Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 175/2024
Stuttgart,
06/27/2024



Förderung im Bereich Internationales und Interkultur in den Jahren 2024 und 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:

1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten 2024 und 2025 folgende institutionelle Zuwendungen.

Zuwendungen2024 in EUR2025 in EUR
Institut für Auslandsbeziehungen e. V.
828.300
828.300
Deutsch-Türkisches Forum e. V.
250.000
250.000


2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich Internationales und Interkultur zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 rechnen können.

Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den Kontierungen 417IKAU10 und 417IKUL10 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung


Ausführliche Begründung:

Institut für Auslandsbeziehungen e. V. (ifa)

Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ist bundesweit das führende Kompetenzzentrum für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Es zählt zu den wichtigsten Kultur- und Bildungseinrichtungen Stuttgarts und ist wichtiger Kooperationspartner für viele Kulturakteure in der Landeshauptstadt.
Die Förderung erfolgt seit 1983 auf der Grundlage des zwischen Bund, Land und Stadt geschlossenen Verwaltungsabkommens, das eine Förderung durch Land und Stadt in gleicher Höhe und alle zwei Jahre eine Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen Kosten vorsieht. Das Land Baden-Württemberg hat seinen Zuschuss für das ifa dem Abkommen entsprechend 2021 um 23.400 EUR erhöht und sieht entsprechend Staatshaushaltsplan für 2023/2024 eine weitere Erhöhung vor. Um dem bestehenden Verwaltungsabkommen wieder nachzukommen wird die städtische Förderung von 782.800 EUR um 45.450 EUR p.a. auf 828.250 EUR erhöht.


Deutsch-Türkisches Forum e. V.

Das Deutsch-Türkische Forum Stuttgart e. V. wurde 1999 von deutschen und türkeistämmigen Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Es tritt insbesondere für mehr Chancengleichheit der zweiten und dritten Generation in Bildung, Beruf und Gesellschaft ein. Dabei setzt es vor allem auf vielseitiges bürgerschaftliches Engagement. Der Gesamtetat des Deutsch-Türkischen Forums belief sich 2023 auf rund 780.000 EUR, davon kamen 175.000 EUR über die institutionelle Förderung des Kulturamts Stuttgart (rund 1/5 des Etats), und 127.000 EUR über Projektmittel (Jugendamt Stuttgart für das ikimiz-Mentoring und Abteilung Kinderbüro für das Kinderfest).

Der angemeldete Mehrbedarf von 75.000 EUR soll für die Anpassung der Gehälter entsprechend der aktuellen Tarifvereinbarung im öffentlichen Dienst, zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten durch Aufstockung konkurrenzfähiger Gehaltsstufen sowie zur Deckelung von Kostensteigerungen bei Sachkosten genutzt werden.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024/2025 Mittel für eine Erhöhung der institutionellen Förderung des Deutsch-Türkischen Forums e. V. für die Jahre 2024 und 2025 um 75.000 EUR von 175.000 EUR auf 250.000 EUR vorgesehen.




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