Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz:
RSO 0601-00
GRDrs
571/2015
Stuttgart,
07/08/2015
Vorbereitung der Wahl des 16. Landtags von Baden-Württemberg am 13. März 2016
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.07.2015
29.07.2015
Beschlußantrag:
1. An die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte nach § 13 Landtagswahlgesetz (LWG) werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Landtagswahl geltenden Pauschalentschädigungen gezahlt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 55 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 314 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 7 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Wahlhelfer werden gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vergütet.
Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten der Wahl wird für die Einstellung von zusätzlichen Aushilfskräften sowie für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ein zusätzlicher Gesamtpersonalaufwand von insgesamt bis zu 359 Wochen benötigt.
Die in Anlage 1 dargestellten Kosten werden in den Haushaltsplanentwurf 2016 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt – eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Gesamtkosten der Maßnahme
942 700 €
Objektbezogene Einnahmen
549 000 €
Von der Stadt zu tragen
393 700 €
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Referat AK
Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
Anlagen
1
Begründung
Begründung
1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in der aktuellen Fassung für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Für rund 2800 Wahlhelfer/-innen sind rund 192 000 € aufzuwenden.
2. Bei der Landtagswahl 2016 ist mit bis zu 74 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u.a. die Wahlhelfer/-innen geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale und das Briefwahlauszählungszentrum eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, über 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich.
Es ist vorgesehen
36 Mitarbeiter/-innen für die Wahlscheinausstellung (einschließlich der repräsentativen Wahlstatistik) und der Prüfung der Niederschriften
6 Mitarbeiter für das Wahlurnenlager und Transportarbeiten und
5 Mitarbeiter/innen für Schreibtätigkeiten, Verwaltungsarbeiten, Internet- und EDV-Arbeiten sowie die Wahlhelferberufung
einzustellen.
Ergänzend wird die Arbeitszeit von 7 Mitarbeiter/-innen des Statistischen Amtes auf 100 Prozent erhöht.
Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu 8 weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden. Die Gesamtkosten für die Landtagswahl in Höhe von insgesamt 942 700 € gliedern sich wie folgt:
Sachkosten
Drucksachen
34 000 €
Portokosten
293 000 €
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
192 000 €
Wahllokale, IuK, sonstiges
61 000 €
Personalkosten
Aushilfen, Aufstockungen, sonstige Personalkosten
362 700 €
Soweit das Land die bisherige Erstattungsregelung beibehält, ist mit einer Kostenerstattung von ca. 549 000 € zu rechnen.
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