Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Referat Jugend und Bildung

Gz: SI,JB
GRDrs 1016/2023
Stuttgart,
10/11/2023



Förderung von Mehraufwendungen freier Träger der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe durch Energiepreissteigerungen im Jahr 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.10.2023
23.10.2023
25.10.2023



Beschlußantrag:

1. Von Sozialamt, Jugendamt oder Gesundheitsamt geförderte Träger, die Mehraufwendungen durch inflationsbedingte Energiepreissteigerungen im Rahmen einer stadtweiten Abfrage gemeldet haben, erhalten für das Zuschussjahr 2022 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 80 % der gemeldeten Mehraufwendungen. Träger, die keine Rückmeldung abgegeben haben, können keinen Zuschuss erhalten.

2. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen (Rundschreiben 31/2005) ausgezahlt. Dabei wird die Bedarfsmeldung als Antrag gewertet. Auf die Einreichung eines Verwendungsnachweises wird verzichtet.

3. Die Verwaltung wird legitimiert, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

4. Der Finanzierung wird, wie im Kapitel „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gemeinderatsfraktionen von B90/GRÜNE und SPD haben mit Antrag 339/2022 auf die Belastungen von Akteur*innen im sozialen Bereich sowie in der Gesundheitsversorgung auf Grund der Energiepreisentwicklungen infolge des Krieges in der Ukraine aufmerksam gemacht. Darüber hinaus haben sich Stuttgarter Träger der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe verschiedentlich an die Ämter der Landeshauptstadt gewandt und um Unterstützung zur Kompensation der Belastung durch die gestiegenen Energiepreise bei den in freier Trägerschaft erbrachten Angeboten gebeten. Die Verwaltung hat im Oktober 2022 in einem Schreiben an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine entsprechende Unterstützung zugesagt. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt und Stadtkämmerei wurde eine Abfrage an die freien Träger der Wohlfahrtspflege sowie der Jugendhilfe konzipiert, mit der die Energiekostenmehrbelastungen ermittelt werden sollten. Auf dieser Grundlage sollte ein bedarfsorientiertes Konzept für einen Energiekostenzuschuss an die Träger öffentlicher Belange erarbeitet werden. Dabei sollten auch die Hinweise der Expert*innen-Kommission Gas und Wärme berücksichtigt werden, Sparanreize zu erhalten.


Zu Beschlussziffer 1:

Im März 2023 wurde durch Gesundheitsamt, Jugendamt sowie Sozialamt eine stadtweite Abfrage bei allen Trägern durchgeführt, die kommunale Zuwendungen von einem der drei Ämter erhalten. 155 Träger haben an der Abfrage teilgenommen und Daten zu Strom- und Heizkosten in den Jahren 2019 und 2022 zurückgemeldet. Die zurückgemeldeten Daten wurden durch die Stadtkämmerei zentral gesammelt und ausgewertet. Die von den Trägern gemeldeten Mehrkosten im Jahr 2022, im Vergleich zum Jahr 2019, beliefen sich auf 594.390 EUR für Strom- sowie Heizungskosten.

Die Verwaltung schlägt vor, 80 % der gemeldeten Mehraufwendungen als einmaligen Sonderzuschuss an die Träger zu gewähren. Dadurch wird der generell kommunizierten Einsparvorgabe von 20 %, die von den Energieverbrauchern erwartet wurde, Rechnung getragen.
Träger, die auf die Abfrage der Verwaltung keine Rückmeldung eingereicht haben, erhalten keinen Zuschuss.

Für das Jahr 2023 geht die Verwaltung davon aus, dass es auf Grund der multiplen Entlastungspakete des Bundes (StromPBG, EWPBG, etc.) keinen erhöhten Zuschussbedarf seitens der freien Träger gibt. Sollte es im Einzelfall doch Bedarfe geben, müssen diese von den zuschussberechtigten Trägern entsprechend geltend gemacht werden. Dabei kann es sich aber nur um Einzelfallentscheidungen handeln um bspw. die Zahlungsunfähigkeit des Trägers abzuwenden.

Zu Beschlussziffer 2:

Im Sinne der Verwaltungsökonomie auf Seiten der Stadtverwaltung als auch auf Seiten der Träger schlägt die Verwaltung vor, für die Ausschüttung des einmaligen Zuschusses ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Die Rückmeldung zur stadtweiten Abfrage soll als schriftlicher Antrag gewertet werden. Auf die Einreichung eines Verwendungsnachweises wird verzichtet. Die Rückmeldungen der Träger werden vor Ausschüttung des Zuschusses durch die jeweiligen Fachämter auf Plausibilität geprüft.
Die Auszahlung der Zuschüsse wird mit einem separaten Verfahren mit Bewilligungsbescheid durchgeführt.

Finanzielle Auswirkungen

Im Jahr 2023 entstehen für die Nachzahlungen für das Zuschussjahr 2022 folgende Mehraufwendungen, jeweils Kontengruppe 43110

THH/AmtsbereichZuschussbetrag (EUR)
THH 500 Sozialamt / 5003161 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
297.890
THH 510 Jugendamt / 5103162 Sonstige Förderung freier Träger
176.890
THH 530 Gesundheitsamt / 531F01
740
Gesamt
475.520

Die Aufwendungen werden gedeckt aus Mitteln der Deckungsreserve, Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet.




Isabel Fezer Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin Bürgermeisterin


Anlagen

---

<Anlagen>



zum Seitenanfang