Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
51
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VerhandlungDrucksache:
340/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 08.02.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Planung der Freianlagen im Teilgebiet C1 (Maker-City) im Stadtbez. Stuttgart-Nord, - Durchführung VgV-Verfahren, - Beauftragung von Planungsleistungen,
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 31.01.2023, öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 07.02.2023, öffentlich, Nr. 43
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 19.01.2023, GRDrs 340/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht zum Stand des Projekts (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das zur Vergabe der Planungsleistung zur Herstellung der Freianlagen notwendige VgV-Verfahren mit Ideenteil durchzuführen. Die Kostenschätzung für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1 bis 9) zur Herstellung der Freianlagen beläuft sich gemäß Anlage 3 auf insgesamt rund 1.877.000 Euro brutto.


3. Stufenweise Beauftragung
4. Von der Beauftragung des Büros Klotz und Dressel als externer Verfahrensbetreuer des VgV-Verfahrens wird Kenntnis genommen. Die Kosten belaufen sich auf 15.000 Euro brutto.

5. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 3 und 4 werden im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.


In der Vorlage, so StR Dr. Jantzer (SPD), sei die Akteursbeteiligung als ein Aspekt enthalten. Zu seiner Frage, wie diese Beteiligung ausgestaltet werden soll, und zu seiner Anmerkung, seine Fraktion wünsche sich von Anfang an diese Beteiligung, trägt Herr Junge (ASW) vor, der Prozess sei bereits im vergangenen Winter, mit moderiert von den beauftragten Planern und unter Beteiligung städtischer Mitarbeiter*innen, begonnen worden. In diesen Prozess seien viele Akteure eingebunden. Um die Planung kontinuierlich weiterzuführen, nehme man sich derzeit vielen Themen, speziell Stadtacker, intensiver an. Er persönlich begleite die Stadtacker-Workshops. Benötigt werde die Beauftragung einer Planerin/eines Planers, damit mit dieser Person die Planung weitergeführt werden könne. Daher auch der Start in das VgV-Verfahren. Einige aktuell noch virulente Themen würden im weiteren Verfahren angegangen. Letztlich würden klassische Beteiligungsprozesse mit den Akteuren angestrebt. Bereits kommuniziert sei, dass die Verwaltung das Begleitgremium fortsetzen wolle. Auch dies sei ein Forum, in dessen Rahmen sich Akteure informieren und beteiligen könnten.

Auf Nachfrage von StR Dr. Jantzer bestätigt Herr Junge, dass die Beteiligung ab der ersten Leistungsphase stattfindet. So plane beispielsweise das Team Stadtacker bereits für sich. Dies müsse dann möglichst früh synchronisiert werden.




Danach stellt BM Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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