Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
51
10
Verhandlung
Drucksache:
340/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
08.02.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Planung der Freianlagen im Teilgebiet C1 (Maker-City) im Stadtbez. Stuttgart-Nord, - Durchführung VgV-Verfahren, - Beauftragung von Planungsleistungen,
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 31.01.2023, öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 07.02.2023, öffentlich, Nr. 43
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 19.01.2023, GRDrs 340/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Vom Bericht zum Stand des Projekts (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das zur Vergabe der Planungsleistung zur Herstellung der Freianlagen notwendige VgV-Verfahren mit Ideenteil durchzuführen. Die Kostenschätzung für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1 bis 9) zur Herstellung der Freianlagen beläuft sich gemäß Anlage 3 auf insgesamt rund 1.877.000 Euro brutto.
3. Stufenweise Beauftragung
Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne eine erneute Beschlussfassung das aus dem Vergabeverfahren zum gesamten Leistungsbild hervorgegangene Büro mit der Planung von Leistungsphase 1 bis 3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung) mit Kosten in Höhe von maximal 590.000 EUR brutto zu beauftragen.
4. Von der Beauftragung des Büros Klotz und Dressel als externer Verfahrensbetreuer des VgV-Verfahrens wird Kenntnis genommen. Die Kosten belaufen sich auf 15.000 Euro brutto.
5. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 3 und 4 werden im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Der erforderlichen überplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 400.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen entsprechend der Darstellung in Beschlussziffer 5 wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt aus den im Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft innerhalb der Deckungsreserve veranschlagten Mitteln für das Stadtquartier Rosenstein (Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen).
In der Vorlage, so StR
Dr. Jantzer
(SPD), sei die Akteursbeteiligung als ein Aspekt enthalten. Zu seiner Frage, wie diese Beteiligung ausgestaltet werden soll, und zu seiner Anmerkung, seine Fraktion wünsche sich von Anfang an diese Beteiligung, trägt Herr
Junge
(ASW) vor, der Prozess sei bereits im vergangenen Winter, mit moderiert von den beauftragten Planern und unter Beteiligung städtischer Mitarbeiter*innen, begonnen worden. In diesen Prozess seien viele Akteure eingebunden. Um die Planung kontinuierlich weiterzuführen, nehme man sich derzeit vielen Themen, speziell Stadtacker, intensiver an. Er persönlich begleite die Stadtacker-Workshops. Benötigt werde die Beauftragung einer Planerin/eines Planers, damit mit dieser Person die Planung weitergeführt werden könne. Daher auch der Start in das VgV-Verfahren. Einige aktuell noch virulente Themen würden im weiteren Verfahren angegangen. Letztlich würden klassische Beteiligungsprozesse mit den Akteuren angestrebt. Bereits kommuniziert sei, dass die Verwaltung das Begleitgremium fortsetzen wolle. Auch dies sei ein Forum, in dessen Rahmen sich Akteure informieren und beteiligen könnten.
Auf Nachfrage von StR
Dr. Jantzer
bestätigt Herr
Junge
, dass die Beteiligung ab der ersten Leistungsphase stattfindet. So plane beispielsweise das Team Stadtacker bereits für sich. Dies müsse dann möglichst früh synchronisiert werden.
Danach stellt BM
Fuhrmann
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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