Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
102
7
VerhandlungDrucksache:
767/2021
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 23.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder, Kleine Gasse 10 in S-Obertürkheim, Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.02.2022, nicht öffentlich, Nr. 8
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 15.03.2022, öffentl., Nr. 67
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 18.03.2022, öffentlich, Nr. 32
Ergebnis: Kenntnisnahme der Empfehlung des STA, Verwaltung schlägt bis zur Beratung im VA eine Formulierung zur Ergänzung der Beschlussvorlage vor. Zustimmung zum Beschlussantrag mit der Maßgabe, dass die Verwaltung eine Unterkellerung als Nutzung Gemeinbedarfsfläche darstellt (einschließlich Kostendarstellung und Machbarkeit)


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.02.2022, GRDrs 767/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Kleine Gasse 10 in Stuttgart-Obertürkheim auf Grundlage des Raumprogramms (Anlage 1) und der Vorplanung (Anlage 2) der Schaugg Architekten sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 3) vom 20. Januar 2022 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.590.000 EUR wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.590.000 EUR. Für die Maßnahmen stehen Mittel in Höhe von 3.046.000 EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233237 - Kita Obertürkheim, Kleine Gasse 10, Neubau zur Verfügung. Die weiteren Mehrkosten in Höhe von insgesamt 544.000 EUR werden wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt finanziert.

3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen Kosten für den Interimsbetrieb der Kita an (Umzugskosten). Der Aufwand in Höhe von 20.000 EUR ist im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kostengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zentral veranschlagt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Kleine Gasse 10, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können

6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen ohne Aussprache einmütig zu.

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