Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 198/2010
Stuttgart,
04/21/2010



Erhöhung und Sanierung der Lärmschutzwand an der B 10/27 in Zuffenhausen
- Bau- und Vergabebeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.05.2010
19.05.2010
20.05.2010



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

Der Erhöhung der Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße B 10/27, Ortsdurchfahrt Zuffenhausen, im Bereich zwischen der Brücke Unterländer Straße und der Stahlhochbrücke, mit Gesamtkosten in Höhe von 3.460.000 € (einschließlich Ablösung in Höhe von 600.000 € und aktivierungsfähiger Eigenleistung von 160.000 €), wird zugestimmt.


2. Finanzierungsbeschluss

2.1 Die Auszahlungen in Höhe von 3.300.000 € (ohne aktivierte Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt beim Projekt 7.665010 – Erhöhung Lärmschutzwand, B 10/27 Zuffenhausen wie folgt gedeckt:

Jahr 2009 und früher
200.000 €
Jahr 2010
1.300.000 €
Jahr 2011
1.700.000 €
Jahr 2012
100.000 €
Gesamt
3.300.000 €


2.2 Im Teilfinanzhaushalt 2010 wird beim Projekt 7.665010 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300.000 € zugelassen.

2.3 Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 300.000 € werden nicht veranschlagte Mehreinnahmen aus dem Kostenersatz des Bundes in 2010 beim Projekt 7.665010 herangezogen.

2.4 Für die beim Projekt 7.665010 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 992.000 € im Haushaltsjahr 2011 wird eine im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamtes in 2010 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

2.5 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 160.000 € werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden auf das o. g. Projekt umgesetzt.


3. Vergabeschluss

3.1 Vergabe der Sanierungs- und Bauarbeiten
Der Vergabe der Bauarbeiten für die Sanierung und Erhöhung der Lärmschutzwand an die Firma Josef Rädlinger aus Vilshofen, mit einer Vergabesumme von 2.058.291 € incl. 19 % MWSt, wird zugestimmt. Für Unvorhergesehenes werden 101.709 € angesetzt, so dass insgesamt 2.160.000 € bereitgestellt werden.

3.2 Vergabe von Ingenieurleistungen
Der Vergabe von mit der Bauüberwachung zusammenhängenden Ingenieurleistungen an die Arbeitsgemeinschaft SW Ingenieure, Asperger Straße 8 in 71634 Ludwigsburg und Weiske und Partner, Johannesstraße 75 in 70176 Stuttgart mit einer Honorarsumme von 125.902 € incl. 19 % MWSt wird zugestimmt. Für Unvorhergesehenes werden 6.098 € angesetzt, so dass insgesamt 132.000 € bereitgestellt werden.


Begründung:


Allgemeines

In der GRDrs 1393/2009 wurde berichtet, dass die Lärmschutzwand entlang der B 10/27 auf ca. 620 m Länge saniert und erhöht werden soll. Dieser Bereich erstreckt sich zwischen der Unterländer Straße bis ca. 100 m nach Norden über die Zabergäubrücke hinaus. Dadurch kann der Lärmschutz für Zuffenhausen östlich der B 10/27 verbessert werden. Die schallabsorbierende Verkleidung der Lärmschutzwand verhindert dabei Schallreflexionen auf die gegenüberliegende Bebauung an der Schwieberdinger Straße.

Die bestehende Lärmschutzwand ist Eigentum des Bundes. Die Stadt wird die Lärmschutzwand im Auftrag des Bundes gegen Kostenersatz sanieren und erhöhen.

Über die Abwicklung der Maßnahme wurde mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Herstellungskosten für die Sanierung und Erhöhung der Lärmschutzwand in Höhe von 2.700.000 € werden von der Stadt vorfinanziert. Der Bund wird der Stadt seinen Kostenanteil in Höhe von voraussichtlich 1.320.000 € ersetzen (siehe Anlage 2). Die Stadt wird einen Ablösebetrag in Höhe von ca. 600.0000 € an den Bund zahlen. Damit geht die gesamte Lärmschutzwand in das Eigentum des Bundes über. Es entstehen der Stadt somit keine weiteren Folgekosten.

Der Bau beginnt Anfang Juli 2010, das Bauende ist für Dezember 2010 geplant. Mit der Einrichtung des Baufeldes wird der stadtauswärtige Verkehr der B 10/27 auf 2 Spuren geführt. Von der zweispurig geführten B 27 zweigt die B 10 mit einer Spur ab. Durch diese geordnete Verkehrsführung wird eine störungsfreie Verkehrsabwicklung während der Bauzeit erreicht.


Graffiti

In seiner Sitzung am 02. Februar 2010 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Vorderseite der Lärmschutzwand geordnet mit Graffiti gestaltet werden kann.

Mittlerweile hat die Verwaltung über den Graffitibeauftragten des Jugendhauses einen Graffitikünstler mit der Herstellung eines Gestaltungsentwurfes für den Bereich um die Zabergäubrücke beauftragt. Die Bemalung dieses etwa 100 m langen Teilstücks der Lärmschutzwand bis zu einer Höhe von etwas über 2,5 m könnte in den Bauablauf integriert werden. Die Kosten würden sich auf ca. 25.000 € belaufen.


Vergabe der Bauarbeiten

Die Arbeiten für die Sanierung und Erhöhung der Lärmschutzwand wurden am 28.01.2010 öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung haben 3 Firmen Angebote abgegeben (siehe Anlage 3).

Der preisgünstigste Bieter ist die Firma Josef Rädlinger aus Vilshofen mit einer Angebotssumme von 2.058.291 €. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag an die Firma Rädlinger zuerteilen. Einschließlich 101.709 € für Unvorhergesehenes sind insgesamt 2.160.000 € bereitzustellen.


Vergabe der Ingenieurarbeiten

Es wird vorgeschlagen, die mit der Bauüberwachung zusammenhängenden Ingenieurleistungen an die Arbeitsgemeinschaft SW Ingenieure, Asperger Straße 8 in 71634 Ludwigsburg / Weiske und Partner, Johannesstraße 75 in 70176 Stuttgart mit einer Auftragssumme von 125.902 €. zu vergeben. Einschließlich 6.098 € für Unvorhergesehenes sind 132.000 € bereitzustellen.

Zu den o. g. Ingenieurleistungen zählen neben der Bauüberwachung, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie die Überprüfung der von der Baufirma gelieferten Werkpläne. Das Büro SW-Ingenieure war bereits mit der Planung der Lärmschutzwand beauftragt.

Das Honorar wurde auf der Grundlage der HOAI ermittelt und ist angemessen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme ist im Doppelhaushalt 2010/2011 mit Gesamtkosten von 3.000.000 € veranschlagt, wobei ein Anteil von 200.000 € bereits zum Doppelhaushalt 2008/2009 für Planungen bereit gestellt wurde. Die Stadt finanziert die Gesamtherstellungskosten von 2.700.000 € vor. Einschließlich 600.000 € Ablösekosten und 160.000 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen (nicht zahlungswirksam) ergeben sich Gesamtkosten von 3.460.000 €, davon 3.300.000 € zahlungswirksam. Die Ablösekosten sind im Doppelhaushalt 2010/2011 weder als Einzahlung noch als Auszahlung veranschlagt, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, die Ablösekosten mit dem Kostenersatz des Bundes zu verrechnen. Die abgeschlossene Kostenvereinbarung mit dem Bund enthält nun diese Verrechnungsoption nicht mehr, sondern beinhaltet eine Bruttoabwicklung. Die von der Stadt zu tragenden Kosten ändern sich hierdurch nicht, jedoch erhöhen sich die brutto zu finanzierenden Kosten auf 3.300.000 €. Der Bundesanteil an der Maßnahme beträgt 1.320.000 €. Hierfür wurden im Doppelhaushalt 2010/2011 Einnahmen in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt. Tatsächlich ergeben sich somit Mehreinnahmen von 320.000 €, die zur Deckung der durch den Wegfall der Verrechnungsoption entstehenden Mehrausgaben von 300.000 € herangezogen werden. Der städtische Anteil an den Herstellungskosten beträgt 1.380.000 €. Einschließlich der Ablösezahlungen in Höhe von 600.000 € entfallen auf die Stadt somit 1.980.000 € zuzüglich 160.000 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen. Die Maßnahme ist finanziert.

PS-Nr.:7.665010.001.001
Auftrag SAP:M7660911831K (Einzahlungen)
PS-Nr.:7.665010.300.003
Auftrag SAP:M7660912831K (Auszahlung)
Auftrag CATS:M7660046031C




Nach Zahlung des Ablösebetrags für die Lärmschutzwand in Höhe von 600.000 € entstehen der Stadt keine weiteren Folgekosten.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Der Bezirksbeirat Zuffenhausen hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 der Maßnahme zugestimmt. Am 27.04.2010 wurde er über die weiteren Entwicklungen unterrichtet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Lageplan (Anlage 1)
Kostenanschlag (Anlage 2)
Wertungstabelle (Anlage 3)





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Baubeschluß Anlage 1.pdf Anlage 2 Kosten.pdf Anlage 3 Ausschr erg.pdf