Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 214/2012
Stuttgart,
04/18/2012



Gemeinschaftsschulen
Verwendung der Restmittel aus dem vorhandenen Budget des Qualitätsentwicklungsfonds




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.04.2012



Beschlußantrag:

1. Der Bereitstellung von Projektmitteln aus Restmitteln des Qualitätsentwicklungsfonds 2011 in Höhe von 731.000,00 Euro für die Unterstützung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule wird zugestimmt.


2. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird die Mittel für folgende Aufgabenbereiche im Rahmen der zusätzlichen Unterstützung von Schulen an der Schnittstelle zwischen Landesaufgaben (pädagogische Konzeption) und kommunalen Schulträgeraufgaben zur Verfügung stellen:


3. Die Schulen können sich mit ihren konkreten Wünschen und Anforderungen um die Mittel beim Schulverwaltungsamt bewerben.


4. Die Auswahl der Schulen erfolgt im Unterausschuss „Schulsanierungen/Schulentwicklungsplanung.“


5. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 731.000,00 EUR werden wie folgt gedeckt:

Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt,
Kostenartengruppe 42510 – sonst. Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen


Begründung:


A) Ausgangssituation

Die Landesregierung Baden-Württemberg plant die Einführung von Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2012/2013. Als Träger der Bildungsinhalte ist das Land dabei für die inhaltlich-pädagogischen Fragestellungen und somit für die wesentlichen Unterstützungsleistungen insbesondere hinsichtlich der Erarbeitung einer pädagogischen Gesamtkonzeption für potenzielle Gemeinschaftsschulen verantwortlich.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 01.12.2011 im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen 48 Handlungsempfehlungen beschlossen. Er hat dabei der Verwaltung den Auftrag erteilt, für insgesamt sieben Schulstandorte die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu prüfen. Weitere Schulen können folgen. Zwischenzeitlich hat z. Bsp. die Steinenbergschule ebenfalls Interesse an der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule angemeldet.

In ihrem Haushaltsantrag Nr. 395/2011 erwartet die GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass sich mehrere Schulen auf den Weg zur neuen Schulform der Gemeinschaftsschule machen und beantragt die Förderung dieser innovativen Schulkonzepte im Schulentwicklungsplan.

Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 wurde dann entschieden, dass Restmittel aus dem vorhandenen Budget des Qualitätsentwicklungsfonds für die Entwicklung dieser Gemeinschaftsschulen 2012 und 2013 zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch deshalb sehr zu begrüßen, da im Doppelhaushalt 2012/2013 Planungsmittel nur in begrenztem Umfang bereitgestellt werden konnten (vgl. GRDrs 149/2012).

B) Wesentliche Eckdaten zur Gemeinschaftsschule

Nach den bislang vorliegenden Unterlagen des Landes kann die Gemeinschaftsschule
· die Klassenstufen 1 bis 10
· die Klassenstufen 5 bis 10
· die Klassenstufen 5 bis 13 und
· die Klassenstufen 1 bis 13
umfassen. Der Unterricht in der Sekundarstufe I erfolgt nach dem Bildungsplan der WRS, der RS und des Gymnasiums. Es handelt sich um eine gebundene Ganztagesschule, an der auch inklusiv unterrichtet wird (kein behindertes Kind darf abgewiesen werden).


Auszug aus einer Veröffentlichung des Kultusministeriums:
„Ziele“ der Gemeinschaftsschule

· Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen.
· Jedes Kind bekommt die bestmögliche Förderung und erreicht den optimalen Schulabschluss. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen.
· Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis von Demokratie.
· Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
· Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.


Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit orientiert. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl die Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.

Alle Bildungsstandards werden angeboten und die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Dazu bietet die Gemeinschaftsschule eine anregende Lernumgebung an, in der voneinander und miteinander zielorientiert gelernt wird und wo selbstverantwortlich geforscht, gearbeitet, gespielt, gelacht und gefeiert werden kann. Kurz: Die Gemeinschaftsschule ist ein Lebens- und Erfahrungsraum, in dem sich Persönlichkeiten entwickeln können, die in unserer Gesellschaft ihren Platz finden wollen und können. Schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen sollen ermöglichen, dass sich ein Maximum an individuellen Lernprozessen mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbindet. Darüber hinaus findet eine Orientierung an der Berufs- und Lebenswelt statt und der enge Kontakt mit den Eltern wird zum Wohl der Kinder regelmäßig gepflegt.

Gibt es Vorgaben zur Größe einer Gemeinschaftsschule?
Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. Eine hinreichend große GMS ist auch berechtigt, eine Sekundarstufe II zu führen. In Ausnahmefällen kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden. In diesem Fall muss die Schule auf Dauer in der Regel min. 20 Schüler in der Eingangsklasse nachweisen.

Welche Bedingungen müssen für einen Antrag auf Einrichtung einer GMS erfüllt sein?
Antragsteller ist der Schulträger, nachdem die Schulkonferenz zugestimmt hat, Gemeinschaftsschule zu werden. Dazu muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorgelegt werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben oder geplant sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.

Zeitliche Vorstellungen des Landes
Derzeit arbeitet das Ministerium an der Änderung des Schulgesetzes, mit der diese neue Schulart im Schulgesetz verankert werden soll – Zeitziel: April 2012. Aktuell hat das Land „grünes Licht“ für 34 sog. Starterschulen gegeben, die bereits zum Schuljahr 2012/2013 beginnen sollen. Für Ende 2012 wird es einen Antragstermin für weitere Schulen zum Schuljahr 2013/2014 geben.


C) Nächste Schritte im Rahmen der Schulentwicklungsplanung

Mit den am 1.12.2011 beschlossenen Handlungsempfehlungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung hat die Verwaltung den Auftrag, für sieben Schulen in Stuttgart (GHS Stammheim, Elise von König-Schule, Altenburgschule, GWRS Ostheim, Heusteigschule, Friedensschule, Körschtalschule) die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule zu prüfen. Damit hat der Gemeinderat eine Zielrichtung vorgegeben, wo vertieft weitergeplant werden soll. In die weiteren Planungen sind alle Beteiligten vor Ort (Schulen, Eltern und Bezirksbeirat) mit einzubeziehen. Bei der Prüfung der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule sind neben den bereits aufgezeigten Parametern und Kriterien auch die Auswirkungen auf die benachbarten Schulstandorte zu prüfen und mit diesen Schulgemeinden zu diskutieren.

Weitere Schulen können folgen. Zwischenzeitlich hat z. Bsp. die Steinenbergschule ebenfalls Interesse an der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule angemeldet.

Derzeit gibt es noch keine klaren Rahmenbedingungen des Landes zu den räumlichen und ausstattungsmäßigen Anforderungen. Mit entsprechenden Modellraumprogrammen ist kurzfristig nicht zu rechnen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die ersten Gemeinschaftsschulen ihre Raumanforderungen zunächst zusammen mit dem Schulträger definieren müssen. Die Bildungsplanarbeit soll bis 2016 abgeschlossen werden.

Wichtigster Bestandteil für einen Antrag beim Land ist ein überzeugendes pädagogisches Konzept. Lt. Ministerium müssen die Schulen dieses selbst erstellen und erhalten dabei Unterstützung von Seiten des Landes. Mit dieser inhaltlich-konzeptionellen Arbeit, die in die Zuständigkeit des Landes fällt, kann die Schulgemeinde unverzüglich beginnen.

Das pädagogische Konzept bietet dann die Grundlage für die Formulierung von Anforderungen an die Raumgestaltung (pädagogische Architektur, Raum als „Dritter Pädagoge“) und Ausstattung, die außerhalb der üblichen Modell-Raumprogramme liegen. Hierzu einige Stichworte/Beispiele:
· Räume für selbstorientiertes Lernen, Lernlabore, Lernateliers
· „Stille“ Räume und „laute“ Räume
· Aufenthalts- und Spielräume
· Bewegungsräume
· Forschungsräume
· Räume für Elternbildung, Schulsozialarbeit und Lehrerarbeitsplätze
· Cafeteria bzw. Mensa, multifunktional nutzbar für Theater und Veranstaltungen
· Therapie- und Sanitärräume (Inklusion)
· Gewährleistung der Barrierefreiheit


D) Vorschlag für die Verwendung der 731.000,00 Euro aus dem
Qualitätsentwicklungsfonds für die Planung von Gemeinschaftsschulen

Die verschiedenen Schritte „Fortgang der kommunalen Schulentwicklungsplanung“ und „Konzeptionelle Entwicklung von Gemeinschaftsschulen“ sind also bezüglich der Aufgabenstellung an den kommunalen Schulträger sehr eng miteinander verzahnt.

Vor allem an der Schnittstelle, wo auf der Grundlage des erarbeiteten pädagogischen Konzepts die Anforderungen an den Raumbedarf formuliert werden, müssen Schule und Stadt besonders eng zusammenarbeiten. Da sich die meisten Schulen auch pädagogisch auf „Neuland“ einlassen und das gesamte Lehrerkollegium auf diesem Wege mitgenommen werden muss, sind folgende Unterstützungsmaßnahmen aus den Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds denkbar:

· Finanzierung von Veranstaltungen mit allen bzw. einzelnen Schulen
· Einladung von Fachreferenten
· Coachings
· Organisation und Finanzierung von gemeinsamen Besichtigungen empfohlener Einrichtungen
· Workshops an der Nahtstelle Pädagogik/Architektur zur Erarbeitung der räumlichen Anforderungen
· Raumplanungen- und Untersuchungen zur Verbesserung und Anpassung der Raumsituation an die Anforderungen einer Gemeinschaftsschule (Beispiele siehe Seite 5 oben). · Finanzierung von Stellenanteilen einer/s zentralen Ansprechpartners/in für alle Fachfragen zum Thema Gemeinschaftsschule sowie zur Organisation und Durchführung der unter Beschlussantrag 2 genannten Aufgabenbereiche beim Schulverwaltungsamt für die Jahre 2012 bis 2013 (Teilzeitstelle). Um den Schulen eine zielführende Beratung und Begleitung auf ihrem Weg zur Gemeinschaftsschule anbieten zu können sind die unter Beschlussantrag 2 aufgeführten Aufgabenfelder von der Verwaltung zeitlich, inhaltlich und wirtschaftlich zu koordinieren und zu begleiten. Wichtige Aufgabe des zentralen Ansprechpartners ist auch, ein Raumprogramm auf der Basis des von der Schule zu erarbeitenden pädagogischen Konzepts zu entwickeln und mit der Schulgemeinde abzustimmen. Auf der Basis des Raumprogramms kann dann die Anpassung der Raumsituation an die neuen Anforderungen einer Gemeinschaftsschule untersucht werden. Für derartige Maßnahmen stehen bislang im Schulhaushalt keine Mittel zur Verfügung.

Im Qualitätsentwicklungsfonds verbleiben nach Abzug der gebundenen Mittel für laufende Projekte und der Mittel für das Projekt „kitafit“ (120.000 Euro) noch freie Mittel in Höhe von 731.000,00 Euro. Diese im Haushaltsjahr 2011 nicht ausgeschütteten Restmittel sollen für die im Beschlussantrag unter 2. aufgeführten Maßnahmen in den Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt des DHH 2012/2013 übertragen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten werden aus nicht ausgeschütteten Haushaltsmitteln des Qualitätsentwicklungsfonds aus dem Haushaltsjahr 2011 gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat AK

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 88/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 88/2012 der CDU/Gemeinderatsfraktion



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Keine




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