Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
9561-05
GRDrs
1198/2021
Stuttgart,
11/15/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
19.11.2021
Gebührenbefreiung bei Bauvorhaben für Sportvereine
Beantwortung / Stellungnahme
Entsprechend § 10 LGebG, Absatz 4 (Landesgebührengesetz) sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrtspflege gebührenbefreit.
Die Eintragung als gemeinnütziger Verein begründet noch keine Gebührenbefreiung.
Eine Entlastung der Sportvereine von entsprechenden Gebühren wäre lediglich über eine entsprechende zusätzliche Förderung möglich. Generell sind anfallende Gebühren im Rahmen von Baumaßnahmen bereits heute nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung förderfähig.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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938/2021 (Ziff. 14) Die FrAKTION
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
<Anlagen>