erhöht werden.


Mehraufwendungen bei der Reinigung durch Kostensteigerungen
Aufgrund von Tariferhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk erhöhen sich ohne Einfluss seitens der Stadt regelmäßig die Reinigungskosten. Seit Aufnahme der Gebäudereinigung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Jahr 2007 ist ein gesetzlicher Mindestlohn vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer gesetzliche Verpflichtungen bestehen, deren Einhaltung das Hauptzollamt kontrolliert. Das hat zur Folge, dass auf Seiten des Auftraggebers tarifliche Erhöhungen auch bei laufenden Verträgen umgesetzt werden müssen.

In den letzten zehn Jahren gab es jährlich eine Tariferhöhung. Das Liegenschaftsamt, welches zentral - als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) - innerhalb der Stadtverwaltung für die Ausschreibung und das Vertragswesen der Reinigungsverträge zuständig ist, teilt diese den betroffenen Ämtern mit. Die Erhöhungen sind zwingend umzusetzen. Durch die stetigen Kostensteigerungen und durch neue, notwendige Verträge reicht das vorhandene Budget bei weitem nicht mehr aus. Am Reinigungsumfang wurde dabei nichts verändert.

Zusätzlich zu den Tariferhöhungen hat die Landeshauptstadt Stuttgart (vgl. Info BM Fuhrmann / 23-3.3 vom 13.03.2023) aktuell dem Antrag der Landesinnung und des Fachverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks Baden-Württemberg zugestimmt, alle bestehenden Dienstleistungsverträge im Gebäudereiniger-Handwerk aufgrund der gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten um 5% zu erhöhen. Diese Erhöhung aller Reinigungsverträge gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023.

Die Planansätze für die Gebäudereinigung aller vom Amt für Sport und Bewegung verwalteten Gebäude betragen 346.450 EUR. Tatsächlich sind aber allein im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 496.000 EUR (ohne Erhöhung Reinigungsumfang) entstanden. Um die für den Betrieb der Sportstätten notwendigen Reinigungsleistungen erbringen lassen zu können, ist eine Erhöhung der Ansätze für Reinigungskosten um 163.500 EUR pro Jahr zwingend erforderlich.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Unterhaltung der Infrastruktur durch Kostensteigerungen/ 420
379,3
379,3
379,3
379,3
379,3
Anpassung Serviceleistung Hochbauamt/ 481
64,5
64,5
64,5
64,5
64,5
Mehraufwendungen bei der Reinigung durch Kostensteigerungen/ 420
163,5
163,5
163,5
163,5
163,5
Finanzbedarf
607.300
607.300
607.300
607.300
607.300
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Unterhaltung der Infrastruk-tur durch Kostensteigerun-gen/ 420
948,1
948,1
948,1
948,1
948,1
Anpassung Serviceleistung Hochbauamt/ 481
126,2
126,2
126,2
126,2
126,2
Mehraufwendungen bei der Reinigung durch Kosten-steigerungen/ 420
346,45
346,45
346,45
346,45
346,45
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen.
Aus Sicht des Referates WFB ist das Amtsbudget im Bereich Unterhaltung Infrastruktur auskömmlich. Bereits im Rahmen der in Verwaltungszuständigkeit erfolgenden Prüfung der vom Fachamt angemeldeten Sondereinflüsse wurde das Unterhaltungsbudget für den Doppelhaushalt 2024/2025 aufgestockt. Zudem war das Unterhaltungsbudget zum Doppehaushalt 2022/2023 sehr umfangreich und für verschiedene Zwecke (u.a. Verkehrssicherung Baumbestand und Flutlichtmasten, Wartungsverträge SCHARRena) signifikant und vor allem dauerhaft erhöht worden. Hinsichtlich der eingetretenen Energiekostensteigerungen wurden allein für die Sportstätten zuletzt über den Nachtragshaushalt 2023 zusätzlich über 900.000 EUR jährlich bereit gestellt.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister



Anlagen:

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