Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 500/2015
Stuttgart,
06/23/2015


Kulturelle Bildung Stuttgart (kubi-S)
- Qualifizierungsprogramm
- geplante Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen
zum DHH 2016/2017
- Musik in der Ganztagsschule




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Bericht:

1. Aktuelle Projekte und Planungen, Qualifizierungsprogramm

Kulturelle Bildung ist einer der vier zentralen Schwerpunkte der im November 2012 beschlossenen Kulturentwicklungsplanung (GRDrs 746/2012). Zum Doppelhaushalt 2014/2015 hat der Gemeinderat 1,5 Stellen und Finanzmittel zur Einrichtung des Netzwerks Kulturelle Bildung (kubi-S) zur Verfügung gestellt (GRDrs 1129/2013).

kubi-S nahm 2014 seine Tätigkeit auf und ist beratend, qualifizierend und vermittelnd insbesondere für Schulen, für Kulturschaffende, für Vereine und Einrichtungen tätig.
Ein kommunales Gesamtkonzepts „Kulturelle Bildung“ wird erarbeitet mit dem Ziel, sukzessiv kulturpädagogische Angebote für alle Zielgruppen und in allen kulturellen Sparten zu erschließen.

Der Aufbau eines Kulturangebots in den verbindlichen Ganztagesgrundschulen und Ganztagsgrundschulen in Wahlform analog zum bereits bestehenden Angebot im Sport war und ist, wie bereits in der GRDrs 842/2014 dargestellt, der erste Aufgabenschwerpunkt von kubi-S. Die ersten drei Pilotprojekte starteten mit dem 2. Schulhalbjahr 2014/15. Nach den ersten Monaten verlaufen die Projekte gut, die Resonanz bei den Beteiligten ist positiv. Der Sachstandsbericht ist in Anlage 2 dargestellt.

Voraussetzung für die Arbeit von Kulturschaffenden an Ganztagsschulen ist eine entsprechende Qualifizierung. Gemeinsam mit der vhs stuttgart e.V. und in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt entsteht derzeit ein entsprechendes Programm (Anlage 1).
Zur Definition und Bewertung der beruflichen Qualifikationen der Kulturschaffenden, die in der Ganztagsschule tätig werden, wurde ergänzend ein beratendes und begleitendes Gremium, bestehend aus Expertinnen und Experten ihres jeweiligen Arbeitsbereichs (künstlerische Sparten, Bereiche Pädagogik / Schule) gegründet. Bis Oktober 2015 werden die notwendigen Richtlinien analog zur Vereinbarung „Sport im Ganztag“ entwickelt und zur Vorlage in den Gemeinderat eingebracht.

Neue Angebote in allgemeinbildenden Schulen richten sich an Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen und Schularten (ausgenommen verbindlicher Ganztag). Im laufenden Jahr 2015 wurden von kubi-S Projekte unterschiedlicher Formate (einzelne Projekttage, Projektwochen und kontinuierlich laufende Programme) in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, (Figuren-) Theater geplant, vermittelt bzw. erfolgreich durchgeführt. Der aktuelle Stand der in 2015 abgeschlossenen, der aktuell laufenden und geplanten Projekte zur kulturellen Bildung in diesem Bereich ist in Anlage 3 dargestellt. Die Maßnahme wird aus dem bestehenden Etat finanziert.

Durch das neue Format
„Kulturpakt“ sollen ältere Schülerinnen und Schüler an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Mit „Willkommen Kultur“ ist ein Programm für Schülerinnen und Schüler der Internationalen Vorbereitungsklassen, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien in Planung. (s. Anlage 4). Die Maßnahmen werden aus dem bestehenden Etat finanziert.

Informationsarbeit: Die Reihe der Informationsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer „Kontakte“ wird von kubi-S weitergeführt. Für Herbst 2016 wird eine Info- und Kontaktbörse zu kulturellen Bildungsangeboten für Stuttgarter Schulen vorbereitet. Eine Internetplattform mit umfassenden Informationen zur kulturellen Bildung ist in Arbeit. Die Maßnahme wird aus dem bestehenden Etat finanziert.


2. Neue Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen zum Doppelhaushalt 2016/2017

Die Kulturverwaltung hält es für erstrebenswert, die kulturelle Bildung auch in allgemeinbildenden Schulen und darüber hinaus durch die Einrichtung eines mit 50.000 Euro dotierten „Fonds Kulturelle Bildung“ intensiv und nachhaltig zu fördern (s. Anlage 5). Die Mittel müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 zusätzlich bereitgestellt werden.

Die klassische museumspädagogische Arbeit des bisherigen Museumspädagogischen Dienstes (mupädi) im Netzwerk Kulturelle Bildung wird kontinuierlich weitergeführt und um weitere acht Einrichtungen erheblich erweitert. Der mupädi hat bereits die Vermittlungsarbeit in der Dauerausstellung des Hauses der Geschichte und in der Stauffenberg-Gedenkstätte neu in sein Programmangebot aufgenommen. Das Tätigkeitsfeld soll ab 2016 weiter ausgeweitet werden: der mupädi möchte Vermittlungsangebote im Jungen Schloss (Landesmuseum Württemberg), in Sonderausstellungen des Hauses der Geschichte, in den kleinen Stadtmuseen (Bad Cannstatt, Hegel-Haus, Plieningen, Möhringen) und im städtischen Lapidarium neu in sein museumspädagogisches Programm aufnehmen. Ebenso sollen ab Eröffnung des Stadtmuseums im Wilhelmspalais Führungen für Stuttgarter Schulklassen und Seniorengruppen durch den mupädi betreut werden (s. Anlage 6). Zur Finanzierung dieses Ausbaus der museumspädagogischen Angebote sind 60.000 Euro erforderlich. Den Mehrausgaben von 60.000 Euro stehen Mehreinnahmen aus Gebühren von ca. 10.000 Euro gegenüber. Diese Mittel sind bisher nicht im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 enthalten und müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zusätzlich veranschlagt werden.


3. Musik in der Ganztagsschule

Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen vom 23. Februar 2015 (gem. §4 a SchG) ist es nunmehr möglich, dass öffentliche Musikschulen in die Gestaltung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg einbezogen werden. Die öffentlichen Musikschulen im Landesverband, zu denen die Stuttgarter Musikschule durch die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Verband zählt, sind laut Kooperationsvereinbarung die zentralen Ansprechpartner der Ganztagsschulen bzgl. außerschulischer musikalischer Bildung. Die Kooperationsvereinbarung setzt sich zum Ziel, möglichst an allen Ganztagsgrundschulen eine musikalische Grundausbildung anzubieten.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stuttgarter Musikschule vor, zunächst in einer Pilotphase insgesamt 2 Stellen für ein kostenloses Angebot der Stuttgarter Musikschule im Fach Musikalische Grundausbildung für Ganztagsgrundschulen in Stuttgart zur Verfügung zu stellen. Diese zwei Stellen können aus dem vorhandenen Stellenpool der Stuttgarter Musikschule aus dem Fachbereich Elementare Musikpädagogik zur Verfügung gestellt werden, die bisher für die Bildungskooperation zwischen Musikschule und allgemein bildenden Schulen vorgesehen sind (1 Stelle "Stark durch Musik" für die Bildungskooperationsangebote der Musikschule für Grund- und Werksrealschulen mit besonderen pädagogischen Anforderungen und 1 Stelle "Spielen und Lernen" im Zuge der verlässlichen Grundschule). Daher werden in der Pilotphase keine zusätzlichen Stellen benötigt.

Zudem schlägt die Stuttgarter Musikschule vor, durch eine geeignete Strukturierung des Angebotes Künstler aus der freien Musikszene (Open music, Tusch, Tanz, etc.) einzubeziehen. Die Koordination würde die Stuttgarter Musikschule in enger Abstimmung mit kubi-S übernehmen. Auf diese Weise wäre auch eine Abstimmung mit den freien Trägern der Jugendhilfe gewährleistet.

Die Stuttgarter Musikschule würde dementsprechend im Rahmen der Ganztagsgrundschule die Musikalische Grundausbildung mit ganzen Klassen oder in Halbklassen anbieten. Ganze Klassen werden durch die Lehrkraft der Musikschule zusammen im Tandem mit dem Klassenlehrer der Grundschule unterrichtet. Ohne Tandempartner findet der Unterricht in Halbklassen statt. Die Unterrichtsdauer beträgt 45 Minuten. Ausgehend von rund 36 didaktischen Einheiten pro Schuljahr würden 30 Einheiten durch die Stuttgarter Musikschule und rund 6 Einheiten durch die freie Künstlerszene in enger Abstimmung mit dem Fachlehrer der Musikschule übernommen werden. Dadurch wird einerseits ein kontinuierlicher Unterricht durch die Musikschule und andererseits die Einbeziehung der facettenreichen Angebote der Künstlerszene Stuttgarts für die Kinder der Ganztagsgrundschulen Stuttgarts ermöglicht. Landesweit gesehen, wäre dies ein einzigartiges Pilotprojekt in seiner Art und hätte daher ein Alleinstellungsmerkmal.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Kulturamt hat insgesamt 7 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben.
Die in dieser Vorlage enthaltenen neuen Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen (Ausbau museumspädagogische Arbeit, Förderung kultureller Bildung), vgl. Ziff. 2, haben die Priorität 3.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
420
60
60
60
60
60
60
330
-10
-10
-10
-10
-10
-10
Finanzbedarf „Ausbau klassische museumpäd. Arbeit“
50
50
50
50
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
430
50
50
50
50
50
50
Finanzbedarf „Fonds kulturelle Bildung“
50
50
50
50
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Anlage 1: Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramm für Kulturschaffende in der verbindlichen Ganztagesgrundschule und der Ganztagesgrundschule in Wahlform
Anlage 2: Sachstand Pilotprojekte in der verbindlichen Ganztagesgrundschule und der Ganztagesgrundschule in Wahlform
Anlage 3: Projekte zur kulturellen Bildung in allgemeinbildenden Schulen außerhalb der verbindlichen Ganztagesgrundschule seit Januar 2015
Anlage 4: "Kulturpakt" und "Willkommen Kultur"
Anlage 5: Fonds zur Förderung von Projekten im Bereich kulturelle Bildung
Anlage 6: S1: Statistik 2014
Anlage 6: S2: Statistik 2015


<Anlagen>

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Anlage 1 zur GRDrs 500_2015.docx
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Anlage 2 zur GRDrs 500_2015.docx
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Anlage 3 zur GRDrs 500_2015.docx
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Anlage 4 zur GRDrs 500_2015.docx
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Anlage 5 zur GRDrs 500_2015.docx
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Anlage 6_S_1 Statistik 2014 zur GRDrs 500_2015.pdf
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Anlage 6_S_2 Statistik 2015 Stand April zur GRDrs 500_2015 .pdf