Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 9561-05
GRDrs 1198/2021
Stuttgart,
11/15/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Gebührenbefreiung bei Bauvorhaben für Sportvereine

Beantwortung / Stellungnahme

Entsprechend § 10 LGebG, Absatz 4 (Landesgebührengesetz) sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrtspflege gebührenbefreit.

Die Eintragung als gemeinnütziger Verein begründet noch keine Gebührenbefreiung.

Eine Entlastung der Sportvereine von entsprechenden Gebühren wäre lediglich über eine entsprechende zusätzliche Förderung möglich. Generell sind anfallende Gebühren im Rahmen von Baumaßnahmen bereits heute nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung förderfähig.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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938/2021 (Ziff. 14) Die FrAKTION




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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